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Wann ist eine Privatinsolvenz möglich?

Ab wann ist eine Privatinsolvenz möglich?
Ab wann ist eine Privatinsolvenz möglich?

FAQ: Wann-Fragen zur Privatinsolvenz

Ab wann ist eine Privatinsolvenz sinnvoll?

Sie sollten bereits bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit Privatinsolvenz anmelden.

Wann beginnt die Wohlverhaltensphase bei einer Privatinsolvenz?

Die dreijährige Abtretungsfrist beginnt mit der Eröffnung der Privatinsolvenz. Wann Sie wieder schuldenfrei sind, lesen Sie hier.

Wann wird der SCHUFA-Eintrag gelöscht nach der Privatinsolvenz?

Die SCHUFA löscht den Eintrag zur Erteilung der Restschuldbefreiung taggenau nach sechs Monaten.

Voraussetzungen: Ab wann kann man Privatinsolvenz anmelden?

Wann kann ich Privatinsolvenz anmelden? Sie müssen zahlungsunfähig sein. Die Schuldenhöhe spielt dafür keine Rolle.
Wann kann ich Privatinsolvenz anmelden? Sie müssen zahlungsunfähig sein. Die Schuldenhöhe spielt dafür keine Rolle.

Die Privatinsolvenz steht Ihnen offen, wenn Sie Ihre Schulden dauerhaft nicht mehr aus eigener Kraft bezahlen können.

Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen für die Privatinsolvenz erfüllen:

  • Verbraucherstatus: Sie sind Privatperson. Als ehemals Selbstständiger dürfen Sie Verbraucherinsolvenz anmelden, wenn Sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen existieren.
  • Zahlungsunfähigkeit: Sie können fällige Rechnungen, Mieten oder Kreditraten dauerhaft nicht mehr begleichen.
  • Oder drohende Zahlungsunfähigkeit: Sie sind im Moment zwar noch flüssig, wissen aber genau, dass Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen in naher Zukunft nicht mehr erfüllen können, bspw. infolge einer Scheidung oder Erkrankung. Wichtig: Sie müssen nicht warten, bis Sie endgültig zahlungsunfähig sind! § 18 I InsO erlaubt den Insolvenzantrag ausdrücklich schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit, um Sie frühzeitig vor tieferer Verschuldung zu schützen.
  • Gescheiterter Einigungsversuch: Bevor Sie Privatinsolvenz anmelden, müssen Sie ohne gerichtliche Hilfe versuchen, sich mit Ihren Gläubigern auf einen Schuldenvergleich zu einigen. Nur wenn dies nicht gelingt, dürfen Sie einen Insolvenzantrag stellen. Dafür muss Ihnen eine anerkannte Stelle, also eine Schuldnerberatung oder ein Anwalt, offiziell bescheinigen, dass dieser Versuch der außergerichtlichen Einigung mit Ihren Gläubigern innerhalb der letzten sechs Monate gescheitert ist.

Wann muss man Privatinsolvenz anmelden? Für Verbraucher besteht keine Insolvenzantragspflicht. Lediglich bestimmte Unternehmensformen wie die GmbH sind verpflichtet, bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit fristgemäß Regelinsolvenz anzumelden.

Pro & Contra: Ab wann lohnt sich eine Privatinsolvenz?

Ab wann lohnt sich eine Privatinsolvenz? Lassen Sie sich beraten, ob eine Insolvenz der richtige Weg für Sie ist.
Ab wann lohnt sich eine Privatinsolvenz? Lassen Sie sich beraten, ob eine Insolvenz der richtige Weg für Sie ist.

Nicht immer ist eine Verbraucherinsolvenz wirklich sinnvoll.

Zwar bietet dieses Verfahren mit der anschließenden Restschuldbefreiung ein gewisses Maß an. Aber Sie müssen dafür auch einigen Hürden bewältigen.

Lassen Sie sich deshalb im Vorfeld beraten, welche Lösung zum Schuldenabbau für Sie und Ihre Lebenssituation am besten geeignet ist. Schuldenanalyse-kostenlos.de bietet hierzu eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.

Die folgende Auflistung beinhaltet die wichtigsten Aspekte auf, die für und gegen eine Privatinsolvenz sprechen.

Pro (Argumente für eine Verbraucherinsolvenz):

  • Nach drei Jahren erteilt Ihnen das Gericht die Restschuldbefreiung. Diese Aussicht bietet Ihnen Sicherheit und die Gewissheit, dass Sie danach schuldenfrei sind.
  • Sie haben bereits erfolglos versucht, sich mit allen Gläubigern zu einigen.
  • Sie müssen sich bereits mit Inkassounternehmen, dem Gerichtsvollzieher oder einer Lohnpfändung auseinandersetzen. Während der Privatinsolvenz besteht ein Vollstreckungsverbot.
  • Sie sind so überschuldet, dass Ihr Einkommen kaum für den Lebensunterhalt ausreicht – geschweige denn für den Schuldenabbau.

Contra (Argumente gegen eine Verbraucherinsolvenz):

  • Bei überschaubaren Schulden und wenigen Gläubigern ist ein außergerichtlicher Vergleich in der Regel die schnellere und günstigere Lösung.
  • Wenn Sie Ihre Schulden in weniger als 36 Monaten tilgen können, ist die Privatinsolvenz für Sie wahrscheinlich der falsche Weg.
  • Wenn Sie mittellos sind, werden Ihnen die Verfahrenskosten auf Antrag gestundet. Sie können aber bis zu vier Jahre nach der Privatinsolvenz noch von Ihnen eingefordert werden.
  • Sie müssen Ihr gesamtes Einkommen und Vermögen offenlegen und arbeiten gehen oder nachweisen, dass Sie sich regelmäßig bewerben.

Die folgende Infografik fasst die wichtigsten Vor- und Nachteile der Privatinsolvenz noch einmal zusammen:

Wann ist eine Privatinsolvenz nicht möglich?

In den folgenden Fällen ist eine Privatinsolvenz ausgeschlossen:

  • Aktive Selbstständigkeit: Wenn Sie aktuell selbstständig, freiberuflich oder gewerblich tätig sind, können Sie nur die Regelinsolvenz beantragen. Dasselbe gilt, wenn Sie selbstständig tätig waren und mehr als 19 Gläubiger haben oder wenn noch Schulden aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen bestehen, z. B. offene Gehälter oder unbezahlte Sozialabgaben.
  • Fehlender außergerichtlicher Einigungsversuch: Ohne Bescheinigung einer anerkannten Schuldnerberatung oder eines Anwalts über das Scheitern einen gütlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern innerhalb der letzten 6 Monate ist eine Privatinsolvenz nicht möglich.
  • Laufende Sperrfristen: Wurde Ihnen in der Vergangenheit bereits eine Restschuldbefreiung erteilt, gilt eine Sperrfrist von 11 Jahren für einen neuen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Hat das Gericht die Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren versagt, gelten je nach Versagungsgrund Sperrfristen von 3 bis 5 Jahren. Streng genommen können Sie zwar eine Privatinsolvenz durchlaufen, aber nur ohne gerichtlichen Schuldenerlass.
  • Fehlende Zahlungsunfähigkeit: Reicht Ihr Einkommen oder verwertbares Vermögen aus, um die Schulden in absehbarer Zeit regulär abzuzahlen, ist ein Insolvenzverfahren ausgeschlossen.
  • Abweisung mangels Masse (Fehlende Kostenstundung): Wer die mit der Privatinsolvenz verbundenen Kosten nicht bezahlen kann, erhält auf Antrag eine Verfahrenskostenstundung. Bei vorsätzlich falschen Angaben oder verheimlichtem Vermögen verweigert das Gericht die Stundung und weist das Verfahren mangels Masse ab.

Formale Fehler führen nicht unbedingt dazu, dass die Privatinsolvenz sofort abgelehnt wird. Haben Sie die amtlichen Antragsformulare nicht vollständig ausgefüllt, fordert das Insolvenzgericht Sie auf, die fehlenden Angaben innerhalb eines Monats zu ergänzen. Verpassen Sie diese Frist, gilt Ihr Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz als zurückgenommen.

Wann scheitert eine Privatinsolvenz?

Wann wird eine Privatinsolvenz abgelehnt?
Wann wird eine Privatinsolvenz abgelehnt?

Verletzen Sie während des Verfahrens Ihre Obliegenheiten, droht Ihnen die Versagung der Restschuldbefreiung. Damit scheitert die Privatinsolvenz.

Sie müssen mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechnen. Außerdem ist ein erneuter Anlauf zur Restschuldbefreiung durch die Sperrfrist blockiert.

In den folgenden Fällen dürfen Insolvenzgläubiger, die ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet haben, die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen:

  • Verurteilung wegen Insolvenzstraftaten: Sie wurden in den letzten fünf Jahren rechtskräftig wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt. Die Strafe betrug mehr als 90 Tagessätze oder drei Monate Gefängnis. Dies gilt auch für Taten nach dem Insolvenzantrag.
  • Falsche Angaben für finanzielle Vorteile: Sie machten in den letzten drei Jahren falsche schriftliche Angaben zu Ihrer finanziellen Situation, um einen Kredit, Sozialleistungen oder Steuervorteile zu erhalten. Dies geschah absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit.
  • Geldverschwendung und Verzögerung: Sie haben in den letzten drei Jahren Vermögen verschwendet oder unangemessene neue Schulden gemacht. Dadurch haben Sie die Schuldentilgung beeinträchtigt.
  • Fehlende Mitwirkung: Sie verletzen vorsätzlich oder grob fahrlässig Ihre gesetzlichen Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten.
  • Falsche Angaben im Insolvenzantrag: Ihre eingereichten Antragsformulare enthalten falsche oder unvollständige Angaben über Ihr Einkommen, Ihr Vermögen oder Ihre Gläubiger. Auch hier ist zumindest grobe Fahrlässigkeit erforderlich.
  • Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit: Sie bemühen sich nicht aktiv um eine zumutbare Arbeit. Dadurch geht den Gläubigern wichtiges Geld verloren. Das gilt nur, wenn Sie die Schuld daran tragen.

Zum Verfahrensablauf: Ab wann ist die Privatinsolvenz eröffnet?

Wann ist eine Privatinsolvenz beendet? Das eigentliche Insolvenzverfahren endet nach der Schlussverteilung.
Wann ist eine Privatinsolvenz beendet? Das eigentliche Insolvenzverfahren endet nach der Schlussverteilung.

Das Insolvenzgericht prüft zuerst Ihren Insolvenzantrag und unternimmt einen weiteren Einigungsversuch mit den Gläubigern, sofern ausreichend Erfolgsaussichten bestehen. Das geschieht allerdings eher selten.

Wenn die oben benannten Voraussetzungen für die Insolvenzeröffnung vorliegen, eröffnet das Gericht die Privatinsolvenz per Beschluss.

Damit beginnt auch die dreijährige Wohlverhaltensphase, während der Sie Ihr pfändbares Vermögen an den Treuhänder abtreten müssen. Diese Phase heißt deshalb offiziell Abtretungsfrist.

Und wann endet die Privatinsolvenz?

Kurz gesagt beinhaltet die Privatinsolvenz zwei Etappen, die oft verwechselt werden.

  1. Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Das Gericht beendet das Insolvenzverfahren nach der Schlussverteilung, sobald Ihr aktuelles Vermögen verwertet und an die Insolvenzgläubiger verteilt wurde.
  2. Ende der Wohlverhaltensphase: Das ist das eigentliche Finale. Sie müssen drei Jahre lang den pfändbaren Teil Ihres Einkommens abtreten. Erst danach erhalten Sie die Restschuldbefreiung und sind endgültig schuldenfrei.

Ab wann kann man eine zweite Privatinsolvenz anmelden?

Wann kann ich eine zweite Privatinsolvenz beantragen?
Wann kann ich eine zweite Privatinsolvenz beantragen?

Eine zweite Privatinsolvenz ist grundsätzlich unbegrenzt oft möglich. Es gibt aber gesetzliche Sperrfristen, die einen erneuten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung blockieren.

Eine wiederholte Privatinsolvenz ohne diese Schuldenbefreiung ist zwar theoretisch ohne Frist möglich, macht wirtschaftlich aber kaum Sinn, weil die Gläubiger danach direkt weiter vollstrecken könnten.

Denken Sie daran, dass auch vor einem zweiten Anlauf zwingend ein neuer, gescheiterter Versuch einer außergerichtlichen Einigung durch eine geeignete Stelle bescheinigt werden muss.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht zu den Sperrfristen:

  • 11 Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung: Die Wohlverhaltensphase im Zweitverfahren verlängert sich dann von 3 auf 5 Jahre.
  • 5 Jahre, wenn die Restschuldbefreiung wegen einer Insolvenzstraftat versagt wurde: Gilt bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Straftaten nach den §§ 283 bis 283c StGB (z. B. Bankrott).
  • 3 Jahre, wenn die Restschuldbefreiung wegen Falschangaben oder Obliegenheitsverletzungen versagt wurde: Greift z. B., wenn Sie Vermögen verheimlicht oder Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzt haben (§ 287a Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Wann kann man nach Privatinsolvenz wieder Kredite aufnehmen?

Rechtlich dürfen Sie sofort nach der erteilten Restschuldbefreiung wieder neue Verbindlichkeiten eingehen. Wirtschaftlich realistisch und zu fairen Konditionen ist eine Kreditaufnahme jedoch erst sechs Monate nach dem gerichtlichen Schuldenerlass, denn:

  • Erst ein halbes Jahr nach der Restschuldbefreiung löscht die SCHUFA die Erteilung der Restschuldbefreiung aus Ihren Daten. Erst dann bewegt sich Ihr SCHUFA-Score wieder in einen für Banken akzeptablen Bereich.
  • Erst nach dem Ende der dreijährigen Abtretungsfrist verfügen Sie wieder vollständig über Ihr Gehalt, sodass Sie der Bank das für die Kreditbewilligung notwendige Einkommen nachweisen können.

Im Video: Wie und wann Sie Privatinsolvenz anmelden

In diesem Video erfahren Sie, wer, wann und wie Privatinsolvenz anmelden kann!
In diesem Video erfahren Sie, wer, wann und wie Privatinsolvenz anmelden kann!

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.

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