
FAQ: Ablauf einer Zwangsvollstreckung
Je nach Art der Zwangsvollstreckung ist der Ablauf unterschiedlich. Der Gläubiger muss aber immer zuerst einen vollstreckbaren Titel, z. B. einen Vollstreckungsbescheid, erwirken.
Das hängt davon ab, mit welcher Zwangsvollstreckungsmaßnahme der Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragt. Letzterer sucht z. B. den Schuldner für eine Sachpfändung auf.
Der Gerichtsvollzieher teilt Ihnen den Termin in der Regel mit. Er kann aber auch unangemeldet vor Ihrer Tür stehen.
Inhalt:
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung: Was passiert vorher?

Mithilfe der Zwangsvollstreckung setzt der Gläubiger mithilfe des zuständigen Gerichts durch, dass jemand eine offene Rechnung zahlt. Der Schuldner wird also zur Begleichung der Forderung gezwungen.
Dieses Vorgehen ist jedoch nicht ohne Weiteres möglich. Vielmehr müssen einige wichtige Voraussetzungen erfüllt werden, bis es zur Zwangsvollstreckung kommt. Der Ablauf gestaltet sich in der Regel wie folgt:
- Sie haben eine Rechnung nicht fristgemäß bezahlt.
- Der Gläubiger sendet Ihnen eine Zahlungserinnerung zu.
- Zahlen Sie weiterhin nicht, erhalten Sie eine Mahnung vom Gläubiger. Spätestens jetzt befinden Sie sich im Zahlungsverzug.
- Jetzt kann der Gläubiger das zuständige Gericht einschalten. Er hat unter anderem die Möglichkeit ein gerichtliches Mahnverfahren durchführen zu lassen oder er kann eine Zahlungsklage gegen Sie einreichen.
- Am Ende des gerichtlichen Mahnverfahrens erhält der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid. Wurde ein Verfahren wegen einer Zahlungsklage geführt, endet dieses mit einem rechtskräftigen Urteil. Bei beiden handelt es sich um einen vollstreckbaren Titel, der dafür sorgt, dass die Zwangsvollstreckung und ihr Ablauf tatsächlich in die Wege geleitet werden können.
- Mit dem vollstreckbaren Titel kann das Zwangsvollstreckungsverfahren beginnen. Der Ablauf richtet sich im Folgenden danach, welche Maßnahme der Gläubiger beantragt. Darauf gehen wir im weiteren Verlauf dieses Ratgebers näher ein.
Was passiert bei einer Zwangsvollstreckung?
Es ist wichtig zu wissen, dass nicht jedes Vollstreckungsverfahren den gleichen Ablauf hat. Gläubiger können nämlich aus einem Katalog unterschiedlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auswählen. Dazu gehören unter anderem die Folgenden:
- Lohn- bzw. Gehaltspfändung
- Kontopfändung
- Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher
- Zwangsvollstreckung in Immobilien
Wie läuft die Pfändung von Geldforderungen ab?

Bei der Pfändung von Geldforderungen werden Ansprüche gepfändet, die ein Schuldner gegenüber einer anderen Person hat. Dazu gehören die Konto- und die Gehalts- bzw. Lohnpfändung.
Was passiert im Rahmen der Gehalts- bzw. Lohnpfändung bei der Zwangsvollstreckung? Der Ablauf gestaltet sich wie folgt: Der Gläubiger beantragt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Dieser wird dann dem Arbeitgeber des Schuldners zugestellt. Gleichzeitig wird auch der Schuldner über die bevorstehende Zwangsvollstreckung informiert.
Der Arbeitgeber ist dann dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil des Einkommens des Schuldners zu ermitteln und überweist diesen Monat für Monat an den Gläubiger. Wurde die Forderung abbezahlt, wird die Pfändung aufgehoben.
Bei der Kontopfändung gestaltet sich beim Vollstreckungsverfahren der Ablauf ähnlich. Hier wird die Bank des Schuldners als Drittschuldner über die Pfändung informiert. Das Konto wird nach einer vierwöchigen Frist gesperrt und das Guthaben an den Gläubiger ausgezahlt.
Möchten Sie die Kontosperre verhindern, müssen Sie ein P-Konto einrichten lassen. Auf diesem ist Monat für Monat ein bestimmter Freibetrag geschützt, über den Sie frei verfügen können.
Wenn der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung durchführt: Der Ablauf kurz zusammengefasst

Im Rahmen der Sachpfändung kommt ein Gerichtsvollzieher zu Ihrer Wohnung und prüft dort, ob pfändbare Gegenstände zu finden sind. Ist dies der Fall, nimmt er sie entweder sofort mit oder markiert größere Gegenstände, die er nicht sofort mitnehmen kann, mit einem Pfandsiegel. Diese werden dann später abtransportiert.
Der Ablauf der Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher sieht dann in einem nächsten Schritt die Verwertung der pfändbaren Sachen vor. Diese werden in der Regel versteigert. Der Erlös wird dann an den Gläubiger ausgezahlt.
Ablauf der Zwangsvollstreckung in Immobilien

Zahlen Darlehensnehmer ihre Immobilienkredite nicht vertragsgemäß ab, können die betreffenden Banken die Zwangsvollstreckung der Immobilien vornehmen. Der Ablauf des Verfahrens beginnt, nachdem die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, mit dem Antrag auf Zwangsversteigerung durch den Gläubiger.
Im Anschluss wird der Schuldner über die bevorstehende Zwangsversteigerung informiert. Er hat nun zwei Wochen Zeit, die einstweilige Einstellung des Verfahrens zu beantragen. Tut er dies nicht oder wird der Antrag abgewiesen, schätzt ein Sachverständiger den Verkehrswert der Immobilie. Das Gericht legt daraufhin den Verkehrswert fest und bestimmt kurze Zeit später den Versteigerungstermin.
Der die Zwangsvollstreckung betreffende Ablauf geht nun in die letzte Phase. Bei der Versteigerung gibt das Gericht das geringste Gebot vor. im Folgenden können die Teilnehmer Gebote abgeben. War dies erfolgreich, kommt es zur Verhandlung über den Zuschlag. Der Bietende, der diesen erhält, wird dann Eigentümer der Immobilie.
Einige Wochen später kommt es zum Verteilungstermin. Der Gläubiger erhält in diesem Rahmen den Erlös aus der Zwangsversteigerung der Immobilie.
