
FAQ: Insolvenztabelle
Im gemeinsamen Portal der Bundesländer können Sie Bekanntmachungen zur Insolvenz einsehen und auch die Insolvenztabelle. Diese Informationen sind öffentlich.
Gläubiger melden ihre Forderung innerhalb der Anmeldefrist schriftlich beim zuständigen Insolvenzverwalter an. Dabei geben sie den konkreten Betrag der Forderung an und reichen nach Aufforderung Originale, Ausdrucke und Abschriften von Urkunden ein.
Während die Pfändungstabelle Pfändungsfreibeträge aufführt, wird in der Insolvenztabelle der Freibetrag nicht erfasst. Vielmehr stellt Letztere die Schuldnerverbindlichkeiten im Insolvenzverfahren dar.
Inhalt:
Was ist eine Insolvenztabelle?

Sobald Sie Privatinsolvenz anmelden, bestellt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter. Er stellt die Höhe des pfändbaren Vermögens fest, ermittelt also die Insolvenzmasse. Diese verteilt er dann an die Gläubiger des Schuldners. In der Insolvenztabelle listet er Forderungen systematisch auf. Nach der Reihenfolge, in der die Schulden dort erfasst sind, muss Sie der Schuldner befriedigen.
Doch wie hoch müssen die Schulden für eine Privatinsolvenz sein? Zeigt das die Insolvenztabelle an? Nicht direkt. Sie listet allein alle Verbindlichkeiten in einer bestimmten Ordnung auf, sodass ersichtlich ist, wie hoch insgesamt die zu bezahlenden Schulden sind.
Wo kann ich die Insolvenztabelle einsehen? Einsicht in die Insolvenztabelle bekommen Gläubiger online auf der Website Insolvenzbekanntmachungen.de. Diese sind stets aktuell. Doch können nur Gläubiger die Daten einsehen? Ist die Insolvenztabelle öffentlich? Ja, seit 2002 sind Verbraucherinsolvenzen inklusive der Tabelle für jeden online sichtbar.
Eine Berichtigung in der Insolvenztabelle kann vorkommen, wenn der Insolvenzverwalter einer Forderung widerspricht und seine Meinung dann ändert. Er kann dann sowohl gegenüber dem jeweiligen Gläubiger oder gegenüber dem Insolvenzgericht die Rücknahme erklären. Bei Rücknahme vom Widerspruch muss die Insolvenztabelle also korrigiert werden, damit sie ihre Richtigkeit behält.
Die Anmeldung in der Insolvenztabelle

Gläubiger müssen Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Dies erfolgt schriftlich. Rechtliche Grundlage dafür sind die §§ 174 und 175 InsO. Nur wenn die Forderungen angemeldet sind, werden Sie beim Insolvenzverfahren berücksichtigt.
Wie füllt man eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren aus?
- Grundsätzlich bekommen Sie ein Anschreiben von dem zuständigen Insolvenzverwalter, der den Gläubiger zur Anmeldung auffordert.
- In diesem Schreiben finden Sie in der Regel auch die Informationen, welche Details und Informationen benötigt werden.
- Sie melden die Forderungen zur Insolvenztabelle beim zuständigen Insolvenzverwalter an.
- Die Kosten der Anmeldung in der Insolvenztabelle betragen 25 Euro und sind bei Gericht zu entrichten.
Es gibt für die Anmeldung in der Insolvenztabelle eine Frist, die das Insolvenzgericht festlegt. Nachträgliche Anmeldungen sind in Einzelfällen möglich. Dann werden in der Regel zusätzliche Kosten für einen gesonderten Prüfungstermin fällig.
Was beinhaltet die Insolvenztabelle eigentlich?
Der Grund und der Betrag der Forderung muss in der Insolvenztabelle stehen. Der Aufbau kann variieren. Zudem muss sie allerdings die Information enthalten, ob der Insolvenzverwalter die Forderung anerkennt oder nicht.
Insolvenztabelle und Pfändungstabelle sind nicht das Gleiche. Während erstere alle Verbindlichkeiten des Schuldners im Insolvenzverfahren auflistet, führt die Pfändungstabelle die geltenden Pfändungsfreigrenzen auf.