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Was wird auf die Grundsicherung angerechnet? Umfassende Übersicht!

Beziehen Sie eine Rente, erfolgt eine Anrechnung vom Einkommen auf die Grundsicherung.
Beziehen Sie eine Rente, erfolgt eine Anrechnung vom Einkommen auf die Grundsicherung.

FAQ: Was wird auf die Grundsicherung angerechnet?

Was wird alles auf die Grundsicherung angerechnet?

Unter anderem erfolgt eine Anrechnung von Einkommen auf die Grundsicherung. Dazu zählt auch die Rente oder Krankengeld. Auch das Einkommen des Partners wird häufig berücksichtigt.

Was darf bei der Grundsicherung nicht angerechnet werden?

Es erfolgt unter anderem keine Anrechnung auf die Grundsicherung, wenn es sich um Opferentschädigungen nach dem OEG oder Pflegegeld, das direkt an eine pflegende Person weitergegeben wird, handelt. Weitere Posten können Sie unserer Liste entnehmen.

Was wird bei der Grundsicherung überprüft?

Bei der Grundsicherung wird zunächst geprüft, ob die persönlichen Voraussetzungen in Form des erreichten Rentenalters oder einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung vorliegen. Zudem findet eine Bedürftigkeitsprüfung von Einkommen und Vermögen statt.

Lesen Sie auch unsere Ratgeber zum Thema:

Was ist die Grundsicherung – und warum ist die Anrechnung so wichtig?

Was wird auf die Grundsicherung angerechnet? Verschiedene Einkommensarten gehören dazu.
Was wird auf die Grundsicherung angerechnet? Verschiedene Einkommensarten gehören dazu.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine staatliche Sozialleistung, die Menschen absichert, deren Rente oder eigenes Einkommen nicht zum Leben reicht. Sie wird vom zuständigen Sozialamt gewährt und soll sicherstellen, dass niemand im Alter oder bei dauerhafter Behinderung in Armut leben muss.

Ein zentrales Prinzip der Grundsicherung lautet: Eigenes Einkommen und Vermögen werden auf den Leistungsanspruch angerechnet. Das bedeutet: Wer eigene Einnahmen hat, bekommt entsprechend weniger Grundsicherung – oder im Extremfall gar keine.

Das Grundprinzip: Wie funktioniert die Anrechnung von Einkommen bei der Grundsicherung?

Die Grundsicherung ist eine sogenannte nachrangige Leistung. Das heißt: Sie greift erst dann, wenn alle anderen Einnahmequellen nicht ausreichen, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Das Sozialamt prüft deshalb zunächst, welche Einkünfte eine Person hat – und rechnet diese auf den Bedarf an.

Der Ablauf funktioniert vereinfacht so:

  1. Das Sozialamt berechnet den individuellen Bedarf (Regelbedarf + Kosten der Unterkunft + ggf. Mehrbedarfe).
  2. Vom Bedarf wird das anrechenbare Einkommen abgezogen.
  3. Die Differenz ergibt den Grundsicherungsanspruch.

Beispiel für die Anrechnung von Einkommen bei der Grundsicherung: Besteht ein monatlicher Bedarf von 1.000 Euro und liegt das anrechenbare Einkommen bei 700 Euro, beträgt die Grundsicherung 300 Euro. Entscheidend ist also, welche Einnahmen das Sozialamt als „anrechenbares Einkommen“ wertet – und welche nicht. Genau das klären wir im folgenden Abschnitt.

Was wird bei der Grundsicherung angerechnet?

Als Einkommen gilt grundsätzlich alles, was einer Person regelmäßig zufließt – unabhängig davon, ob es sich um Geld oder geldwerte Vorteile handelt. Im Folgenden erklären wir die wichtigsten Einkommensarten im Überblick und erklären, wann es zu einer Anrechnung als Einkommen bei der Grundsicherung kommt.

Rente und Rentenerhöhungen

Rentenerhöhung: Eine Anrechnung auf die Grundsicherung führt zu niedrigeren Leistungen.
Rentenerhöhung: Eine Anrechnung auf die Grundsicherung führt zu niedrigeren Leistungen.

Die gesetzliche Rente ist die häufigste Einkommensquelle von Grundsicherungsempfängern – und sie wird grundsätzlich voll auf die Grundsicherung angerechnet. Das gilt für alle Rentenarten: Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwen- und Witwerrente sowie Waisenrenten.

Auch bei einer Rentenerhöhung bleibt die Anrechnung auf die Grundsicherung bestehen. Steigt die Rente, sinkt in der Regel der Grundsicherungsanspruch entsprechend. Betroffene sollten daher nach jeder Rentenanpassung prüfen, ob sich ihr Leistungsanspruch verändert hat – und das Sozialamt informieren.

Wichtige Ausnahme: Seit 2021 gilt der sogenannte Grundrentenzuschlag. Er wird nicht (mehr) in voller Höhe angerechnet – dazu mehr im Abschnitt über Rentenzuschläge.

Rentenzuschläge – insbesondere der Grundrentenzuschlag

Der Grundrentenzuschlag ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente für Menschen, die lange gearbeitet, aber trotzdem wenig verdient haben. Er wurde 2021 eingeführt – und gilt als besondere Schutzregelung bei der Grundsicherung.

Konkret gilt: In puncto Rentenzuschlag erfolgt eine Anrechnung auf die Grundsicherung nur bis zur Hälfte des jeweiligen Betrags. Wer also einen Grundrentenzuschlag erhält, profitiert davon auch tatsächlich – er muss diesen Betrag nicht vollständig abgeben.

Andere Rentenzuschläge, etwa Zuschläge für Kindererziehungszeiten, werden hingegen in der Regel vollständig als Einkommen gewertet.

Krankengeld: Wenn Sie Geld von der Krankenkasse erhalten

Erhalten Sie Krankengeld, erfolgt eine Anrechnung auf die Grundsicherung.
Erhalten Sie Krankengeld, erfolgt eine Anrechnung auf die Grundsicherung.

Wer vorübergehend arbeitsunfähig ist und Krankengeld von der Krankenkasse erhält, muss dieses als Einkommen angeben. Es gilt als anrechenbares Einkommen. Dementsprechend erfolgt bei Bezug von Krankengeld eine Anrechnung auf die Grundsicherung.

Das kann im Einzelfall dazu führen, dass sich der Grundsicherungsanspruch während eines Krankenstandes verändert. Wichtig: Jede Änderung der Einkommenssituation muss dem Sozialamt unverzüglich mitgeteilt werden – auch ein laufender Krankengeldbezug.

Einkommen des Partners

Was wird noch auf die Grundsicherung angerechnet? Wer in einer Ehe oder einer eheähnlichen Gemeinschaft (also einem dauerhaften Zusammenleben als Paar) lebt, muss damit rechnen, dass es zur Anrechnung vom Einkommen, welches der Partner erzielt, kommt.

Das Sozialamt geht in diesen Fällen davon aus, dass Partner füreinander einstehen und einander finanziell unterstützen. Das Einkommen des Partners wird jedoch nicht einfach vollständig angerechnet – es gelten bestimmte Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten (z. B. für eigene Ausgaben, Versicherungen).

Wichtig: Auch bei langjährigen Lebensgemeinschaften ohne Trauschein kann das Sozialamt prüfen, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt. Bloßes Zusammenwohnen als Wohngemeinschaft reicht dafür allerdings nicht aus.

Einkommen der Eltern – wann spielt es eine Rolle?

Anrechnung vom Einkommen der Eltern? Bei der Grundsicherung ist dies meist nicht der Fall.
Anrechnung vom Einkommen der Eltern? Bei der Grundsicherung ist dies meist nicht der Fall.

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung spielt das Einkommen der Eltern in der Regel keine Rolle. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur früheren Sozialhilfe, bei der Kinder und Eltern gegenseitig unterhaltspflichtig waren.

Seit 2020 gilt: Zur Anrechnung vom Einkommen der Eltern bei der Grundsicherung kommt es erst, wenn unterhaltspflichtige Angehörige ein Jahreseinkommen von über 100.000 Euro erzielen. Für die meisten Familien bedeutet das: Eltern müssen keine Angst haben, für Grundsicherungsleistungen ihrer Kinder aufkommen zu müssen.

Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) gilt hingegen eine andere Regelung: Hier wird das Einkommen der Eltern berücksichtigt, wenn die betreffende Person noch im Elternhaus wohnt oder eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern besteht.

Minijob und andere Erwerbseinkünfte

Gehen Sie neben dem Bezug von Grundsicherung einem Minijob nach? Eine Anrechnung erfolgt hierbei genauso wie bei anderen Erwerbseinkünften. Es gilt hier jedoch ein wichtiger Freibetrag, der bezüglich der Anrechnung von Einkommen bei der Grundsicherung berücksichtigt wird:

  • 30 Prozent des Verdienstes werden nicht angerechnet.
  • Es dürfen jedoch maximal 50 Prozent des herkömmlichen Grundsicherungsbedarfs sein.

Kindergeld: Anrechnung als Einkommen bei der Grundsicherung?

Was wird auf die Grundsicherung angerechnet? Beim Kindergeld kommt es darauf an, wer es erhält.
Was wird auf die Grundsicherung angerechnet? Beim Kindergeld kommt es darauf an, wer es erhält.

Bei der Grundsicherung führt Kindergeld zu einer Anrechnung als Einkommen – allerdings kommt es darauf an, wem es tatsächlich zusteht und wer es erhält.

  • Erhält ein Kind selbst Grundsicherung, wird das Kindergeld dem Kind als Einkommen angerechnet.
  • Erhält hingegen ein Elternteil das Kindergeld (und das Kind gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft), bleibt es häufig beim Elternteil und beeinflusst dann nicht direkt den Grundsicherungsbedarf des Kindes.

Die genaue Zurechnung kann im Einzelfall komplex sein. Im Zweifel empfiehlt sich eine Beratung beim zuständigen Sozialamt oder einem Sozialverband.

Pflegegeld: Entscheidend ist, wer es erhält

Ob und wie beim Pflegegeld eine Anrechnung auf die Grundsicherung erfolgt, hängt davon ab, wer es erhält und wozu es verwendet wird:

  • Pflegegeld nach dem SGB XI (aus der Pflegeversicherung), das eine pflegebedürftige Person erhält und zur freien Verfügung hat, wird grundsätzlich als Einkommen angerechnet.
  • Pflegegeld, das an eine Pflegeperson weitergegeben wird (z. B. an einen pflegenden Angehörigen), gilt bei dieser Pflegeperson in der Regel nicht als anrechenbares Einkommen – es handelt sich dann um eine zweckgebundene Zuwendung.

Pflegende Angehörige, die Pflegegeld empfangen, müssen dieses also nicht als eigenes Einkommen deklarieren.

Gutscheine und Sachleistungen

Wann erfolgt bei der Grundsicherung eine Anrechnung? Auch für Gutscheine kann dies gelten.
Wann erfolgt bei der Grundsicherung eine Anrechnung? Auch für Gutscheine kann dies gelten.

Was wird zusätzlich auf die Grundsicherung angerechnet? Viele Menschen wissen nicht, dass auch Gutscheine und Sachleistungen als Einkommen gelten können – wenn sie einen messbaren geldwerten Vorteil darstellen.

Bei der Grundsicherung kann eine Anrechnung Gutscheine und ähnliches betreffen, wenn es sich um folgende Fälle handelt:

  • Regelmäßige Geschenke in Form von Einkaufsgutscheinen
  • Sachzuwendungen vom Arbeitgeber (z. B. kostenlose Mahlzeiten)
  • Laufende Zuwendungen von Dritten (z. B. monatliche Unterstützung durch Verwandte)

Einmalige oder unregelmäßige Zuwendungen (etwa Geburtstagsgeschenke) werden hingegen in der Regel nicht angerechnet. Entscheidend ist die Regelmäßigkeit und Planbarkeit des Zuflusses.

Was wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet?

Es gibt eine Reihe von Einnahmen, die das Sozialamt ausdrücklich nicht berücksichtigen darf. Dazu gehören:

  • Grundrentenzuschlag (zur Hälfte geschützt, s. o.)
  • Opferentschädigungen nach dem OEG (Bei einer Opferentschädigung ist keine Anrechnung auf die Grundsicherung zu erwarten. Das gilt insbesondere für Beschädigtenrenten nach dem OEG, die dem Ausgleich eines erlittenen Schadens dienen.)
  • Pflegegeld, das direkt an eine pflegende Person weitergegeben wird
  • Einmalige Einnahmen (z. B. Erbschaften bis zu einer bestimmten Höhe – hier gelten Vermögensfreibeträge)
  • Zweckgebundene Zuschüsse, die für einen bestimmten Verwendungszweck gewährt werden (z. B. Blindengeld in einigen Bundesländern)
  • Leistungen für Kinder (wie das Bildungs- und Teilhabepaket)
  • Beitragserstattungen (z. B. von der Krankenkasse) in bestimmten Fällen

Wer unsicher ist, ob eine bestimmte Einnahme angerechnet wird oder nicht, sollte dies vorab beim Sozialamt oder einem Beratungsangebot klären – und nicht einfach verschweigen. Verschwiegenes Einkommen kann zu Rückforderungen und im schlimmsten Fall zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.

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