
FAQ: Schuldenvergleich
Der Schuldenvergleich ist ein Vertrag zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern über die Konditionen des Schuldenabbaus. Eine genauere Erklärung des Begriffs finden Sie hier.
Ein erfolgreicher außergerichtlicher Schuldenvergleich dauert oft nur einige Wochen. Mehr zum Ablauf lesen Sie hier.
Ein solches Schuldenbereinigungsverfahren ist in der Regel schneller und kostengünstiger als eine Privatinsolvenz.
Inhalt:
Was ist ein außergerichtlicher Schuldenvergleich?

Der außergerichtliche Schuldenvergleich ist ein zivilrechtlicher Erlassvertrag, der es Schuldnern ermöglicht, ohne Privatinsolvenz schuldenfrei zu werden.
Er bietet die Möglichkeit, ohne langes, gerichtliches Verfahren Schulden abzubauen. Der Vergleich ist ein freiwilliges Verfahren zwischen Schuldner und Gläubiger.
Im Vergleich zu einer Privatinsolvenz, die drei Jahre dauert, funktioniert die außergerichtliche Schuldenbereinigung in der Regel recht schnell und einfach. Voraussetzung dafür ist, dass die Gläubiger den Vorschlägen des Schuldners zustimmen und dieser sich wiederum an die gesetzten Fristen hält.
In erster Linie stellen die Schuldner mithilfe einer Schuldnerberatung oder eines Anwalts einen Schuldenbereinigungsplan auf. Darin ist festgelegt, welche Teilsumme der Schulden der Schuldner zurückzahlen kann. Gläubiger erhalten also nur einen Teil der ausstehenden Schulden zurück, da es Schuldnern nicht möglich ist, den vollen Betrag zu leisten. Beim Schuldenvergleich ist eine Einmalzahlung oder Ratenzahlung in Kombination mit einem teilweisen Schuldenerlass und/oder einer Stundung möglich.

Gläubiger entscheiden daraufhin, ob sie dem außergerichtlichen Schuldenvergleich zustimmen. Ist dieser erfolgreich, muss der Schuldner sich an den Plan halten und die festgelegten Schulden bezahlen.
Obwohl Gläubiger nur einen Anteil der Schulden rückerstattet bekommen, ist der Schuldenvergleich auch für sie vorteilhaft. Sie ersparen sich damit nämlich auch ein langes gerichtliches Verfahren. Außerdem bietet der Vergleich in der Regel eine gewisse Sicherheit, dass der Schuldner seiner Pflicht nachkommt.
Der außergerichtliche Schuldenvergleich scheitert, wenn nicht alle Gläubiger den Vorschlägen des Schuldners zustimmen. Meist meldet der Schuldner daraufhin die Privatinsolvenz an. Das Gericht kann dann ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren einleiten. Dieses Verfahren ist quasi die letzte Alternative zum eigentlichen Insolvenzverfahren.
Der Schuldenvergleich: Wie viel Prozent wird gezahlt?
Welcher Betrag Schuldner dem Gläubiger beim Schuldenvergleich als Einmalzahlung bzw. Ratenzahlung anbieten sollen, ist schwer festzulegen. Dieser ist nämlich von verschiedenen Faktoren wie bspw. der Höhe der Schulden abhängig.

In der Regel können Schuldner sich jedoch an folgender Faustregel orientieren: Der angebotene Betrag soll am Ende höher sein als der Betrag, den die Gläubiger bei der Privatinsolvenz erhalten würden. Gläubigern wird somit ein „besseres“ Angebot gemacht, was die Chancen der Zustimmung erhöht.
Schuldner müssen jedoch auch darauf achten, dass der vorgeschlagene Betrag nicht zu hoch ist. Stimmen Gläubiger dem Schuldenvergleich nämlich zu, muss der Schuldner den vereinbarten Betrag auch problemlos zahlen können.
Wie wird der Schuldenvergleich beantragt? Musterschreiben

Schuldner sollten sich für den Vergleich mit einem Anwalt für Schulden oder einem Schuldenberater zusammensetzen. Dieser hilft Betroffenen dabei, eine erfolgreiche außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Ein erster Schritt des Schuldenvergleichs ist die Kontaktaufnahme zum Gläubiger. Daraufhin wird der Schuldenvergleich entworfen. Dabei handelt es sich um das Schreiben, das dem Gläubiger ausgehändigt wird.
Anbei stellen für den außergerichtlichen Schuldenvergleich ein Muster zur Verfügung. Dieser dient nur als Veranschaulichung, wie ein Vergleich in der Regel aussieht.
Name des Schuldners
Adresse
Name des Gläubigers
Adresse
Ort, Datum
Aktenzeichen bzw. Geschäftszeichen: XXXXX
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Gläubigers]
Ich habe seit dem XX.XX.XXX offene Forderungen in Höhe von XXXX € bei Ihnen.
[Beschreiben Sie hier die Gründe für die Anhäufung der Schulden und warum es Ihnen nicht möglich sein wird, die Schulden in naher Zukunft vollständig zu tilgen.]
Eine Verbesserung dieser Situation kann ich aufgrund meiner wirtschaftlichen Verhältnisse in den nächsten Jahren nicht erwarten. Aus diesem Grund unterbreite ich hiermit die nachstehenden Vorschläge für einen außergerichtlichen Schuldenvergleich.
Vergleich anhand monatlicher Ratenzahlungen
Sie erhalten von mir ab dem XX.XX.XXXX jeweils zum Monatsersten eine Vergleichssumme von XXXX €.
oder
Vergleich anhand einer Einmalzahlung
Ich werde einen Vergleichsbetrag von XXXX € als einmalige Zahlung an Sie leisten. Sollten Sie mit diesem Vorschlag einverstanden sein, werde ich Ihnen den Betrag umgehend überweisen.
Ich danke Ihnen für die wohlwollende Prüfung meines Vorschlags.
Mit freundlichen Grüßen
Name des Schuldners
Der Musterbrief für den Schuldenvergleich: Word-Datei
Der Musterbrief für den Schuldenvergleich: PDF
Funktioniert der Schuldenvergleich auch ohne Anwalt? Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, das es Schuldnern verbietet, den Schuldenvergleich selber zu machen. Es ist jedoch ratsam, einen Anwalt um Hilfe zu bitten. Alternativ können Betroffene sich auch an Schuldnerberatungsstellen wenden.
Scheitert der Schuldenvergleich, können Sie sich dies vom Anwalt oder Ihrer Beratungsstelle bescheinigen lassen und mit diesem Nachweis Privatinsolvenz anmelden. Das Gericht versucht dann mitunter, im Rahmen einer gerichtlichen Schuldenbereinigung erneut, einen Vergleich zu erzielen.