
FAQ: Der Insolvenzplan
Ein Insolvenzplan wird insbesondere für Unternehmen in einem laufenden Insolvenzverfahren erstellt. Ziel ist es, eine Sanierung im Insolvenzplanverfahren zu erreichen, dass die Interessen von Gläubigern und Schuldnern gleichermaßen berücksichtigt.
Der Insolvenzplan muss zunächst dem Insolvenzgericht vorgelegt werden. Des Weiteren bedarf es für den Insolvenzplan der Zustimmung durch die Gläubiger. Hier erfahren Sie mehr Details zum Ablauf.
Beteiligte, also in erster Linie der Schuldner selbst sowie seine Gläubiger können einen Insolvenzplan einsehen. Das Insolvenzgericht veröffentlicht bestimmte Schritte des Insolvenzverfahrens auf einem gemeinsamen Insolvenzportal der Länder, die temporär für jedermann zugänglich sind.
Inhalt:
Der Insolvenzplan einfach erklärt: Wofür ist er gut?

Ein Insolvenzplanverfahren dient einfach erklärt der vorzeitigen Beendigung eines Insolvenzverfahrens.
Durch einen Insolvenzplan soll die Möglichkeit eröffnet werden, eine Insolvenz im Einvernehmen zwischen Schuldner und Gläubiger abzuwickeln, sodass die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Insolvenzplan gibt die Insolvenzordnung (InsO) vor. So wird beispielsweise durch § 218 Abs. 1 InsO geregelt, dass dem Insolvenzgericht nur durch den Insolvenzverwalter oder den Schuldner ein Insolvenzplan vorgelegt werden kann.
Allerdings können auch Gläubiger insofern eingreifen, indem Sie nach § 218 Abs. 2 InsO als Gläubigerversammlung den Insolvenzverwalter mit der Erstellung eines Insolvenzplanes beauftragen. Der Insolvenzplan ist insbesondere für Unternehmen, die sich in einer Insolvenz befinden, gedacht. Erst seit 2014 ist ein Insolvenzplan für eine Privatperson anwendbar.
Der wesentliche Vorteil von einem Insolvenzplanverfahren: Eine Restschuldbefreiung kann deutlich früher erreicht werden. Während ein Insolvenzverfahren frühestens nach 3 Jahren beendet werden kann, kann ein Insolvenzplan die Insolvenz auf wenige Wochen bis Monate verkürzen.
Bei einem Insolvenzplan wird beim Inhalt zwischen dem darstellenden und den gestaltenden Teil unterschieden:
- Darstellender Teil → Informativer Teil für den Gläubiger, um Maßnahmen etc. nachvollziehen und bewerten zu können.
- Beschreibung der Ausgangssituation, der Insolvenzursache, der Finanzlage (inkl. Vermögen & Ertrag) & der geplanten Vorgehensweise des Insolvenzplans.
- Überblick über Unternehmensstruktur
- Erläuterung der geplanten Maßnahmen im Zuge des Insolvenzverfahrens
- Gestaltender Teil → Regelungen zu Rechtsstellungen von Gläubigern und Schuldnern
- Dokumentation über Vereinbarungen zu Forderungsverzichten, Stundungen etc.Festlegung von Forderungsrängen der Gläubiger (welche Forderungen sind primär zu behandeln, welche müssen hinten angestellt werden?)
- Festlegung von Gläubigerrechten nach Abwicklung des Insolvenzplans
Was müssen Schuldner und Gläubiger beim Insolvenzplan erstellen beachten?

Sobald der Insolvenzplan vom Schuldner oder dem Unternehmen beim Insolvenzgericht eingereicht wurde, folgt das Insolvenzplanverfahren einem bestimmten Ablauf. Den ersten Schritt haben Sie mit der Ausarbeitung und anschließender Einreichung bereits getan.
Im Anschluss daran prüft das Insolvenzgericht den Plan zunächst darauf, ob dieser ordnungsgemäß erstellt wurde. Für ein Insolvenzplanverfahren müssen die Voraussetzungen nach § 218 ff. InsO erfüllt werden, damit der Insolvenzplan vom Gericht als zulässig eingestuft werden kann.
Bestätigt das Gericht den Insolvenzplan, kommen die Gläubiger ins Spiel. Der Plan muss nun der Gläubigerversammlung bzw. dem Gläubigerausschuss vorgelegt werden, denn trotz Bestätigung des Gerichts müssen auch die Gläubiger für den Insolvenzplan Ihre Zustimmung erteilen.
Falls Sie mehrere Gläubiger haben, müssen nicht zwingend alle Gläubiger Ihrem Sanierungsplan zustimmen. Es reicht, wenn die Mehrheit, berechnet sowohl nach Köpfen als auch nach Summe der Forderungen, dem Insolvenzplan zustimmt. Wird die Mehrheit nicht erreicht, kann der Plan u. U. per Beschluss durch das Insolvenzgericht gemäß § 245 InsO dennoch durchgesetzt werden.
Findet der Insolvenzplan bei der Abstimmung mehrheitlichen Zuspruch bei den Gläubigern, muss er sich erneut einer Prüfung durch das Insolvenzgericht unterziehen. Das Gericht prüft in diesem Fall noch einmal, ob …
- … alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt wurden.
- … der Insolvenzplan die Verfahrensrechte der Gläubiger berücksichtigt.
Bestätigt das Gericht den Insolvenzplan erneut, ist dieser rechtskräftig und somit verbindlich für alle Beteiligten. Wichtig: Dies gilt dann auch für Gläubiger, die ihre Forderungsanmeldung noch nicht getätigt haben. Das Insolvenzverfahren wird im selben Zuge aufgehoben. Im Anschluss muss der Insolvenzplan umgesetzt werden, wobei die Hauptverantwortung beim verschuldeten Unternehmen liegt.