
FAQ: Darf Wohngeld gepfändet werden?
Im Regelfall ist das Wohngeld als Sozialleistung nicht pfändbar. Es gibt jedoch Ausnahmen, auf die wir hier näher eingehen.
Zwar ist das Wohngeld nicht pfändbar, allerdings muss es trotzdem auf dem P-Konto geschützt werden. Dafür benötigen Sie eine P-Konto-Bescheinigung.
Grundsätzlich wäre die Nachzahlung pfändbar, wenn diese dafür sorgt, dass Sie Ihren Pfändungsfreibetrag überschreiten. Sie können einen Antrag auf Freistellung der Leistung stellen, damit sie vor der Pfändung geschützt ist.
Inhalt:
Ist Wohngeld pfändbares Einkommen?

Reicht Ihr Einkommen nicht aus, um damit Ihre Wohnkosten zu tragen, haben Sie die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Dabei handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss für Ihre Wohnkosten.
Das Wohngeld wird bei Mietern in der Regel nicht direkt an den Vermieter überwiesen, sondern landet zuerst auf dem Konto des Leistungsempfängers, welcher die Summe dann wiederum weitergibt.
Was passiert aber nun, wenn der Wohngeldempfänger Schulden hat und ein Gläubiger die Durchführung einer Pfändung durchsetzt? Kann das Wohngeld gepfändet werden?
Die gute Antwort lautet: Nein, in aller Regel ist Wohngeld nicht pfändbar. Das legt § 54 Abs. 3 Nr. 2a des Ersten Sozialgesetzbuches (SGB I) fest. Es gehört somit nicht zum pfändbaren Einkommen.
Wie verhält es sich bei einer Privatinsolvenz? Ist das Wohngeld hier pfändbar? Nein, auch hier gilt, dass die Leistung geschützt ist. Allerdings ist es in der Regel nötig, dass Sie die Freigabe des entsprechenden Betrags beim zuständigen Gericht beantragen.
Ausnahmen: Fälle, in denen die Pfändung von Wohnung doch möglich ist

Zwar legt das Erste Sozialgesetzbuch fest, dass Wohngeld meist nicht pfändbar ist. Allerdings sind den gesetzlichen Vorgaben auch wichtige Ausnahmen zu entnehmen.
Wann ist Wohngeld also pfändbar? Dies ist in zwei Fällen möglich:
- Hat ein Mieter Mietschulden, hat der Vermieter die Möglichkeit, das Wohngeld zu pfänden.
- Erhält ein Eigentümer einer Immobilie Wohngeld und ist nicht mehr dazu in der Lage, die Raten für sein Immobiliendarlehen zu zahlen, dann darf der Darlehensgeber eine Pfändung des Wohngelds durchführen lassen.
Wohngeld vor der Pfändung schützen: Richten Sie ein P-Konto ein!
Zwar ist das Wohngeld oft nicht pfändbar, allerdings besteht für diese Leistung kein automatischer Schutz im Falle einer Kontopfändung. Die Bank prüft nämlich nicht, ob die Summen, die auf Ihr Konto eingezahlt werden, pfändbar sind oder nicht.
Aus diesem Grund müssen Sie bei einer drohenden Kontopfändung selbst aktiv werden:
- Richten Sie zunächst ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ein. Dies stellt sicher, dass Sie jeden Monat über einen gewissen Freibetrag verfügen können.
- Im nächsten Schritt benötigen Sie eine Bescheinigung von der zuständigen Wohngeldstelle darüber, wie viel Wohngeld Sie erhalten.
- Diese P-Konto-Bescheinigung reichen Sie dann bei Ihrer Bank ein, welche den Freibetrag um die Summe, die das Wohngeld umfasst, erhöht.
Sie erhalten eine Nachzahlung: Ist das Wohngeld dann pfändbar?

Bis ein Wohngeldantrag bearbeitet wurde, kann es durchaus etwas länger dauern. Häufig erhalten Sie dann eine Nachzahlung der Leistung, die je nach Einzelfall eine erhebliche Summe darstellen kann. Ist die das Wohngeld betreffende Nachzahlung pfändbar?
Haben Sie ein P-Konto eingerichtet, könnte die Nachzahlung dazu führen, dass Ihr persönlicher Freibetrag überschritten wird – damit wäre die Pfändbarkeit gegeben. Beim Wohngeld und anderen Sozialleistungen haben Sie jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Freistellung des Betrags zu stellen. Damit schützen Sie die Leistung vor der Pfändung.