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Bedeutet eine unrechtmäßige Pfändung automatisch Schadensersatz?

Kann eine unrechtmäßige Pfändung Anspruch auf Schadensersatz zur Folge haben?
Kann eine unrechtmäßige Pfändung Anspruch auf Schadensersatz zur Folge haben?

FAQ: Schadensersatz bei unrechtmäßiger Pfändung

Wann ist eine Pfändung rechtswidrig?

Wenn eine Pfändung ohne Vollstreckungstitel durchgeführt wird oder dieser unvollständig ist, kann eine Pfändung rechtswidrig sein. Hier erfahren Sie mehr Gründe für eine unrechtmäßige Pfändung.

Kann eine Pfändung rückgängig gemacht werden?

Eine Pfändung kann durch einen Gläubiger aufgehoben werden. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Sie Ihre Schulden abbezahlt haben oder sich mit Ihrem Gläubiger auf eine andere Lösung (z. B. Stundung) geeinigt haben.

Bedeutet eine unrechtmäßige Pfändung Anspruch auf Schadensersatz?

Ist eine Pfändung unrechtmäßig durchgeführt worden, dürfen Sie in jedem Fall die gepfändeten Sachen zurückfordern. Haben Sie darüber hinaus weiteren Schaden durch die Pfändung erlitten, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.

Auch eine unrechtmäßige Pfändung kann Schadensersatz bedeuten

Entsteht Ihnen ein Schaden, z. B. durch eine unberechtigte Kontopfändung, können Sie Schadensersatz fordern.
Entsteht Ihnen ein Schaden, z. B. durch eine unberechtigte Kontopfändung, können Sie Schadensersatz fordern.

Schulden bei einem oder verschiedenen Gläubiger zu haben ist immer unangenehm. Besonders problematisch kann es werden, wenn Sie diese nicht oder nicht vollständig zurückzahlen können.

Als Ersatz für das geschuldete Geld greifen Gläubiger nicht selten zur Pfändung. Dies kann in Form von Sachpfändungen, Lohnpfändungen oder Kontopfändungen geschehen. Doch was, wenn es sich hierbei um eine unrechtmäßige Pfändung gehandelt hat?

Auch Gläubiger müssen sich bei der Pfändung an bestimmte Vorgaben halten. Eine Zwangsvollstreckung darf nämlich erst dann durchgeführt werden, wenn der Gläubiger einen Vollstreckungstitel erwirkt hat. Und auch das allein ist für eine Pfändung nicht genug.

Sie als Schuldner müssen den Vollstreckungstitel in schriftlicher Form erhalten haben. Außerdem muss in diesem Titel eine Vollstreckungsklausel enthalten sein. Eine solche Klausel ist lediglich bei Vollstreckungsbescheiden nicht notwendig.

Eine unrechtmäßige Pfändung liegt vor, wenn eine oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt worden sind. Möglicherweise kann eine solche unberechtigte Pfändung sogar zu Schadensersatz führen, den Sie beanspruchen können.

Auch die Pfändung einer zu hohen Summe Geld, z. B. bei einer Kontopfändung, gilt als unrechtmäßig. Sie können in diesem Fall mindestens das zu viel gezahlte Geld zurückfordern. Ist Ihnen ein Schaden entstanden, sind auch hier Schadensersatzansprüche möglich.

Unberechtigte Pfändung: Wie Sie Schadensersatz fordern können

Eine unrechtmäßige Pfändung kann Schadensersatz für Sie bedeuten, z. B. wenn kein Vollstreckungstitel vorlag.
Eine unrechtmäßige Pfändung kann Schadensersatz für Sie bedeuten, z. B. wenn kein Vollstreckungstitel vorlag.

Wann Sie grundsätzlich Schadensersatz fordern können, wird durch § 826 Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. § 750 Zivilprozessordnung legt zudem die Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung fest. Hierauf können Sie sich berufen, wenn Sie der Meinung sind, dass eine unrechtmäßige Pfändung vorliegt, die Schadensersatz für Sie bedeuten kann.

Ihnen stecht bei einer unberechtigten Pfändung Schadensersatz in den folgenden Fällen zu:

  • Die Pfändung ist ohne rechtliche Grundlage erfolgt
  • Sie können entstandene Schäden durch die unrechtmäßige Pfändung nachweisen
  • Der Vollstreckungstitel enthielt keine Vollstreckungsklausel
  • Die Vollstreckungsklausel wurde gar nicht oder weniger als zwei Wochen vor der Pfändung an Sie als Schuldner schriftlich zugestellt

Wollen Sie für eine unrechtmäßige Pfändung Schadensersatz anmelden, haben Sie sowohl die Möglichkeit, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen als auch vor Gericht zu ziehen. In letzterem Fall sollten Sie sich definitiv von einem Anwalt beraten und während der Vorladungen vertreten lassen.

Generell ist die Beratung eines Anwalts hilfreich, um zu erörtern, ob Sie tatsächlich einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Stellt sich heraus, dass sich durch die unberechtigte Pfändung Schadensersatz für Sie herausholen lässt, können ggf. neben der Rückzahlung der gepfändeten Summe weitere Beträge an Sie ausgezahlt und die Anwaltskosten rückwirkend übernommen werden.

Die Höhe des Schadensersatzes lässt sich nicht pauschal festlegen. Sie ist abhängig vom erlittenen und nachgewiesenen Schaden. Häufig wird die Differenzmethode zur Berechnung herangezogen. Hier wird die Differenz aus dem angenommen Vermögen ohne eingetretenen Schaden und dem tatsächlichen Vermögen nach Eintritt des Schadens berechnet.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.

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