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Wer ist Gesamtgläubiger?

Was sind Gesamtgläubiger nach dem BGB?
Was sind Gesamtgläubiger nach dem BGB?

FAQ: Gesamtgläubiger

Wann ist man Gesamtgläubiger?

Gesamtgläubiger ist man, wenn mehrere Gläubiger dieselbe Leistung in vollem Umfang fordern können, der Schuldner sie aber nur einmal bezahlen muss. An dieser Stelle finden Sie einige Beispiele.

Was bedeutet der Paragraph 428 BGB?

Paragraph 428 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt fest, dass der Schuldner seine Schulden bei einem Gläubiger seiner Wahl abbezahlen kann, sofern es sich bei den Gläubigern um Gesamtgläubiger handelt. Hier finden Sie eine ausführliche Erklärung und den entsprechenden Gesetzestext.

Was ist eine Gläubigergemeinschaft?

Im Gegenzug zu Gesamtgläubigern kann der Schuldner bei einer Gläubigergemeinschaft nur an alle Gläubiger gemeinsam leisten. Sollte er nur an einen einzelnen Gläubiger der Gemeinschaft leisten, bleiben die Forderungen bestehen.

Was ist ein Gesamtgläubiger?

Manchmal kommt es vor, dass es für ein und dieselbe Forderung mehr als einen Gläubiger gibt. Falls mehrere Gläubiger eine Leistung einfordern können, der Schuldner sie aber nur einmal begleichen muss, handelt es sich um Gesamtgläubiger nach § 428 BGB:

Sind mehrere eine Leistung in der Weise zu fordern berechtigt, dass jeder die ganze Leistung fordern kann, der Schuldner aber die Leistung nur einmal zu bewirken verpflichtet ist (Gesamtgläubiger), so kann der Schuldner nach seinem Belieben an jeden der Gläubiger leisten. Dies gilt auch dann, wenn einer der Gläubiger bereits Klage auf die Leistung erhoben hat

Gesamtgläubigerschaft zeichnet sich also durch folgende Merkmale aus:

Achtung: Gesamtgläubiger und Mitgläubiger sind nicht Dasselbe!
Achtung: Gesamtgläubiger und Mitgläubiger sind nicht Dasselbe!
  • Anzahl der Gläubiger: Es gibt mehrere Gläubiger für dieselbe Forderung.
  • Gesamtgläubiger haben Aktivlegitimation: Jeder dieser Gläubiger ist dazu berechtigt, die gesamte Leistung einzufordern.
  • Die Leistungspflicht ist einmalig: Der Schuldner muss die Leistung nur einmalig erbringen.
  • Der Schuldner hat Wahlrecht: Der Schuldner hat das Recht, frei zu wählen, an welchen Gläubiger er leistet.

Auch bei einer Pfändung gilt für Gesamtgläubiger ein einzelner Anspruch.

Gesamtgläubiger am Beispiel erklärt

Gesamtgläubiger nach § 428 BGB sind also Gesamtberechtigte und können ein und dieselbe Leistung einmalig von einem Schuldner einfordern. Häufige Fälle der Gesamtgläubigerschaft sind:

  • Gesamtgläubiger in der Erbengemeinschaft: Erben mehrere Personen von einem Erblasser, haben sie gemeinsam ein Recht gegenüber den Schuldnern des Erblassers.
  • Mehrere Vermieter als Gesamtgläubiger: Sollte es in einem Mietverhältnis mehrere Vermieter geben, müssen sie gegenüber dem Mieter gemeinschaftlich handeln. Im Bezug auf die Mietforderungen bilden sie eine Gesamtgläubigerschaft.
  • Verheiratete Gesamtgläubiger: Eheleute können eine Gemeinschaft bilden, wenn sie zum Beispiel gemeinsam ein Konto eröffnen. Beide Ehegatten können gegenüber der Bank die Auszahlung des gesamten Betrags verlangen, der sich auf dem Konto befindet. Dies gilt in der Regel jeweils für alle Kontoinhaber, ob verheiratet oder nicht.

Können Gesamtgläubiger gemeinsam einen Klageantrag stellen?

Gesamtgläubiger sind zum Beispiel Personen, die ein gemeinsames Konto eröffnen.
Gesamtgläubiger sind zum Beispiel Personen, die ein gemeinsames Konto eröffnen.

Gesamtgläubiger haben gemeinsam den vollen Anspruch auf eine Leistung. Wird diese Leistung vom Schuldner nicht erbracht, sind die Gläubiger dazu berechtigt, ihre Forderung gerichtlich durchzusetzen. Das können sie ebenfalls gemeinsam tun. In einem solchen Fall bilden die Gesamtgläubiger vor Gericht eine einfache Streitgenossenschaft. Der Klageantrag muss in in einem solchen Fall entsprechend formuliert werden.

Umgekehrt kann es auch mehrere Schuldner geben. In diesem Fall wird von Schuldnermehrheit gesprochen.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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