
FAQ: Ab wann kann man Privatinsolvenz anmelden?
Die Anmeldung einer Privatinsolvenz ist bereits bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit sinnvoll, um schnell eine Befreiung von den Schulden zu erreichen.
Die Wohlverhaltensphase beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Der SCHUFA-Eintrag zur Restschuldbefreiung wird sechs Monate nach deren Erteilung gelöscht.
Inhalt:
Wer darf Privatinsolvenz anmelden?

Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren.
Es findet bei natürlichen Personen, die keine selbständige Tätigkeit ausüben, Anwendung.
Das können beispielsweise Arbeitnehmer, Arbeitslose oder Rentner sein, die ihre Rechnungen, Miete oder Kreditraten nicht mehr zahlen können.
Rechtsgrundlage dafür bildet § 304 der Insolvenzordnung (InsO).
Die Beantragung einer Privatinsolvenz ist die Grundlage für einen schuldenfreien Neuanfang für Privatpersonen.
Ab wann kann man Privatinsolvenz beantragen?

Ein vorhandenes Einkommen ist keine Voraussetzung, um eine Privatinsolvenz zu beantragen – auch Arbeitssuchende oder Rentner können daher in eine Privatinsolvenz gehen.
Dennoch kann nicht jede beliebige Person eine Privatinsolvenz anmelden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Der Schuldner ist zahlungsunfähig oder droht zahlungsunfähig zu werden und es bestehen offene Forderungen gegen ihn.
- Ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern war erfolglos.
- Es liegt keine selbständige Tätigkeit vor, da ansonsten eine Regelinsolvenz in Betracht kommt.
- Falls der Schuldner selbständig tätig war, darf es maximal 19 Gläubiger geben gemäß § 304 Absatz 2 InsO.
- Der Wohnsitz des Schuldners befindet sich zu Beginn des Insolvenzverfahrens in Deutschland gemäß § 2 InsO.
Neben dem Schuldner selbst können auch Gläubiger einen Antrag auf Insolvenz eines Schuldners stellen, den sogenannten Gläubigerantrag.
Es ist ratsam, nicht zu viel Zeit zu verlieren, um schnell eine Befreiung von den Schulden zu erreichen. Deshalb ist eine Privatinsolvenz bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit sinnvoll.
Wann ist eine Privatinsolvenz empfehlenswert
Welche Argumente für und welche gegen die Anmeldung einer Privatinsolvenz sprechen, zeigt folgende Tabelle.
| Das spricht für eine Privatinsolvenz | Das spricht gegen eine Privatinsolvenz |
|---|---|
| Sie sehen auch langfristig keine Möglichkeit, Ihre Schulden zu tilgen. | Sie brauchen viel Disziplin und Durchhaltevermögen, bis Sie nach drei Jahren die Restschuldbefreiung erhalten. |
| Sie sind gut organisiert und behalten Ihre Termine im Blick. | Sollten Sie die Auflagen nicht erfüllen, kann die Insolvenz aufgehoben werden. Die Verfahrenskosten müssen Sie aber trotzdem zahlen. |
| Organisation ist Ihnen wichtig. Sie möchten alle Mahnungen und Rechnungen sofort lesen und entsprechend handeln. | Die Verfahrenskosten für eine Privatinsolvenz betragen ca. 2.000 Euro - Eine Stundung durch das Gericht ist möglich, jedoch erfolgt bis zu vier Jahre nach der Restschuldbefreiung eine Nachprüfung Ihrer Zahlungsfähigkeit. |
| Sie wissen, was eine Budgetplanung ist, und können sich an diese halten. | Der pfändbare Anteil des Einkommens wird drei Jahre lang gepfändet. |
| Sie können damit leben, dass Ihre finanzielle Situation öffentlich gemacht wird. | Sie müssen Ihre finanzielle Situation offenlegen: Sowohl Ihr Arbeitgeber als auch Ihr Vermieter werden über die Insolvenz informiert. |
Wann ist eine Privatinsolvenz nicht möglich?

Eine Privatinsolvenz ist nicht möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Schuldner weder zahlungsunfähig noch überschuldet ist.
Gleiches gilt, wenn er aktuell selbständig ist oder in der Vergangenheit selbständig war und mehr als 19 Gläubiger hat oder noch offene Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Auch fehlende oder falsche Angaben zu relevanten Informationen können zur Ablehnung des Insolvenzantrags führen – Ehrlichkeit und Transparenz sind hier von größter Bedeutung.
Darüber hinaus ist eine Privatinsolvenz ausgeschlossen, wenn die Verschuldung aus Straftaten wie Betrug oder Steuerhinterziehung resultiert. Gleiches gilt bei einer verfrühten Antragstellung nach einer bereits durchgeführten Insolvenz. Für eine erneute Antragstellung sieht das Insolvenzrecht in der Regel eine Sperrfrist von elf Jahren vor.
Ab wann kann man eine zweite Privatinsolvenz anmelden?
Das deutschen Insolvenzrecht enthält keine Vorgaben, wie häufig eine Privatperson Insolvenz anmelden darf.
Es gibt allerdings sogenannte Sperrfristen, die darüber entscheiden, wann eine erneute Restschuldbefreiung beantragt werden kann.
| Sperrfrist | Grund |
|---|---|
| 11 Jahre | nach Erteilung der Restschuldbefreiung |
| 5 Jahre | nach Versagung der Restschuldbefreiung aufgrund der Verurteilung wegen einer Inolvenzstraftat |
| 3 Jahre | nach Versagung der Restschuldbefreiung aufgrund von Obliegenheitsverstößen |
Die 11-Jahre-Frist beginnt nicht mit dem Datum der Insolvenzeröffnung, sondern mit dem Datum der letzten Restschuldbefreiung.
Wann kann man nach einer Privatinsolvenz wieder Kredite aufnehmen?

Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase von drei Jahren folgt die Restschuldbefreiung – ab dieser gilt der Schuldner als schuldenfrei und grundsätzlich wieder kreditwürdig.
Allerdings ist zu beachten, dass die Restschuldbefreiung noch sechs Monate bei der SCHUFA und drei Jahre lang bei anderen Auskunfteien gesperrt wird. Nach diesen sechs Monaten wird der SCHUFA-Eintrag jedoch gelöscht.
Die Bonität des Schuldners wird also auch nach der Restschuldbefreiung, wenn er eigentlich als schuldenfrei gilt, angezweifelt – dies erschwert möglicherweise, einen Kredit zu bekommen.
