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Grundsicherung für Arbeitsuchende: Welchen Anspruch haben Sie?

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Leistung vom Jobcenter.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Leistung vom Jobcenter.

FAQ: Grundsicherung für Arbeitsuchende

Wie hoch ist die monatliche Grundsicherung für Arbeitsuchende?

Der Regelbedarf für volljährige Alleinstehende liegt bei 563 Euro (Stand: März 2026), hinzukommen die Kosten für Miete und Heizung sowie ggf. Mehrbedarf. Eine vollständige Auflistung der Regelsätze finden Sie hier.

Wann kommt das Grundsicherungsgeld?

Das Grundsicherungsgeld gilt ab 1. Juli 2026 und löst das Bürgergeld ab. Gleichzeitig ändert sich auch das Gesamtkonzept der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Weitere Informationen dazu finden Sie an dieser Stelle.

Wer kann Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen?

Anspruch haben alle Bürger, die keinen Job haben oder deren Arbeitseinkünfte nicht zum Lebensunterhalt ausreichen. Der Antrag auf Grundsicherung muss beim Jobcenter gestellt werden.

Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende: Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld

Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende bedeutet das Ende für das das Bürgergeld.
Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende bedeutet das Ende für das das Bürgergeld.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Sozialleistung für deutsche Bürger, die keinen Job finden oder deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht. Sie soll die Betroffenen unterstützen, bis diese einen Arbeitsplatz gefunden haben (oder ein höheres Einkommen erhalten). Die rechtliche Grundlage für die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Hier sind alle Regelungen zu dieser Sozialleistung festgehalten.

Das Konzept der Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht seit 2005, die damit verbundene Geldzahlung hat sich jedoch im Laufe der Zeit geändert. Bis 2023 war sie als „Hartz IV“ bzw. “Arbeitslosengeld II” bekannt, bevor sie durch das Bürgergeld abgelöst wurde. Doch das System steht vor einem erneuten Umbruch: Ab Juli 2026 greifen weitreichende Reformen durch das „13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“. Dann erhalten Leistungsbezieher das neue Grundsicherungsgeld.

Welche Leistungen beinhaltet die Grundsicherung für Arbeitsuchende?

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung. Das heißt, Sie erhalten als Arbeitsuchender nur dann Geld, wenn Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Ihrer Haushaltsmitglieder (Bedarfsgemeinschaft) nicht ausreichen.

Die Leistungen setzen sich aus drei Hauptpfeilern zusammen:

  1. Der Regelbedarf: Dieser Pauschalbetrag deckt die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat sowie Strom und Bedarfe des täglichen Lebens.
  2. Bedarfe für Unterkunft und Heizung: Das Jobcenter übernimmt die Kosten für Ihre Miete und die Heizung, sofern diese als „angemessen“ eingestuft werden.
  3. Mehrbedarfe: In besonderen Lebenslagen (z. B. bei Schwangerschaft, Alleinerziehung oder krankheitsbedingter kostenaufwendiger Ernährung) können zusätzliche Beträge gezahlt werden.

Zudem sind Sie über den Bezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende kranken- und pflegeversichert.

Wie berechnet sich die Grundsicherung für Arbeitsuchende?

Die Berechnung folgt einem einfachen Schema: 

Regelsatz + Miete + Heizung + Mehrbedarf – anzurechnendes Einkommen = Auszahlungsbetrag

Die Kosten für Miete und Heizung hängen natürlich von Ihrer individuellen Wohnsituation ab. Ihr anzurechnendes Einkommen sind alle regelmäßigen Geldzahlungen, die Sie erhalten wie z. B. Gehalt, Mieteinnahmen oder Kindergeld (allerdings unter Berücksichtigung von Freibeträgen).

Mehrbedarf erhalten Sie nur im Einzelfall, wenn bestimmte Lebensumstände auf Sie zutreffen:

LebensumstandHöhe des Mehrbedarfs
Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche17 % des Regelbedarfs
Alleinerziehend36 - 60 % des Regelbedarfs (abhängig von Alter und Anzahl der Kinder)
Schwerbehinderung17 - 35 % des Regelbedarfs
kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründenangemessene Höhe
Warmwassererzeugung durch Durchlauferhitzerpauschaler gestaffelter Betrag

Und auch die Höhe des Regelbedarfs (Stand 2026) hängt von Ihrer individuellen Situation ab:

LeistungsberechtigteRegelsatz in Euro
Alleinstehende563
Bedarfsgemeinschaft506
Kinder von 0 bis 5 Jahren357
Kinder von 6 bis 13 Jahren390
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren471
Volljährige von 18 bis 24 Jahren im Haushalt der Eltern oder Einrichtungen451

Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Was ändert sich ab Juli 2026?

Am 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld abgelöst. Dahinter verbirgt sich nicht nur ein einfacher Namenswechsel. Das Konzept der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird von der Bundesregierung grundlegend reformiert, um auf die aktuelle wirtschaftliche Lage in Deutschland zu reagieren. Hier sind die wichtigsten Unterschiede:

Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende hat wieder die Arbeitsvermittlung im Fokus.
Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende hat wieder die Arbeitsvermittlung im Fokus.

Rückkehr zum „Vermittlungsvorrang: Während beim Bürgergeld die Qualifizierung und Weiterbildung oft Vorrang hatten, liegt ab Juli 2026 wieder die Arbeitsvermittlung im Fokus. Ziel ist die schnellstmögliche Aufnahme einer Beschäftigung, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden.

Verschärfte Sanktionen: Die Mitwirkungspflichten für Leistungsbezieher werden strenger. Wer zumutbare Jobangebote ohne triftigen Grund ablehnt oder Termine dauerhaft versäumt, muss mit schnelleren und deutlicheren Leistungskürzungen rechnen. Insbesondere für sogenannte „Totalverweigerer“ sieht das Gesetz weitgehende Streichungen des Regelbedarfs vor.

Anpassung der Karenzzeiten für Vermögen: Die großzügigen Schonfristen für Ersparnisse werden verkürzt. Wer Leistungen bezieht, muss sein Privatvermögen früher zur Deckung des Lebensunterhalts einsetzen als bisher. Die Freibeträge für das Schonvermögen werden auf ein Maß reduziert, das die Eigenverantwortung stärker betont.

Neue Berechnung der Regelsätze: Die automatische Erhöhung der Sätze wird reformiert. Um eine Überkompensation durch die Inflation zu vermeiden, wurde bereits eine „Nullrunde“ für 2025/2026 beschlossen. Künftig orientiert sich die Anpassung noch enger an der tatsächlichen Lohnentwicklung, um den Lohnabstand zwischen Geringverdienern und Leistungsempfängern zu wahren. 

Es wird deutlich, dass sich die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht als dauerhaftes Grundeinkommen versteht, sondern als vorübergehende Maßnahme für Leistungsbezieher. 

Wo und wie beantragen Sie die Grundsicherung für Arbeitsuchende?

Zuständig für den Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende ist Ihr lokales Jobcenter. Sie können den Antrag persönlich, schriftlich oder online stellen.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Mietvertrag und alle relevanten Unterlagen zu Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten
  • Einkommensnachweise wie z. B. Lohnabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld I oder Kindergeldbescheide
  • Vermögensnachweise wie z. B. Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher und Depots
  • Nachweise über Ausgaben, also z. B. Versicherungen, Kfz-Haftpflicht oder Unterhaltsverpflichtungen

Sie können den Antrag stellen, wenn Sie arbeitslos sind oder Ihr Arbeitseinkommen nicht zum Leben ausreicht. Selbst bei Bezug von Arbeitslosengeld I können Sie Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen, sollte die Leistung nicht genügen, um Ihren Lebensunterhalt zu decken.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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