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Alles zum Gläubigerschutz!

Regelungen zum Gläubigerschutz: Sowohl BGB als auch HGB enthalten Vorgaben.
Regelungen zum Gläubigerschutz: Sowohl BGB als auch HGB enthalten Vorgaben.

FAQ: Gläubigerschutz

Was versteht man unter Gläubigerschutz?

Zum Gläubigerschutz gehören Regelungen, die sicherstellen sollen, dass er die ihm geschuldeten Leistungen auch erhält. Das ist vor allem bei einer drohenden oder tatsächlichen Insolvenz des Schuldners hilfreich. Maßnahmen, die den Gläubiger schützen, ohne das Vermögen des Schuldners anzugreifen, werden als indirekter Gläubigerschutz bezeichnet.

Was ist das Gläubigerschutzprinzip?

Das Gläubigerschutzprinzip bezeichnet ebenfalls den Gläubigerschutz beziehungsweise die ihm zugehörigen Mechanismen, die den Gläubiger vor dem Verlust seiner Leistungen (den Schulden des Schuldners) bewahren sollen.

Wie macht sich der Gläubigerschutz bemerkbar?

Je nach Rechtsgebiet sieht der Gläubigerschutz verschiedene Maßnahmen vor. Hier können Sie die Maßnahmen im Handelsrecht nachlesen, an dieser Stelle erklären wir Ihnen die Regelungen des Bürgerlichen Rechts. Weiter unten finden Sie außerdem einen Überblick über den Gläubigerschutz im Insolvenzrecht.

Was ist Gläubigerschutz?

Gläubiger tragen einige Risiken mit sich. Der Gläubigerschutz soll diese Risiken minimieren. Gläubigerrisiken lassen sich in drei Kategorien einteilen:

Was ist Gläubigerschutz, einfach erklärt?
Was ist Gläubigerschutz, einfach erklärt?
  • Informationsrisiko: Es kann passieren, dass der Gläubiger sich aufgrund von Fehlinformationen des Schuldners für ein Kreditrisiko entscheidet, das er unter den tatsächlichen Umständen nicht eingegangen wäre. Das kann im Nachhinein zu einem bösen Erwachen führen.
  • Insolvenzrisiko: Es besteht immer die Gefahr, dass der Schuldner seine Schulden schlichtweg nicht mehr begleichen kann und er Insolvenz anmeldet.
  • Verlustrisiko: Aus dem Insolvenzrisiko ergibt sich das Verlustrisiko. Der Gläubiger kann die geschuldete Leistung verlieren, wenn der Schuldner die Ansprüche nicht oder nur zum Teil erfüllen kann.

Das Gläubigerschutzprinzip soll diese Risiken eindämmen.

Der Gläubigerschutz im HGB

Das Handelsgesetzbuch sieht einige Maßnahmen vor, um Gläubiger vor zu großen Risiken zu bewahren. Zentrales Element ist hierbei die sogenannte Bilanz. Dabei handelt es sich um eine Auflistung aller Vermögenswerte eines Unternehmens inklusive Angaben zur Herkunft des Kapitals. Durch eine Bilanz ist es also möglich, einen genauen Überblick über die finanzielle Situation eines Unternehmens zu bekommen. Das kann Gläubigern dabei helfen, Risiken realistisch einschätzen und fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Was bedeutet Gläubigerschutz?
Was bedeutet Gläubigerschutz?

Ein wichtiger Grundsatz innerhalb der Bilanzierung beziehungsweise im Gläubigerschutz ist das Vorsichtsprinzip. In § 252 des HGB ist festgehalten, dass ein Unternehmen die Angaben zu seiner finanziellen Situation unter Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken und Verluste vornehmen muss. Es darf sich also nicht besser präsentieren, als es tatsächlich dasteht und ist dazu verpflichtet, erwartete Entwicklungen angemessen zu berücksichtigen. Gewinne dürfen in einer Bilanz auch erst berücksichtigt werden, wenn sie bereits erwirtschaftet wurden.

Ein weiterer wichtiger Baustein im Handelsrecht sind die Pfandrechte. Die Berechtigung zur Pfändung wird jedoch nur für bestimmte Personengruppen vergeben, und zwar für Frachtführer, Kommissionäre, Lagerhalter und Spediteure.

Ein gängiger Weg, um sich im Handelsrecht vor Gläubigerrisiken zu schützen, ist die Vorkasse.

Gläubigerschutz im BGB

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist in § 242 festgelegt, dass der Schuldner zu Treu und Glauben verpflichtet ist, sich also vertrauenswürdig und aufrichtig verhalten muss:

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Auf diesem Grundsatz bauen die weiteren Maßnahmen zum Gläubigerschutz im BGB auf. So sind zum Beispiel verschiedene Möglichkeiten der Absicherung vorgesehen, unter anderem die Bürgschaft einer dritten Person, der Eigentumsvorbehalt, die Sicherungsübereignung, die Abtretung von Forderungen und Grundpfandrechte. Zusätzlich sind, ähnlich wie im Handelsrecht, gesetzliche Pfandrechte vorgesehen; unter anderem für Vermieter und Gastwirte.

Wie funktioniert Gläubigerschutz im Insolvenzrecht?

Auch in der Privatinsolvenz gibt es Gläubigerschutz.
Auch in der Privatinsolvenz gibt es Gläubigerschutz.

Auch der beste Gläubigerschutz kann nicht immer verhindern, dass der Schuldner Insolvenz anmelden muss. Das Insolvenzverfahren hat zwar zum Ziel, die Forderungen der Gläubiger möglichst umfassend zu begleichen, doch bedeutet das noch lange nicht, dass die Insolvenzmasse dafür auch ausreicht. Der Gläubigerschutz soll hier zumindest die vorhandene Masse sichern und für eine gleichmäßige Verteilung an die Gläubiger sorgen. Dafür wurden folgende Regelungen getroffen:

  • Insolvenzverschleppung ist strafbar.
  • Gläubiger profitieren auch vom Gläubigerschutz, wenn sie nicht am Insolvenzverfahren teilnehmen.
  • Schuldner sind verpflichtet, die Tilgung ihrer Schulden anzustreben, beispielsweise, indem sie einer Lohnarbeit nachgehen oder sich bemühen, eine solche zu bekommen. Dieses Prinzip wird Erwerbsobliegenheit genannt.
  • Der Schuldner muss direkt an den Treuhänder leisten. Der Treuhänder sorgt dann für eine angemessene Verteilung an die Gläubiger.
  • Die Restschuldbefreiung eines Schuldners kann vom Gläubiger untersagt werden, wenn der Schuldner der oben genannten Verpflichtung nicht oder nicht ausreichend nachkommt.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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