
FAQ: Anwalt für Schulden
Ein Rechtsanwalt für Schulden hilft Ihnen, eine Lösung für den Schuldenabbau zu finden. Vor allem ein Anwalt für Insolvenzrecht ist auf dieses Gebiet spezialisiert.
Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen, wieder schuldenfrei zu werden, indem er z. B. einen Schuldenvergleich mit Ihren Gläubigern aushandelt.
Einige Kanzleien wie Schuldenanalyse-kostenlos.de bieten eine unverbindliche, kostenfreie Erstberatung. Außerdem entfallen die anwaltlichen Kosten, wenn Sie einen Beratungshilfeschein für die außergerichtliche Schuldenbereinigung erhalten. Mehr dazu hier.
Inhalt:
Welcher Anwalt berät Sie bei Schulden?

Häufig wenden sich Betroffene zuerst an eine kostenlose Schuldnerberatung. Oft endet dies jedoch in einer Warteschlange, denn die Nachfrage bei einer solchen Beratungsstelle ist hoch.
Die Alternative ist ein Anwalt für (private) Schulden – besser gesagt die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht.
Diese Juristen sind auf das relevante Rechtsgebiet spezialisiert, kennen das Verhalten von Gläubigern zu zahlungsunfähigen Schuldnern und agieren viel schneller als eine kostenlose Schuldnerberatung.
Ein Rechtsanwalt für Schulden analysiert Ihre wirtschaftliche Situationen und Ihre finanziellen Möglichkeiten, die Schulden zu bezahlen. Danach erstellt er einen Schuldenbereinigungsplan als Grundlage für die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern. Im Erfolgsfall gelingt es ihm, eine Ratenzahlung, Stundung und vielleicht sogar einen teilweisen Schuldenerlass auszuhandeln.
Dann sollten Sie einen Rechtsanwalt für Schulden kontaktieren
Wenn folgende, beispielhafte Fallkonstellationen vorliegen, ist eine anwaltliche Schuldnerberatung für Sie empfehlenswert:
- Ihre monatlichen Ausgaben sind in der Regel höher als Ihr Einkommen.
- Sie können Miete, Gas, Heizung oder Strom nicht mehr bezahlen.
- Sie können Ihre Rechnungen grundsätzlich nicht mehr begleichen.
- Ihnen wurde bereits ein Mahn- oder sogar Vollstreckungsbescheid zugestellt.
- Es häufen sich die gelben Briefe.
- Der Gerichtsvollzieher ist bereits erschienen oder wird kommen.
- Das Gehalt oder das Konto wird schon gepfändet.
Weitere Ratgeber rund um den Schuldenabbau:
Schuldnerberatung durch einen Anwalt: Kosten

Personen mit finanziellen Problemen oder Schulden haben meistens nicht genug Geld, um einen Anwalt für eine Schuldnerberatung zu bezahlen.
Dies verhindert eine anwaltliche Schuldenhilfe allerdings nicht.
Oft ist eine kostenlose Schuldnerberatung, etwa aufgrund zu langer Wartezeiten, für den Betroffenen nicht zumutbar.
Betroffene, die stattdessen schnelle Hilfe bei einem Anwalt für Schulden suchen, haben die Möglichkeit, einen sogenannten Beratungshilfeschein zu beantragen. Diesen erhalten:
- Hilfesuchende mit keinem oder geringem Einkommen,
- Hilfesuchende, denen nur das Existenzminimum bleibt bzw.
- Sozialhilfeempfänger, die Bürgergeld bzw. Grundsicherung beziehen.
Einen Beratungshilfeschein können Betroffene beim Amtsgericht, das für ihren Wohnort zuständig ist, beantragen. Er kostet lediglich 15 Euro und dient nur der Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens gemäß § 305 Absatz 1 Nr. 1 InsO. Darunter fallen folgende Leistungen:
- Schuldnerberatung durch einen Anwalt
- Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners
- Außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern
- Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuchs
Da für einen Beratungshilfeschein verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist es teilweise schwierig, diesen zu erhalten. Sie sollten sich daher vorher über die Kosten und Zahlungsmodalitäten bei dem Anwalt informieren, für den Fall, dass Sie diesen selbst zahlen müssen.
Hilfe vom Anwalt: Wenn Gläubiger Schulden eintreiben und die Zwangsvollstreckung einleiten, ist es mitunter ratsam, juristischen Rat einzuholen.
Der Ablauf bei einer anwaltlichen Schuldnerberatung

In einem Erstgespräch mit dem Anwalt für Schulden erörtern Sie Ihre finanziellen Probleme mit dem Juristen. Dieser erklärt Ihnen den Verfahrensablauf und legt die anfallenden Kosten dar.
Anschließend beauftragen Sie den Rechtsanwalt und erst dann beginnt seine Tätigkeit. Gemeinsam mit dem Anwalt erarbeiten Sie eine geeignete Lösung zum Schuldenabbau.
Zunächst erfolgt der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit dem entsprechenden Gläubiger bzw. den entsprechenden Gläubigern, etwa durch die Vereinbarung einer Ratenzahlung.
Sofern eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, kann der Anwalt dies bescheinigen. Die Bescheinigung über den erfolglosen Einigungsversuch ist Voraussetzung, um einen Insolvenzantrag zu stellen und das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Auch hierbei kann Sie der Anwalt unterstützen.
Beachten Sie jedoch, dass der Beratungshilfeschein nur die Kosten, die für juristische Beratung sowie eine außergerichtliche Vertretung anfallen, deckt. Kommt es zum Insolvenzverfahren, handelt der Anwalt nicht mehr außergerichtlich. Das bedeutet, dass Sie die Anwaltskosten selbst tragen müssen, sollten Sie seine Dienste weiterhin in Anspruch nehmen.
