
FAQ: Schuldenbereinigungsplan
Mit dem Plan unterbreiten Sie Ihren Gläubigern ein Zahlungsangebot: Sie bezahlen einen Teil der Forderungen, z. B. in Raten oder per Einmalzahlung. Wie das genau funktioniert, lesen Sie hier.
Bei einer öffentlichen, kostenfreien Schuldnerberatung bezahlen Sie in der Regel nichts. Bei einem Anwalt für Schulden zahlen Sie lediglich 15 € – vorausgesetzt, Sie erhalten einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht.
Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan scheitert, wenn nicht alle Gläubiger zustimmen oder einer von ihnen die Zwangsvollstreckung einleitet.
Beim gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren wird eine Dauer von maximal drei Monaten angesetzt.
Inhalt:
Was ist ein Schuldenbereinigungsplan?

Ein Schuldenbereinigungsplan hilft Ihnen dabei, Ihre Schulden loszuwerden. Dabei versuchen Sie, eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erreichen. Sie bieten Ihren Gläubigern an, einen bestimmten Prozentanteil Ihrer Schulden zu bezahlen. Dieser Teil wird auch Quote genannt.
Ein Beispiel: Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan sieht eine Quote in Höhe von 50 Prozent für eine offene Forderung vor. Liegt diese insgesamt bei 1.000 Euro, wäre der Schuldner also dazu bereit 500 Euro zu zahlen.
Den jeweiligen Betrag können Sie sowohl in festen Raten, flexiblen Raten oder mit einer Einmalzahlung begleichen. Gleichermaßen können Sie auch um eine Stundung bitten. Grundsätzlich können Sie den Schuldenbereinigungsplan Ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechend gestalten.
Doch wie sollten Sie genau vorgehen? Das funktioniert folgendermaßen: Zunächst verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Ihre Gläubiger. Listen Sie genau auf, welchem davon wie Sie wie viel Geld schulden. Vergessen Sie dabei nicht Zinsen oder etwaige Mahngebühren.
Im Anschluss untersuchen Sie Ihre finanzielle Situation. Wie hoch ist Ihr Einkommen? Haben Sie Vermögen, über welches Sie kurzfristig verfügen können? Haben Sie diese Fragen geklärt, können Sie abschätzen, wie viel Geld Sie Ihren Gläubigern jeweils anbieten können. Auf dieser Grundlage können Sie dann den Schuldenbereinigungsplan für Ihren Schuldenabbau erstellen.
Nehmen die Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan an, sind Sie dazu verpflichtet, sich an die Vereinbarung zu halten und alle Zahlungen pünktlich vorzunehmen. Im Gegenzug dürfen die Gläubiger keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mehr durchführen und verzichten auf die vollständige Schuldensumme. Sie erhalten also einen teilweisen Schuldenerlass.
Wichtiger Unterschied: Außergerichtliche vs. gerichtliche Schuldenbereinigung

Es kann zwischen zwei Formen der Schuldenbereinigung unterschieden werden: der außergerichtlichen und der gerichtlichen. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung wird dabei ohne gerichtliche Hilfe – nur zwischen dem Schuldner und allen Gläubigern.
Was ist zu beachten, wenn Sie ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchlaufen?
Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan wird verwendet, wenn ein Schuldner sich ohne Hilfe eines Gerichtes entschulden möchte. Lassen sich die Gläubiger darauf ein, wird er schuldenfrei, ohne die Privatinsolvenz durchlaufen zu müssen.
Doch auch, wenn Sie in jedem Fall die Privatinsolvenz anstreben, ist es nötig, einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zu erstellen. Der Grund: Sie dürfen den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur dann stellen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie innerhalb der letzten sechs Monate versucht haben, sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern zu einigen, und der Versuch eines solchen Schuldenvergleichs gescheitert ist.
Einen Nachweis über das Scheitern des Einigungsversuchs muss zwingend von einer geeigneten Stelle ausgestellt werden. Dazu zählen unter anderem anerkannte Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälte sowie Steuerberater. Es ist empfehlenswert, dass Ihnen diese Stelle bereits bei der Erstellung des Plans behilflich ist.
Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan: Muster kostenlos herunterladen
Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan mit Nullplan/Ratenzahlung/Einmalzahlung: Muster zum Download

Möchten Sie eine außergerichtliche Schuldenbereinigung erzielen? Unser Muster zeigt Ihnen, wie dieser aussehen kann. Schuldner können damit sowohl eine Vereinbarung mit festen Raten bzw. einer Einmalzahlung aufsetzen als auch einen flexiblen Nullplan planen.
Bei Letzterem verfügt der Schuldner über kein ausreichendes Vermögen bzw. Einkommen, um den Gläubigern regelmäßig Geld zur Verfügung zu stellen. Mit dem flexiblen Nullplan erklärt der Schuldner den Gläubigern, dass er lediglich dazu fähig ist, den pfändbaren Teil seines Einkommens abzutreten.
Liegt sein Einkommen dabei unter der Pfändungsfreigrenze, ist er nicht dazu in der Lage, ihnen etwas zu zahlen. Übersteigt es jedoch die Freigrenze, erhalten die Gläubiger hingegen die entsprechende Summe. Der abzutretende Betrag kann also von Monat zu Monat schwanken und ist deshalb flexibel.
Beachten Sie, dass das folgende Beispiel für einen Schuldenbereinigungsplan nur als Vorlage zur Veranschaulichung dient. Es sollte nicht ungeprüft übernommen werden. Für eventuelle Fehler übernehmen wir keine Gewähr.
Ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan kann die Privatinsolvenz abwenden

Nicht nur vor der Anmeldung der Privatinsolvenz ist ein Schuldenbereinigungsplan von großer Bedeutung. Auch nach Antragstellung kann dieser eine wichtige Rolle spielen.
Je nachdem, wie es um Ihre Finanzen bestellt ist, kann es nämlich dazu kommen, dass das zuständige Insolvenzgericht zunächst ein eigenes, in diesem Falle also ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchführt, bevor das Insolvenzverfahren tatsächlich beginnt.
Damit versucht das Gericht, die Gläubiger doch noch zu einer Einigung mit dem Schuldner zu bewegen und so das Insolvenzverfahren abzuwenden.
Stellen Sie einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, müssen Sie einige Formulare einreichen. Dazu gehört nicht nur das eigentliche Antragsformular, sondern unter anderem auch die Anlage 7 mit dem Titel „Schuldenbereinigungsplan für das gerichtliche Verfahren“.
In diesem müssen Sie angeben, bei welchen Gläubigern Sie welche Schulden haben. Zusätzlich müssen Sie einen Vorschlag dazu ausarbeiten, welche Summe Sie jedem Gläubiger jeweils anbieten können und wie Sie gedenken, diese abzuzahlen – entweder als Einmalzahlung oder mit festen bzw. flexiblen Raten.
Dabei handelt es sich um den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, der vor der Anmeldung der Privatinsolvenz erstellt wurde. Nachfolgend prüft das Insolvenzgericht dann die Erfolgsaussichten des Plans.
Besteht keine ausreichende Aussicht darauf, dass die Gläubiger dem Plan zustimmen, verzichtet das Gericht darauf, das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen. Stattdessen wird dann zeitnah das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet.
Erkennt das Gericht jedoch eine ausreichende Aussicht auf Erfolg, legt es den Gläubigern den Plan vor. Sollten alle Gläubiger dem Plan zustimmen bzw. kommt es zur Ersetzung der Zustimmung durch das Gericht, ist der Schuldner anschließend dazu verpflichtet, die vereinbarten Zahlungen zu leisten. Er zahlt dabei seine Schulden ab, ohne dass es zum Insolvenzverfahren kommt.
Wurde ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan angenommen, der Schuldner zahlt aber nicht? In diesem Fall wirkt der Plan wie ein gerichtlicher Vergleich gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung. Aus diesem kann zwangsvollstreckt werden. Das bedeutet also, dass die Gläubiger, wenn ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan nicht eingehalten wird, sofort eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, beispielsweise eine Kontopfändung, durchführen lassen können.