
FAQ: Ablauf einer Zwangsvollstreckung
Je nach Art der Zwangsvollstreckung ist der Ablauf unterschiedlich. Der Gläubiger muss aber immer zuerst einen vollstreckbaren Titel, z. B. einen Vollstreckungsbescheid, erwirken.
Das hängt davon ab, mit welcher Zwangsvollstreckungsmaßnahme der Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragt. Letzterer sucht z. B. den Schuldner für eine Sachpfändung auf.
Der Gerichtsvollzieher teilt Ihnen den Termin in der Regel mit. Er kann aber auch unangemeldet vor Ihrer Tür stehen.
Video: Wie funktioniert die Zwangsvollstreckung?
Inhalt:
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung: Was passiert vorher?

Mithilfe der Zwangsvollstreckung setzt der Gläubiger mithilfe des zuständigen Gerichts durch, dass jemand eine offene Rechnung zahlt. Der Schuldner wird also zur Begleichung der Forderung gezwungen.
Dieses Vorgehen ist jedoch nicht ohne Weiteres möglich. Vielmehr müssen einige wichtige Voraussetzungen erfüllt werden, bis es zur Zwangsvollstreckung kommt. Der Ablauf gestaltet sich in der Regel wie folgt:
- Sie haben eine Rechnung nicht fristgemäß bezahlt.
- Der Gläubiger sendet Ihnen eine Mahnung. Spätestens jetzt befinden Sie sich im Zahlungsverzug.
- Nun kann der Gläubiger z. B. ein gerichtliches Mahnverfahren veranlassen oder Zahlungsklage gegen Sie erheben.
- In beiden Verfahren erhält er im Erfolgsfall einen vollstreckbaren Titel für die Zwangsvollstreckung.
- Der für das Zwangsvollstreckungsverfahren vorgesehene Ablauf richtet sich danach, welche Maßnahme der Gläubiger beantragt. Darauf gehen wir im weiteren Verlauf dieses Ratgebers näher ein.
Weitere Ratgeber zum Ablauf der Zwangsvollstreckung:
Was passiert bei einer Zwangsvollstreckung?
Es ist wichtig zu wissen, dass nicht jedes Vollstreckungsverfahren den gleichen Ablauf hat. Gläubiger können nämlich aus einem Katalog unterschiedlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auswählen. Dazu gehören unter anderem die Folgenden:
- Lohn- bzw. Gehaltspfändung
- Kontopfändung
- Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher
- Zwangsvollstreckung in Immobilien
Wie läuft die Pfändung von Geldforderungen ab?

Bei der Pfändung von Geldforderungen werden Ansprüche gepfändet, die ein Schuldner gegenüber einer anderen Person hat. Dazu gehören die Konto- und die Gehalts- bzw. Lohnpfändung.
Was passiert im Rahmen der Gehalts- bzw. Lohnpfändung bei der Zwangsvollstreckung? Der Ablauf gestaltet sich wie folgt: Der Gläubiger beantragt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht. Dieser Beschluss wird dann dem Arbeitgeber des Schuldners zugestellt. Gleichzeitig wird auch der Schuldner über die bevorstehende Zwangsvollstreckung informiert.
Der Arbeitgeber ist dann dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil des Einkommens des Schuldners zu ermitteln und überweist diesen Monat für Monat an den Gläubiger. Wurde die Forderung abbezahlt, wird die Pfändung aufgehoben.
Bei der Kontopfändung gestaltet sich beim Vollstreckungsverfahren der Ablauf ähnlich. Hier wird die Bank des Schuldners als Drittschuldner über die Pfändung informiert. Das Konto wird nach einer vierwöchigen Frist gesperrt und das Guthaben an den Gläubiger ausgezahlt.
Möchten Sie die Kontosperre verhindern, müssen Sie ein P-Konto einrichten lassen. Auf diesem ist Monat für Monat ein bestimmter Freibetrag geschützt, über den Sie frei verfügen können.
Wenn der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung durchführt: Der Ablauf kurz zusammengefasst

Der Gläubiger kann dem Gerichtsvollzieher einen Vollstreckungsauftrag erteilen und ihn z. B. mit einer Sachpfändung beauftragen.
Bei einer Sachpfändung kommt ein Gerichtsvollzieher zu Ihrer Wohnung und prüft dort, ob Sie pfändbare Gegenstände besitzen.
Ist dies der Fall, nimmt er sie entweder sofort mit oder markiert größere Gegenstände, die er nicht sofort mitnehmen kann, mit einem Pfandsiegel. Diese werden dann später abtransportiert.
Der Ablauf der Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher sieht dann in einem nächsten Schritt die Verwertung der pfändbaren Sachen vor. Diese werden in der Regel versteigert. Der Erlös wird dann an den Gläubiger ausgezahlt.
Bleibt die Zwangsvollstreckung erfolglos, weil es kein pfändbares Vermögen gab, stellt der Gerichtsvollzieher eine Fruchtlosigkeitsbescheinigung aus.
Ablauf der Zwangsvollstreckung in Immobilien

Zahlen Darlehensnehmer ihre Immobilienkredite nicht vertragsgemäß ab, können die betreffenden Banken die Zwangsvollstreckung der Immobilien vornehmen. Der Ablauf des Verfahrens beginnt, nachdem die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, mit dem Antrag auf Zwangsversteigerung durch den Gläubiger.
Im Anschluss wird der Schuldner über die bevorstehende Zwangsversteigerung informiert. Er hat nun zwei Wochen Zeit, die einstweilige Einstellung des Verfahrens zu beantragen. Tut er dies nicht oder wird der Antrag abgewiesen, schätzt ein Sachverständiger den Verkehrswert der Immobilie. Das Gericht legt daraufhin den Verkehrswert fest und bestimmt kurze Zeit später den Versteigerungstermin.
Der die Zwangsvollstreckung betreffende Ablauf geht nun in die letzte Phase. Bei der Versteigerung gibt das Gericht das geringste Gebot vor. im Folgenden können die Teilnehmer Gebote abgeben. War dies erfolgreich, kommt es zur Verhandlung über den Zuschlag. Der Bietende, der diesen erhält, wird dann Eigentümer der Immobilie.
Einige Wochen später kommt es zum Verteilungstermin. Der Gläubiger erhält in diesem Rahmen den Erlös aus der Zwangsversteigerung der Immobilie.

