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Die Geschäftsfähigkeit in Deutschland

Was bedeutet Geschäftsfähigkeit?
Was bedeutet Geschäftsfähigkeit?

FAQ: Geschäftsfähigkeit

Was ist Geschäftsfähigkeit?

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtsverbindliche Willenserklärungen abzugeben und verbindliche Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mehr dazu hier.

Welche 3 Arten der Geschäftsfähigkeit gibt es?

Die 3 Stufen der Geschäftsfähigkeit sind: Geschäftsunfähigkeit, beschränkte Geschäftsfähigkeit und volle Geschäftsfähigkeit.

Wie ist die Geschäftsfähigkeit vom 7. bis zum 18. Lebensjahr geregelt?

Minderjährige zwischen 7 und 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Volljährige ab 18 Jahren sind voll Geschäftsfähigkeit.

Geschäftsfähigkeit und ihre Definition

Recht- und Geschäftsfähigkeit sind streng zu differenzieren.
Recht- und Geschäftsfähigkeit sind streng zu differenzieren.

Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, gültige Willenserklärungen abzugeben und somit verbindliche Schuldverhältnisse wie etwa Verträge abzuschließen.

Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlich drei Stufen der Geschäftsfähigkeit:

  • Geschäftsunfähigkeit,
  • beschränkte Geschäftsfähigkeit und
  • volle Geschäftsfähigkeit.

Daneben gibt es auch noch die partielle Geschäftsfähigkeit, die in §§ 112 und 113 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist. In diesem Abschnitt finden Sie eine ausführliche Erklärung.

Der Begriff Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein und ist in § 1 BGB geregelt. Rechtsfähig sind demnach alle natürlichen Personen mit Vollendung der Geburt.

Geschäftsfähigkeit nach § 104 BGB

Wer nicht geschäftsfähig bzw. geschäftsunfähig ist, regelt § 104 (BGB). Demnach hängt die Geschäftsfähigkeit sowohl vom Alter als auch von der geistigen Gesundheit der Person ab.

Geschäftsunfähig und damit handlungsunfähig sind gemäß § 104 BGB Minderjährige unter sieben Jahren und Personen mit einer dauerhaften, geistigen Störung, die eine freie Willensbestimmung unmöglich macht.

Mit dieser Formulierung möchte der Gesetzgeber Betroffene vor den Gefahren des Rechts- und Geschäftsverkehrs schützen. Willenserklärungen von geschäftsunfähigen Personen sind daher nichtig.

Beschränkte Geschäftsfähigkeit nach § 106 BGB

Welche Ausnahmen gibt es bei der Geschäftsfähigkeit?
Welche Ausnahmen gibt es bei der Geschäftsfähigkeit?

Beschränkt geschäftsfähig sind gemäß § 106 BGB Minderjährige zwischen 7 und 17 Jahren.

Demnach ist ein Rechtsgeschäft, das von einem Minderjährigen abgeschlossen wurde, grundsätzlich (schwebend) unwirksam, bis der gesetzliche Vertreter seine Zustimmung gemäß § 107 BGB erteilt.

Schwebende Unwirksamkeit bedeutet gemäß § 184 BGB, dass die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes von der nachträglichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abhängt.

Es bestehen jedoch auch Ausnahmen, in denen es bei der beschränkten Geschäftsfähigkeit keiner Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bedarf:

  • Ein vorteilhaftes Rechtsgeschäft, das die rechtliche Stellung eines Minderjährigen verbessert, ohne dass er dabei eine Verpflichtung eingeht, kann ohne die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden. Ein Beispiele hierfür ist die Annahme einer Schenkung, etwa wenn ein Minderjähriger ein Buch geschenkt bekommt.
  • Darüber hinaus bestimmt der sogenannte Taschengeldparagraph § 110 BGB, dass Minderjährige, denen die Eltern Geld zur freien Verfügung überlassen haben, frei darüber verfügen dürfen. Sie können mit dem Geld alltägliche Einkäufe, z. B. von Lebensmitteln, bezahlen. Zu beachten ist allerdings, dass die Regelung lediglich für Barzahlungen, nicht aber für Überweisungen und Ratenkäufe gilt. Außerdem darf der Kaufpreis nicht die finanziellen Mittel der Person mit beschränkter Geschäftsfähigkeit überschreiten.

Die volle Geschäftsfähigkeit beginnt in der Regel ab 18 Jahren

Die volle oder auch unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erlangen Bürger in Deutschland normalerweise mit ihrer Volljährigkeit.

Mit der Vollendung ihres 18. Lebensjahres sind sie in der Lage, ohne Einschränkungen rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben und Verträge zu schließen.

Partielle Geschäftsfähigkeit und partielle Geschäftsunfähigkeit

Die partielle Geschäftsfähigkeit findet häufig Anwendung bei Minderjährigen.
Die partielle Geschäftsfähigkeit findet häufig Anwendung bei Minderjährigen.

Der Begriff partielle Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, nur in bestimmten Bereichen wirksame Rechtsgeschäfte abschließen zu können. Sie findet in der Regel Anwendung bei Minderjährigen.

Neben der partiellen Geschäftsfähigkeit gibt es auch die partielle Geschäftsunfähigkeit, die sich ebenfalls nur auf bestimmte Rechtsgeschäfte bezieht und häufig im Zusammenhang mit krankhaften Störungen ausgesprochen wird.

Geschäftsfähigkeit Minderjähriger nach §§ 112 und 113 BGB

Die §§ 112 und 113 BGB erweitern die beschränkte Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen, wenn er zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts oder zum Eingehen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses von seinem gesetzlichen Vertreter dazu ermächtigt worden ist.

Im Falle des § 112 BGB bedarf es neben der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zusätzlich der Genehmigung des Familiengerichts.

Liegt eine solche Zustimmung vor, ist der Minderjährige für die mit §§ 112 und 113 BGB einhergehenden Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig. Man spricht daher auch von partieller Geschäftsfähigkeit.

Teilweise Geschäftsunfähigkeit wegen krankhafter Störung

Die partielle Geschäftsunfähigkeit bezeichnet die Geschäftsunfähigkeit in bestimmten Bereichen bzw. für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften. Sie findet häufig Anwendung im Zusammenhang mit krankhaften Störungen, wie etwa krankhafter Eifersucht oder Spielsucht.

Ist eine Person spielsüchtig, kann für Glücksspielgeschäfte eine partielle Geschäftsunfähigkeit ausgesprochen werden. Sämtliche Geschäfte, die ein Betroffener in diesem Bereich vornimmt, sind aufgrund der partiellen Geschäftsunfähigkeit folglich nichtig.

Rechtsgeschäfte, die allerdings nicht in den entsprechenden Bereich fallen, bleiben von der partiellen Geschäftsfähigkeit bzw. der partiellen Geschäftsunfähigkeit unberührt.

Beispiel zur Veranschaulichung der Geschäftsfähigkeit

Ein 15-Jähriger Jugendlicher mit beschränkter Geschäftsfähigkeit kauft sich ein Buch von seinem Taschengeld. Da das Geld ihm von seinen Eltern zur freien Verfügung überlassen wurde, ist der Kaufvertrag gemäß § 110 BGB wirksam, ohne dass es der Zustimmung seiner Eltern bedarf.

Kauft er jedoch ein teures Fahrrad auf Raten, bedarf es der Zustimmung seiner Eltern, um den Kaufvertrag rechtwirksam zu machen. Erfolgt die Zustimmung nicht, ist der Kaufvertrag nichtig.

Sind Menschen mit Demenz geschäftsfähig?

Wer entscheidet über die Geschäftsfähigkeit bei einer Demenz?
Wer entscheidet über die Geschäftsfähigkeit bei einer Demenz?

Bei einer Demenz hängt die Geschäftsfähigkeit vom Fortschreiten der Erkrankung ab.

Solange Betroffene die Bedeutung und Tragweite eines Rechtsgeschäfts einschätzen können, gelten Demenzkranke als geschäftsfähig. Können Betroffene dies jedoch nicht mehr, verlieren sie ihre Geschäftsfähigkeit.

Die Geschäftsunfähigkeit muss allerdings im Rahmen eines Gerichtsverfahrens durch einen Gutachter festgestellt und von den zuständigen Richtern bestätigt werden, da Angehörige dafür die Beweispflicht triff. Ein ärztliches Attest darüber, dass eine Person aufgrund ihrer Demenzerkrankung geschäftsunfähig ist, kann hier Abhilfe schaffen.

Ist eine Person mit Demenz nach deren Beurteilung geschäftsunfähig, sind die von ihm abgeschlossenen Rechtsgeschäfte unwirksam und bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Diese Regelung soll Menschen mit Demenz vor unsinnigen Rechtsgeschäften und den damit verbundenen finanziellen Notlagen schützen.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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