RATGEBER

Schneller wieder schuldenfrei – so gelingt der Schuldenabbau

Wie werde ich schnell schuldenfrei? Wie werde ich schnell schuldenfrei?  In der Regel geht ein Schuldenabbau nicht von heute auf morgen, sondern braucht einige Zeit.
Wie werde ich schnell schuldenfrei? In der Regel geht ein Schuldenabbau nicht von heute auf morgen, sondern braucht einige Zeit.

FAQ: Wie werde ich schuldenfrei?

Wie werde ich schuldenfrei ohne Privatinsolvenz?

Sie werden ohne Insolvenz schuldenfrei, wenn es Ihnen gelingt, sich mit Ihren Gläubigern über den Schuldenabbau einigen, z. B. in Form einer Ratenzahlung oder Stundung.

Wie kann ich besonders schnell schuldenfrei werden?

Schulden lassen sich nicht von heute auf morgen aus der Welt schaffen. Gerade bei hohen Schulden und geringem Einkommen müssen Sie sich darauf einstellen, dass die Abzahlung länger dauert.

Ich möchte Privatinsolvenz anmelden. Wann bin ich schuldenfrei?

Nach der Eröffnung der Privatinsolvenz dauert es drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Ratgeber zum Weg zur Schuldenfreiheit

Zwei Wege, um schuldenfrei zu werden

Schuldenfrei in 3 Monaten? Gerade bei einem geringen Einkommen ist ein Schuldenabau in so kurzer Zeit kaum möglich.
Schuldenfrei in 3 Monaten? Gerade bei einem geringen Einkommen ist ein Schuldenabau in so kurzer Zeit kaum möglich.

Überschuldete Verbraucher haben zwei Möglichkeiten, um wieder schuldenfrei zu werden:

  1. außergerichtliche Schuldenbereinigung bzw. ein Schuldenvergleich mit allen Gläubigern
  2. Verbraucherinsolvenz bzw. Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung

Außergerichtliche Schuldenregulierung – schuldenfrei ohne Insolvenz

Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren ist darauf ausgerichtet, dass sich Schuldner und Gläubiger ohne gerichtliche Hilfe über den Schuldenabbau einigen. Die Grundlage hierfür ist ein Schuldenbereinigungsplan – eine Art Vergleichsangebot des Schuldners.

Das Ganze funktioniert wie folgt:

  1. Es werden alle Gläubiger und offenen Verbindlichkeiten ermittelt.
  2. Um schuldenfrei zu werden, muss der Schuldner herausfinden, wie viel Geld er jeden Monat erübrigen kann, um die Schulden zu bezahlen.
  3. Auf dieser Grundlage wird der Schuldenbereinigungsplan erstellt, in dem z. B. eine Ratenzahlung, eine Stundung oder ein teilweiser Schuldenerlass vorgeschlagen wird.
  4. Anschließend kann er mit seinen Gläubigern eine Vereinbarung treffen, wie er Schritt für Schritt seine Verbindlichkeiten begleicht.
  5. Stimmen diese dem Angebot zu, muss der Schuldner sich nur noch an die getroffenen Vereinbarungen halten.

Wie diese Vereinbarung genau aussieht, hängt von der persönlichen und finanziellen Situation des Schuldners ab. Die Gläubiger sind jedoch nicht verpflichtet, sich darauf einzulassen. Um sie zu überzeugen, ist ein guten Angebot und Verhandlungsgeschicks erforderlich. Lassen Sie sich daher von einer anerkannten Schuldnerberatung oder einem Anwalt für Schulden helfen. Und beachten Sie auch, dass unbedingt alle Gläubiger in die außergerichtliche Schuldungebereinigung einbezogen werden müssen.

Durch Privatinsolvenz wieder schuldenfrei werden

Wer 35 Prozent der Schulden und die Verfahrenskosten der Privatinsolvenz bezahlen kann, wird schon in 3 Jahren schuldenfrei.
Wer 35 Prozent der Schulden und die Verfahrenskosten der Privatinsolvenz bezahlen kann, wird schon in 3 Jahren schuldenfrei.

Wie gesagt, die Gläubiger müssen keinen Schuldenvergleich mit ihrem Schuldner abschließen. Doch unter bestimmten Umständen können Verbraucher auch gegen deren Willen wieder schuldenfrei werden – durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren.

Voraussetzung hierfür ist aber, dass die ernsthaften Bemühungen des Betroffenen um eine außergerichtliche Schuldenbereinigung gescheitert sind. Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt muss dieses Scheitern bescheinigen. Diesen Nachweis muss der überschuldete Verbraucher zusammen mit seinem Insolvenzantrag einreichen.

Vor der eigentlichen Privatinsolvenz unternimmt das Insolvenzgericht einen weiteren Einigungsversuch. Dieser hat den Vorteil, dass dieses Mal nicht alle Gläubiger zustimmen müssen. Scheitert auch dieser Versuch, durch einen Vergleich schuldenfrei zu werden, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren:

  • Ihr pfändbares Vermögen wird verwertet, um aus dem Erlös die Verfahrenskosten und die Schulden zu bezahlen.
  • Weil die Privatinsolvenz öffentlich bekannt gemacht wird, können Dritte davon Kenntnis erlangen, z. B. Ihr Arbeitgeber oder der Vermieter.
  • Sie müssen während der Wohlverhaltensphase Ihr pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abführen. Davon werden die offenen Forderungen Ihrer Gläubiger beglichen.
  • Es wird auch von Ihnen verlangt, dass Sie sich während des gesamten Verfahrens redlich verhalten, einem angemessenen Job nachgehen oder sich einen solchen suchen, um mithilfe des Gehalts wieder schuldenfrei zu werden.

Hält sich der Schuldner an alle Regeln, spricht das Insolvenzgericht nach Ablauf des Verfahrens die Restschuldbefreiung aus – sofern er diese beantragt hat. Sämtliche gegebenenfalls noch bestehenden Altschulden entfallen damit.

Die Privatinsolvenz dauert 3 Jahre, bis Verbraucher wieder schuldenfrei sind.

Umschuldung per Kredit – in der Regel keine Option, um schuldenfrei zu werden

Wenn Sie die Restschuldbefreiung beantragt haben und keine neuen Schulden machen, sind Sie nach der Insolvenz wieder schuldenfrei.
Wenn Sie die Restschuldbefreiung beantragt haben und keine neuen Schulden machen, sind Sie nach der Insolvenz wieder schuldenfrei.

Einige Verbraucher erhoffen sich eine schnelle und einfache Lösung – sie wollen schuldenfrei werden per Kredit. Eine solche Umschuldung ist meistens keine gute Idee. Denn letztlich machen sie damit nur neue Schulden, um alte Schulden zu begleichen. Sie drehen sich im Kreis und verschlimmern dadurch die Situation:

  • Umschuldungskredite sind gewöhnlich mit zusätzlichen Gebühren und Ablösungszinsen verbunden.
  • Dadurch steigen die Schulden noch weiter an.
  • Der Betroffene hat nun noch weniger finanziellen Handlungsspielraum.

Eine Umschuldung funktioniert nur, wenn sie auf einem fundierten Konzept zur Schuldenregulierung beruht. Lassen Sie sich unbedingt vorher von einer Schuldnerberatung hierzu beraten. Anderenfalls laufen Sie Gefahr, noch tiefer in die Schuldenfalle zu rutschen.

Endlich schuldenfrei werden: Tipps und Maßnahmen, die Sie selbst umsetzen können

Manche Dienstleister versprechen, dass Sie online schuldenfrei werden können. Prüfen Sie solche Angebot auf Seriosität.
Manche Dienstleister versprechen, dass Sie online schuldenfrei werden können. Prüfen Sie solche Angebot auf Seriosität.

Schuldner können selbst eine ganze Menge unternehmen, um ihre Schulden zu reduzieren und wieder schuldenfrei zu werden. Wichtig ist vor allem, überhaupt zu beginnen und sich selbst zuzutrauen, das Schuldenproblem in den Griff zu bekommen. Schon die ersten kleinen Schritte helfen:

1. Verschaffen Sie sich einen genauen und umfassenden Überblick über Ihre Schulden, Einnahmen und Ausgaben. Das ist die Grundvoraussetzung, um wieder schuldenfrei zu werden. Nur so finden Sie heraus, wie viel Geld nach Abzug Ihrer Fixkosten und Ausgaben übrig bleibt, um die offenen Forderungen zu bezahlen.

2. Bringen Sie Ordnung in sämtliche Unterlagen zu Ihren Schulden. Sortieren Sie diese am besten nach Gläubigern. Bitten Sie diese ggf. um eine Forderungsaufstellung, wenn Sie den Überblick verloren haben.

3. Informieren Sie Ihre Gläubiger so schnell wie möglich über Ihre Geldprobleme. Das ist besser, als sie im Ungewissen zu lassen, und außerdem eine Frage der Höflichkeit und des Respekts. Signalisieren Sie Ihnen auch, dass Sie bezahlen und schuldenfrei werden wollen.

4. Unterbreiten Sie Ihren Gläubigern ein Angebot, wie Sie deren Rechnungen schrittweise begleichen wollen, beispielsweise eine Ratenzahlung. Kümmern Sie sich zuerst um existentielle Schulden (z. B. für Miete oder Strom) und um neuere Schulden.

5. Versuchen Sie, etwas Geld anzusparen, um damit noch Schulden zu bezahlen und noch schneller schuldenfrei zu werden.

Bleiben Sie geduldig und vor allem, halten Sie durch, bis alles geregelt und bezahlt ist. Wenn Sie die Tipps beherzigen, werden Sie wieder schuldenfrei – es ist nur eine Frage der Zeit.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.