
FAQ: Grundsicherung berechnen
Der Gesamtbedarf ergibt sich aus dem Regelsatz (563 Euro für Alleinstehende) plus den tatsächlichen Wohnkosten in angemessener Höhe. Davon wird d die Rente abgezogen, wobei ein kleiner Freibetrag anrechnungsfrei bleibt. Eine Beispielrechnung finden Sie hier.
Der Regelsatz plus Miet- und Heizkosten ergeben den Gesamtbedarf. Eigenes Einkommen wird angerechnet, wobei Freibeträge auf Erwerbseinkommen dafür sorgen sollen, dass sich Arbeit lohnt. Das Jobcenter zahlt die Differenz zwischen Bedarf und anrechenbarem Einkommen. An dieser Stelle finden Sie eine Beispielrechnung.
Aktuell beträgt der Regelsatz zur Grundsicherung zwischen 357 und 563 Euro (Stand 2026). Eine ausführliche Auflistung der Beträge finden Sie hier.
Grundsicherung für Arbeitsuchende berechnen mit dem Bürgergeld-Rechner
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Zwei verschiedene Arten von Grundsicherung

Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, hat in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Grundsicherung. Aber welche Art von Grundsicherung gilt wann – und wie viel kommt dabei heraus?
In Deutschland gibt es nicht „die“ eine Grundsicherung, sondern zwei unterschiedliche Systeme – je nachdem, ob jemand grundsätzlich noch arbeiten könnte oder nicht. Der Einstieg ist simpel: Wer erwerbsfähig ist, bekommt Bürgergeld (ab Juli 2026: Grundsicherungsgeld). Wer es nicht mehr ist – weil er zu alt oder dauerhaft krank ist – erhält Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
- Grundsicherung für Arbeitsuchende: für erwerbsfähige Personen zwischen 15 und Rentenalter, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: für Personen im Rentenalter oder dauerhaft voll Erwerbsgeminderte (weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig)
Wenn Sie wissen möchten, wie sich Grundsicherung berechnen lässt, müssen Sie sich deshalb zunächst darüber klar sein, um welche Grundsicherung es Ihnen geht. Es gibt Unterschiede zwischen den Systemen – aber auch Gemeinsamkeiten.
Gleiche Grundformel für beide Grundsicherungsarten
Beide Systeme der Grundsicherung folgen derselben fundamentalen Logik: Der Staat deckt die Lücke zwischen dem, was Sie brauchen, und dem, was Sie selbst haben.
Um die Grundsicherung zu berechnen, lässt sich in beiden Fällen diese allgemeine Grundformel anwenden:
Gesamtbedarf (Regelsatz + Miete/Heizung + ggf. Mehrbedarfe) – anrechenbares Einkommen = monatliche Leistung
Die Regelsätze der Grundsicherung
Die Regelsätze sind seit Januar 2024 unverändert und gelten 2025 und 2026 gleichermaßen für Bürgergeld und Grundsicherung im Alter (sogenannte Nullrunden).
| Personengruppe | Monatlicher Regelsatz |
|---|---|
| Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € |
| Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je Person) | 506 € |
| Jugendliche 14–17 Jahre | 471 € |
| Kinder 6–13 Jahre | 390 € |
| Kinder 0–5 Jahre | 357 € |
Der Regelsatz deckt Alltägliches wie Ernährung, Kleidung, Strom und Hygiene ab. Er enthält jedoch keine Miete und Heizung – diese werden zusätzlich in „angemessener Höhe“ übernommen. Was angemessen ist, legt die jeweilige Gemeinde fest; grob orientieren sich die Ämter an den lokalen Mietobergrenzen.
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Die Bedarfsgemeinschaft

Beim Bürgergeld (SGB II) gilt das Prinzip der Bedarfsgemeinschaft: Alle Personen im selben Haushalt, die füreinander wirtschaftliche Verantwortung tragen, werden zusammengerechnet. Das bedeutet, dass das Einkommen und Vermögen aller Mitglieder gemeinsam geprüft werden – und den Anspruch des anderen mindern oder ganz ausschließen können.
Zur Bedarfsgemeinschaft zählen:
- Ehepaare und eingetragene Lebenspartner
- unverheiratete Paare, die zusammenleben
- Kinder unter 25 Jahren, die noch im Haushalt der Eltern wohnen
Mitbewohner oder Wohngemeinschaften ohne wirtschaftliche Verflechtung bilden dagegen keine Bedarfsgemeinschaft.
Bei der Grundsicherung im Alter (SGB XII) gibt es keine formelle Bedarfsgemeinschaft. Das Einkommen des Ehepartners wird zwar berücksichtigt – aber nur der bedürftige Teil des Paares ist Leistungsempfänger. Eltern und Kinder werden grundsätzlich nicht herangezogen, solange das Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt.
2 Beispiele, um die Grundsicherung zu berechnen
Um die Berechnung der beiden Grundsicherungen zu veranschaulichen, zeigen wir Ihnen abschließend je ein Beispiel.
Beispiel 1: Alleinstehender Arbeitsloser (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Max ist 34 Jahre alt, hat gerade seinen Job verloren und lebt allein in einer Wohnung, für die er 650 Euro warm im Monat zahlt. Er hat kein Einkommen mehr und beantragt Bürgergeld beim Jobcenter.
Sein monatlicher Bedarf setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Regelsatz für Alleinstehende von 563 Euro – damit sind Dinge wie Essen, Kleidung, Strom und alltägliche Ausgaben abgedeckt – und den tatsächlichen Kosten der Unterkunft, also seiner Warmmiete von 650 Euro, die das Jobcenter in voller Höhe übernimmt, solange sie als angemessen gilt. Da Max kein eigenes Einkommen hat, das angerechnet werden könnte, bekommt er den gesamten Bedarf ausgezahlt. Er erhält monatlich rund 1.213 Euro.
Regelsatz (Alleinstehend): 563 €
Kosten der Unterkunft (angemessen): 650 €
Eigenes Einkommen: 0 €
Monatliche Leistung ≈ 1.213 €
Beispiel 2: Rentnerin mit zu niedriger Rente (Grundsicherung im Alter)

Ingrid ist 70 Jahre alt, lebt allein und bekommt eine Rente von 480 Euro im Monat – zu wenig, um davon die Miete und den Lebensunterhalt zu bestreiten. Ihre Wohnung kostet 550 Euro warm. Sie beantragt Grundsicherung im Alter beim Sozialamt.
Ihr Bedarf berechnet sich genauso wie beim Bürgergeld: Regelsatz (563 Euro) plus Miete (550 Euro), also insgesamt 1.113 Euro. Davon wird ihr Einkommen – die Rente – abgezogen. Allerdings nicht in voller Höhe: Für Rentnerinnen und Rentner gilt ein kleiner Freibetrag, der dafür sorgt, dass sich eine eigene Rente gegenüber dem Bezug von Grundsicherung immer lohnt. In Ingrids Fall bleiben rund 50 Euro der Rente anrechnungsfrei; die restlichen 430 Euro werden auf den Bedarf angerechnet.
Die Grundsicherung füllt die verbleibende Lücke auf. Ingrid erhält zusätzlich zu ihrer Rente monatlich rund 683 Euro vom Sozialamt – zusammen also gut 1.160 Euro, mit denen sie Miete und Lebensunterhalt decken kann.
Regelsatz (Alleinstehend): 563 €
Kosten der Unterkunft: 550 €
Gesamtbedarf: 1.113 €
Rente (anrechenbar, ca.): − 430 € (= 480 € Rente – 50 € Freibetrag)
Aufstockung durch Grundsicherung ≈ 683 €
Diese Beispiele sind vereinfacht und sollen nur demonstrieren, wie sich die Grundsicherung prinzipiell berechnen lässt. In der Praxis können Mehrbedarfe (z. B. bei Schwerbehinderung, Schwangerschaft oder teurer Ernährung), Freibeträge auf Erwerbseinkommen und unterschiedliche lokale Mietobergrenzen die Summe erhöhen oder senken. Das Jobcenter bzw. Sozialamt berechnet den genauen Betrag individuell.