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Kurzfristige Verbindlichkeiten: Definition, Beispiele und mehr

Kurzfristige Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen mit einem Zahlungsziel von weniger als einem Jahr.
Kurzfristige Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen mit einem Zahlungsziel von weniger als einem Jahr.

FAQ: Kurzfristige Verbindlichkeiten

Was sind kurzfristige Schulden und was Beispiele dafür? 

Kurzfristige Schulden oder Verbindlichkeiten sind laut Definition Verpflichtungen, die innerhalb eines Jahres beglichen werden müssen. Beispiele können Sie hier nachlesen.

Was sind kurzfristige Schulden in der Bilanz?

Kurzfristige Schulden sind beim Rechnungswesen eines Unternehmens in der Bilanz aufzunehmen. Sie geben Aufschluss über die Liquidität und darüber, wie viele Verluste in nächster Zeit drohen.

Was sind dagegen langfristige Schulden?

Langfristige Verbindlichkeiten sind solche Verpflichtungen, die ein Zahlungsziel von über einem Jahr haben. Ein Beispiel dafür ist ein Darlehen.

Was sind langfristige und was sind kurzfristige Schulden?

Ein Beispiel für kurzfristige Schulden ist der Wareneinkauf.
Ein Beispiel für kurzfristige Schulden ist der Wareneinkauf.

Verpflichtungen eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger nennt man Schulden oder Verbindlichkeiten. Diese sind vielfältig. Sie kommen zum Beispiel bei Kunden oder Lieferanten gegenüber einem Unternehmen vor. Dabei differenzieren sich Schulden nach zwei Arten. Sie können sie durch einen Unterschied erkennen: Langfristige und kurzfristige Schulden unterscheiden sich in der Laufzeit.

Was sind kurzfristige Verbindlichkeiten? Diese Art der Schulden hat ein Zahlungsziel von weniger als einem Jahr. Das bedeutet, dass je nach der Vereinbarung, die Sie getroffen haben, die geschuldete Handlung in bis zu einem Jahr vornehmen müssen oder die Zahlung innerhalb dieser Zeit leisten müssen. Langfristige Verbindlichkeiten dagegen weisen ein Zahlungsziel von mehr als einem Jahr auf. 

Bei der Unterscheidung sind die Zinsen zu beachten. Kurzfristige Verbindlichkeiten unterliegen Abzinsungskriterien. Das ermöglicht Unternehmen, dass sie zukünftige Verpflichtungen realistischer kalkulieren kann.

Was gehört zu den kurzfristigen Schulden? Folgendes zählt dazu:

  • Steuern und Sozialabgaben
  • Beauftragung von Dienstleistungen
  • Wareneinkauf 
  • Bestellung bei Lieferanten
  • kurzfristige Bankverbindlichkeiten wie Dispokredite und Kontokorrentkredite

Nicht Kurzfristige, sondern langfristige Verbindlichkeiten stellen folgende Beispiele dar:

Kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten in der Bilanz

Die Bilanz erfasst kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten.
Die Bilanz erfasst kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten.

Die Bonitätsprüfung von einem Unternehmen nimmt Einfluss auf die kurzfristigen Verbindlichkeiten. Nur wenn Sie liquide sind, können Sie diese Schulden auch begleichen. Für ein Unternehmen gilt: Nur, wenn alle kurzfristigen Schulden gedeckt sind, dann gilt das Unternehmen als wirtschaftlich “gesund”.

Kurzfristige Schulden in der Bilanz werden gesondert ausgewiesen. Eine Bilanz gibt als wichtiger Finanzbericht eine Übersicht über die aktuelle finanzielle Situation eines Unternehmens. Für das Liquiditätsmanagement sind diese kurzfristigen Schulden besonders wichtig. Schließlich müssen diese auch zeitnah beglichen werden und daher ist es wichtig, zu wissen, dass sie diese auch zahlen können. Aber auch langfristige Verbindlichkeiten gehören in die vollständige Bilanz.

Kurzfristige Schulden sind im Inventar ebenfalls entscheidend. Das Inventar ist das Ergebnis einer Inventur, also einer Aufstellung sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. Erfasst werden offene Rechnungen und weitere Verbindlichkeiten (auch kurzfristige), sowie investiertes Fremdkapital.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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