
FAQ: Pfandsiegel
Ein Pfandsiegel ist ein amtlicher Aufkleber, den der Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsvollstreckung auf pfändbare Gegenstände anbringt. Rechtliche Grundlage für das Pfandsiegel ist die ZPO, insbesondere § 808.
Das Pfandsiegel wird „Kuckuck“ genannt, weil auf den älteren Siegeln früher der preußische Reichsadler abgebildet war, der im Volksmund spöttisch als „Kuckuck“ bezeichnet wurde. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Das Pfandsiegel darf ausschließlich der Gerichtsvollzieher entfernen. Jede eigenmächtige Entfernung durch den Schuldner oder Dritte ist als Siegelbruch nach § 136 StGB strafbar.
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Inhalt:
Was ist ein Pfandsiegel?

Ein Pfandsiegel ist ein amtliches Kennzeichen, das im Rahmen einer Zwangsvollstreckung auf gepfändete Gegenstände geklebt oder angebracht wird. Es dient als sichtbares Zeichen dafür, dass der jeweilige Gegenstand durch einen Gerichtsvollzieher beschlagnahmt wurde.
Die rechtliche Basis für das Anbringen eines Pfandsiegels ist in § 808 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Dort ist beschrieben, wie eine Sachpfändung durchzuführen ist, welche Gegenstände pfändbar sind und wie der Gerichtsvollzieher vorzugehen hat. Das Pfandsiegel ist Teil der sogenannten „Inbesitznahme“ eines gepfändeten Gegenstands durch den Staat und signalisiert, dass dieser nicht mehr ohne weiteres entfernt, verkauft oder genutzt werden darf.
Wie sieht das Pfandsiegel heute aus?
Derzeit besteht das Pfandsiegel aus einem Aufkleber mit roter Beschriftung. Es enthält folgende Angaben:
- das zuständige Amtsgericht,
- die Bezeichnung „Pfandsiegel“ sowie
- den Namen des zuständigen Gerichtsvollziehers.
Warum heißt das Pfandsiegel Kuckuck? Diese Bezeichnung hat historische Wurzeln: Früher war auf dem Siegel in Deutschland ein Wappenadler abgebildet, der im Volksmund spöttisch als „Kuckuck“ bezeichnet wurde. Der Kuckuck als Vogel steht sinnbildlich für den ungebetenen Besuch des Gerichtsvollziehers, ähnlich wie der Vogel seine Eier in fremde Nester legt. Obwohl heute kein Adler mehr auf dem deutschen Pfandsiegel zu sehen ist, hat sich der Begriff „Kuckuck“ bis heute gehalten.
Wer bringt das Pfandsiegel an?

Das Anbringen eines Pfandsiegels ist die Aufgabe des Gerichtsvollziehers. Dieser handelt im Auftrag des Gläubigers und aufgrund eines vollstreckbaren Titels, zum Beispiel eines Urteils oder Vollstreckungsbescheids.
Der Gerichtsvollzieher erscheint in der Wohnung, im Betrieb oder an einem anderen Ort, an dem sich pfändbare Gegenstände befinden, prüft deren Wert und bringt das Pfandsiegel an jenen Objekten an, die für die Begleichung der Schulden in Frage kommen.
Das Pfandsiegel wird immer dann eingesetzt, wenn pfändbare Gegenstände beim Schuldner verbleiben, aber nicht sofort mitgenommen werden können. Typische Beispiele sind:
- Möbel
- technische Geräte
- oder auch Fahrzeuge.
Bei einer Kfz-Pfändung, etwa wegen unbezahlter Steuern oder anderer Schulden, wird das Pfandsiegel gut sichtbar am Auto angebracht. Damit ist das Fahrzeug offiziell beschlagnahmt und darf vom Schuldner nicht mehr bewegt, verkauft oder anderweitig genutzt werden.
In der Praxis reicht das Pfandsiegel bei einem Auto allein oft nicht mehr aus, da Schuldner das Fahrzeug trotz Siegel weiterbewegen oder verstecken könnten. Deshalb werden häufig zusätzlich Parkkrallen oder sogenannte Ventilwächter angebracht. Diese verhindern, dass das Auto bewegt werden kann, indem zum Beispiel die Reifen blockiert oder bei Bewegung die Luft abgelassen wird. Erst wenn die Forderung beglichen ist oder das Fahrzeug verwertet wird, werden Siegel und Sicherungsmaßnahmen entfernt.
Pfandsiegel entfernen: Welche Strafe droht?

Das absichtliche Entfernen eines Pfandsiegels stellt in Deutschland eine ernstzunehmende Straftat dar.
Wer ein Pfandsiegel beschädigt, entfernt oder manipuliert, begeht gemäß Paragraph 136 StGB (Strafgesetzbuch) den Siegelbruch. Dieser ist wie folgt definiert:
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein dienstliches Siegel beschädigt, ablöst oder unkenntlich macht, das angelegt ist, um Sachen in Beschlag zu nehmen, dienstlich zu verschließen oder zu bezeichnen, oder wer den durch ein solches Siegel bewirkten Verschluß ganz oder zum Teil unwirksam macht.
Damit ist der Siegelbruch nach StGB kein Kavaliersdelikt, sondern eine strafbare Handlung, die eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen kann. Die genaue Strafe hängt vom Einzelfall ab, wobei Ersttäter meist mit einer Geldstrafe rechnen müssen.