
FAQ: Schulden aus einer Straftat loswerden
Dieser Paragraph der Insolvenzordnung legt fest, welche Schulden nicht mit in die Restschuldbefreiung aufgenommen werden. Eine Liste dieser Punkte finden Sie hier.
Sind die Schulden aufgrund einer unerlaubten Handlung entstanden, können Schuldner sie dennoch loswerden – z. B. durch einen Widerspruch oder ein Insolvenzplanverfahren, welche in diesem Abschnitt erklärt sind.
Eine Verjährung der Schulden tritt frühestens nach drei Jahren ein. Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen Körperverletzung beruhen, verjähren allerdings erst nach 30 Jahren.
Inhalt:
Wissenswertes zur Frage, wie Sie Ihre Schulden loswerden:
Schulden aus unerlaubter Handlung loswerden – inwiefern ist das möglich?

Wenn eine Person zahlungsunfähig wird und ein Insolvenzverfahren antritt, besteht zum Ende dieses Verfahrens die Möglichkeit der Restschuldbefreiung.
Konkret bedeutet das, dass der Schuldner möglicherweise von seinen restlichen Schulden befreit wird, die er bis zum Ende des Verfahrens nicht abbezahlt hat.
Jedoch gibt es gemäß § 302 InsO einige Ausnahmen von dieser Regelung. Der Paragraf legt fest, welche Schulden aus einer Straftat Schuldner nicht loswerden, wenn sie die Restschuldbefreiung beantragen. Der Gläubiger meldet die Schulden aus der unerlaubten Handlung beim Insolvenzverwalter an.
Was sind die laut Paragraph 302 InsO ausgenommene Forderungen?
Schuldner können gemäß § 302 InsO folgende Schulden nicht durch eine Restschuldbefreiung loswerden:
- Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen. Dazu gehören beispielsweise Betrug, Körperverletzung bzw. wenn absichtlich jemandem Schaden zugefügt wurde
- Schulden aus rückständigem gesetzlichem Unterhalt, den der Schuldner nicht gezahlt hat (z. B. Kindesunterhalt)
- Steuerschulden, wenn der Schuldner wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt wurde
- Gerichtliche Geldstrafen oder Bußgelder
- Schulden, die aus dem zinslosen Darlehen zur Finanzierung des Insolvenzverfahrens entstanden sind
Wie können Schuldner die Schulden aus der Straftat loswerden?

Viele Schuldner stellen sich nun die Frage, ob die Schulden aus einer Straftat ein Leben lang bestehen bleiben.
Die Antwort darauf ist nein, denn es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie sie die Schulden aus einer Straftat loswerden können.
Zum einen besteht die Möglichkeit, die Schulden zu bezahlen und den Gläubiger somit befriedigen. Diese Möglichkeit ist wahrscheinlich am schnellsten, sofern der Schuldner dazu in der Lage ist.
Vielen Schuldnern, die sich in der Privatinsolvenz befinden, ist dies jedoch nicht möglich, da sie nicht in der finanziellen Lage dazu sind. In diesem Fall bestehen zwei Alternativen, damit sie die Schulden aus einer Straftat loswerden: der Widerspruch und das Insolvenzplanverfahren.
Der Widerspruch

Schuldner haben das Recht, Einspruch einzulegen, wenn das Insolvenzgericht sie über die Schulden aus unerlaubter Handlung informiert. Dieser Widerspruch muss jedoch bis zum Prüfungstermin erfolgen.
Nachdem der Schuldner Einspruch erhoben hat, muss der Gläubiger eine Feststellungsklage beim zuständigen Zivilgericht erheben.
Daraufhin prüft das Gericht, ob die Forderung auf einer unerlaubten Handlung basiert.
Das Insolvenzplanverfahren
Außerdem besteht die Alternative, dass Schuldner mit Schulden, die durch eine Straftat entstanden, keine Privatinsolvenz beantragen, sondern ein Insolvenzplanverfahren. Der Bundesgerichtshof entschied 2009 in einem Beschluss, dass auch diese Art von Schulden durch einen Insolvenzplan geregelt werden können (Beschl. v. 17.12.2009, Az. IX ZR 32/08).

Schuldner unterbreiten dem Gläubiger dabei ein Angebot, das über dem Betrag liegt, den dieser im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens erwarten könnte.
Nimmt der Gläubiger dieses Angebot an, wird eine individuelle Vereinbarung getroffen, damit Schuldner ihre Schulden, die aus der Straftat entstanden sind, loswerden können.
Auch, wenn der Schuldner sich bereits in der Privatinsolvenz befindet, kann er den Insolvenzplan beantragen. Ist dieser erfolgreich, wird das Insolvenzverfahren vorzeitig beendet.
Wann verjähren Schulden aus unerlaubter Handlung?
Schulden, die aufgrund einer Straftat entstanden sind, verjähren frühestens nach drei Jahren, sofern keine anderweitige gesetzliche Regelung existiert. Straftäter, die Schadensersatz wegen einer „vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung“ leisten müssen, können sich frühestens nach 30 Jahren auf die Einrede der Verjährung berufen.