RATGEBER

Mietschulden: Wer hilft bei Rückständen?

Bei Mietschulden müssen Sie schnell handeln!
Bei Mietschulden müssen Sie schnell handeln!

In der Regel müssen wir einen Großteil unserer monatlichen Einnahmen für die Miete von Wohn- oder Geschäftsräumen aufbringen. Erhöhen sich die Mietkosten oder verringert sich das Gehalt, kann dies mitunter schnell zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Nicht selten fragen sich die Betroffenen von Mietschulden dann: Was kann ich machen? Welche Folgen können Rückstände bei der Miete haben? Und wer hilft mir bei Mietschulden? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Mietschulden

Was sind Mietschulden?

Als Mieter einer Wohnung oder von Geschäftsräumen sind Sie dazu verpflichtet, die Miete pünktlich an den Vermieter zu überweisen. Geraten Sie mit den Zahlungen in Rückstand, weil Sie der Verpflichtung gar nicht oder nur teilweise nachkommen, entstehen Schulden.

Was tun bei Mietschulden?

Ausbleibende Mietzahlungen können weitreichende Konsequenzen haben, daher sollten Sie bei Mietschulden schnell handeln. Was nun zu unternehmen ist, haben wir hier zusammengefasst.

Welche Rechte haben Vermieter bei Mietschulden?

Wird die Miete zweimal hintereinander nicht bezahlt, kann der Vermieter dem Mietschuldner fristlos kündigen. Damit es nicht dazu kommt, ist es sinnvoll, sich bei Zahlungsproblemen schnellstmöglich mit dem Vermieter zu einigen und/oder eine Schuldnerberatung aufzusuchen.

Mit der Miete im Rückstand: Was kann passieren?

Was kann ich machen, um bei Mietschulden eine Kündigung abzuwenden?
Was kann ich machen, um bei Mietschulden eine Kündigung abzuwenden?

Mietschulden zählen zu den sogenannten Primärschulden und können somit die Existenz der Schuldner bedrohen. Denn wird die Miete für zwei aufeinanderfolgende Monate nicht bzw. nur anteilig bezahlt, kann der Vermieter die Wohnung kündigen. Aufgrund dieser weitreichenden Konsequenzen ist es wichtig, etwaige Rückstände schnellstmöglich zu begleichen. Gibt es mehrere Gläubiger, müssen Schuldner also Prioritäten setzen und erst einmal die Grundversorgung sichern.

Weigern sich die säumigen Mieter trotz einer rechtmäßigen Kündigung, aus der Wohnung auszuziehen, kann der Vermieter eine Räumungsklage wegen Mietschulden in die Wege leiten. Möchte der Mieter die Zwangsräumung noch abwenden, ist schnelles Handeln gefragt. Denn mit der Zustellung der Räumungsklage hat dieser zwei Monate Zeit, um die Schulden zu begleichen und somit dafür zu sorgen, dass Kündigung und Räumungsklage unwirksam werden.

Beachten Sie außerdem, dass für die Kündigung aufgrund von Mietschulden während einer Privatinsolvenz besondere Regelungen gelten. So berechtigen Mietrückstände, die bereits vor dem Insolvenzverfahren bestanden haben, in einem solchen Fall keine Kündigung. Der Vermieter muss seine Ansprüche stattdessen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Unter Umständen können Mietschulden auch einen Schufa-Eintrag nach sich ziehen. Diese Option besteht allerdings nur, wenn es sich beim Vermieter um einen Vertragspartner der Auskunftei handelt. Hierfür muss die Vermietung gewerblich erfolgen und Vermieter muss über mehr als hundert Wohneinheiten verfügen.

Macht es Sinn, bei Mietschulden auf die Verjährung zu hoffen?

Für Rückstände bei der Miete gilt üblicherweise die regelmäßige Verjährungsfrist gemäß § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Diese beträgt drei Jahre und beginnt erst zum Ende des Jahres, in welchem der Anspruch des Vermieters entstanden ist.  Innerhalb dieser Zeit kann der Vermieter sein Geld vor Gericht einklagen. Demnach erledigen sich Mietschulden nach dem Auszug aus der jeweiligen Wohnung nicht von selbst.

Mietschulden: Was tun als Mieter?

Wer kann verzweifelten Schuldnern helfen? Bei Mietschulden ist es häufig sinnvoll, eine Schuldnerberatung aufzusuchen.
Wer kann verzweifelten Schuldnern helfen? Bei Mietschulden ist es häufig sinnvoll, eine Schuldnerberatung aufzusuchen.

Wie zuvor bereits geschildert, können ausbleibende Mietzahlungen zu einer fristlosen Kündigung der Wohnung führen. Aus diesem Grund sollten Sie Mietschulden unbedingt zeitnah begleichen. Sprechen Sie offen mit Ihrem Vermieter über Ihre finanzielle Situation und suchen Sie gemeinsam nach einer Möglichkeit, die Rückstände zu tilgen. So kann es zum Beispiel eine Option sein, für die Mietschulden eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder sich auf einen Mietaufschub zu einigen.

Sind Schuldner nicht mehr in der Lage die Miete zu zahlen, existieren nicht selten auch noch weitere finanzielle Verpflichtungen, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht beglichen werden können. Mitunter fehlt der Überblick, wie viele Gläubiger existieren und auf welche Summe sich die Forderungen belaufen. Eine Schuldenberatung kann in solchen Fällen dabei helfen, wieder Herr der Lage zu werden.    

So bieten zum Beispiel karitative Einrichtungen bei Mietschulden kostenlos Hilfe an. Die Berater verschaffen sich dabei einen Überblick zur finanziellen Situation, leiten Sofortmaßnahmen – wie etwa ein Pfändungsschutzkonto – ein, prüfen gemeinsam mit dem Schuldner die Rechtmäßigkeit der Forderungen und erarbeiten einen Weg aus den Schulden. Schuldnerberater können sich zudem mit den Gläubigern in Verbindung setzen und ggf. einen Vergleich oder eine Ratenzahlung vereinbaren.

Finanzielle Hilfe bei Mietschulden

Mietschulden: Wer kann finanziell helfen?
Mietschulden: Wer kann finanziell helfen?

Um ein fristlose Kündigung der Wohnung zu vermeiden, müssen Mietschulden schnell bezahlt werden. Dies ist allerdings leichter gesagt als getan, wenn das Geld gerade besonders knapp ist. Allerdings besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, staatliche Unterstützung zu erhalten.

Die Empfänger von Hartz 4 können beim Jobcenter zum Beispiel einen Antrag auf die Übernahme der Mietschulden stellen. Dieses Darlehen ist allerdings an bestimmte Kriterien geknüpft. So dürfen im Vorfeld keine Rückstände bestehen und die Wohnung bzw. die Miete müssen angemessen sein. Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme besteht allerdings nicht. Zudem müssen die Hartz-4-Empfänger die Mietschulden in Raten abzahlen, was üblicherweise zu einer Verringerung der monatlichen Auszahlungen führt.

Bei einem geringen Einkommen kann ggf. auch das Sozialamt in ähnlicher Weise einspringen. Zusätzlich dazu ist es sinnvoll, einen Anspruch auf Wohngeld zu prüfen. Nicht zuletzt sollten Sie sich auch im Familien- und Freundeskreis umhören, ob wegen der Mietschulden vielleicht nicht die Möglichkeit auf ein kurzfristiges Darlehen besteht.

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