
FAQ: Schuldenbereinigungsverfahren
Schuldenregulierung bedeutet, dass sich der Schuldner mit seinen Gläubigern über die genauen Konditionen des Schuldenabbaus einigt. Grundlage dafür ist ein Schuldenbereinigungsplan, in dem alle Bedingungen genau festgehalten sind. Hier erfahren Sie mehr.
Wie lange ein Schuldenbereinigungsverfahren dauert, hängt davon ab, wie viel Geld der Schuldner für den aufbringen kann, um seine Schulden zu bezahlen. Bei sehr hohen Schulden dauert das Verfahren gewöhnlich länger.
Das Verfahren scheitert, wenn ein Gläubiger die Schuldenbereinigungsplan ablehnt oder wenn ein Gläubiger während der Verhandlungen die Zwangsvollstreckung einleitet.
Inhalt:
Schuldenbereinigungsverfahren: Definition und Ablauf

Die Schuldenbereinigung bietet dem zahlungsunfähigen Schuldner die Möglichkeit, seine Schulden vollständig loszuwerden, indem er sich mit allen Gläubigern über die genauen Bedingungen des Schuldenabbaus einigt.
Diese Konditionen werden in einem sogenannten Schuldenbereinigungsplan festgehalten – er bildet die Grundlage der Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern.
Dabei wird zwischen zwei Verfahren unterschieden:
- Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren: Ziel dieses Verfahrens ist ein vollständiger Schuldenabbau, ohne dass der Schuldner Privatinsolvenz anmelden muss. Stattdessen schließt er mit allen Gläubigern einen außergerichtlichen Schuldenvergleich auf der Grundlage des Schuldenbereinigungsplans. Dieses Verfahren ist gesetzlich nicht geregelt, sondern erfolgt freiwillig. Weder der Schuldner noch seine Gläubiger sind dazu verpflichtet.
- Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren: Scheitert die außergerichtliche Einigung, kann sich der Schuldner dies von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt bescheinigen lassen und Privatinsolvenz anmelden. Dann unternimmt das Insolvenzgericht einen erneuten Einigungsversuch – wieder mithilfe des besagten Schuldenbereinigungsplans. Dabei es die Zustimmung der Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen. Häufig verzichtet das Gericht jedoch auf ein solches Verfahren, weil kaum Aussichten bestehen, dass die Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan akzeptieren.
Der Versuch einer außergerichtlichen Einigung ist eine zwingende Voraussetzung für die Durchführung der Privatinsolvenz. Verbraucher dürfen nur dann einen Insolvenzantrag stellen, wenn sie nachweisen können, dass sie sich ernsthaft und erfolglos um eine außergerichtliche Einigung mit ihren Gläubigern bemüht haben. Dafür benötigen sie eine entsprechende Bescheinigung einer anerkannten Schuldnerberatung oder eines Rechtsanwalts.
Voraussetzungen einer außergerichtlichen Schuldnerbereinigung

Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren funktioniert nur unter folgenden Bedingungen:
- Eingeschränkte Zahlungsfähigkeit: Der Schuldner muss belegen können, dass er nicht in der Lage ist, seine Schulden in vollem Umfang zu bezahlen. Als Nachweis dient eine genaue Aufstellung über sein Einkommen und Vermögen sowie über sämtliche Schulden und Verbindlichkeiten, einschließlich Unterhaltspflichten.
- Pfändbares Einkommen und Vermögen vorhanden: Der Schuldner wird seine Schulden nur dann außergerichtlich bereinigen können, wenn er zumindest teilweise über entsprechende finanzielle Mittel verfügt. Das heißt vor allem, dass sein Netto-Arbeitseinkommen über dem monatlichen Pfändungsfreibetrag liegen sollte. Auch eine demnächst anfallende Erbschaft kann für die Schuldentilgung herangezogen werden.
- Verhandlungsbereitschaft der Gläubiger: Ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren erfolgt immer freiwillig, Gläubiger sind nicht dazu verpflichtet. Dementsprechend ist die Bereitschaft aller Gläubiger erforderlich. Ein Anwalt für Schulden kann mit seinem Verhandlungsgeschick zu einer erfolgreichen Schuldenbereinigung beitragen.
- Glaubhafter Schuldenbereinigungsplan: Aufgrund der Vertragsfreiheit besteht ein großer Gestaltungsspielraum bei der außergerichtlichen Einigung. Allerdings muss ein Gesamtkonzept erkennbar sein, dass alle Gläubiger mit einbezieht. Der Schuldner muss in dem Plan schlüssig darlegen, wie und in welchem angemessenen Zeitrahmen er seine Schulden tilgen möchte.
Ablauf des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens

Ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren besteht im Wesentlichen aus folgenden Schritten:
- Ermittlung aller Gläubiger: Weil alle Gläubiger bei der Schuldenbereinigung mit einbezogen werden sollen, müssen zunächst sämtliche Gläubiger ermittelt werden. Hierfür empfiehlt es sich, Auskünfte bei der SCHUFA und anderen Auskunfteien sowie aus Schuldnerverzeichnissen einzuholen.
- Analyse der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners: Im zweiten Schritt sind pfändbares Einkommen und Vermögenswerte, zum Beispiel Kraftfahrzeuge, bestehende Unterhaltspflichten sowie Lebensversicherungen zu ermitteln. Die finanzielle Situation bildet den Ausgangspunkt für den Schuldenbereinigungsplan und die Verhandlungen mit den Gläubigern. Das Schuldenbereinigungsverfahren wird nur dann Erfolg haben, wenn der Schuldner ihnen finanzielle Anreize bieten kann.
- Verhandlungen mit den Gläubigern: In der Regel wird nicht der Schuldner, sondern ein Anwalt oder eine Schuldnerberatung die Gläubiger kontaktieren und ihnen mitteilen, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist und deshalb ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren anstrebt. Ziel ist eine für alle Parteien akzeptable Vereinbarung. Für die Gläubiger bedeutet das vor allem, dass ihre Forderungen besser getilgt werden als im Falle einer Privatinsolvenz. In Betracht kommen beispielsweise eine teilweiser Schuldenerlass, Ratenzahlungen, eine Stundung sowie der Verzicht auf Zinsen, Mahngebühren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
- Erstellen eines Schuldenbereinigungsplans: Wenn sich Schuldner und Gläubiger geeinigt haben, werden die Zahlungsbedingungen, -fristen und sonstige getroffenen Vereinbarungen in einem detaillierten Plan festgehalten. Dabei muss der Schuldner alle Gläubiger gleich behandeln. Kann er beispielsweise nur 40 % seiner Schulden begleichen, so muss er jedem Gläubiger anbieten, dass er 40 % der ursprünglichen Forderung bezahlen wird.
- Schuldenabbau: Akzeptieren alle Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan, beginnt der Schuldner wie vereinbart mit seinen Zahlungen, bis er vollständig schuldenfrei ist.
Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren scheitert, wenn mindestens ein Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan ablehnt oder ein Gläubiger nach den Verhandlungen über die Schuldenregulierung Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleitet.
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Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren: Muster für ein Regulierungskonzept
Möchten Sie ein Schuldenregulierungsverfahren außergerichtlich durchführen, müssen Sie Ihren Gläubigern einen schlüssigen Vorschlag unterbreiten, wie Sie Ihre Schulden begleichen wollen. Deshalb kann das folgende Muster nur eine erste Orientierung bieten. Es Grund ist ratsam, eine professionelle Schuldnerberatung hinzuzuziehen und den Plan von ihr erstellen zu lassen.
- Zahlungsplan für Schuldenbereinigungsverfahren: Muster als Word-Datei
- Zahlungsplan für Schuldenbereinigungsverfahren: Muster als PDF-Datei
Schuldner
(Name und Anschrift)
Gläubiger
(Name und Anschrift)
Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
(Aktenzeichen des Gläubigers)
Sehr geehrte/r Herr/ Frau …,
ich bin aktuell nicht in der Lage, Ihre im Folgenden benannte Forderung vollständig zu bezahlen:
genaue Bezeichnung der Forderung (z. B. Vertrag vom …)
Höhe der Forderung: … €
Zinsen: … €
Mahngebühren: … €
Meine derzeitige Zahlungsunfähigkeit beruht auf folgenden Umständen: … [Begründung und Erläuterung der finanziellen Situation]
Deshalb strebe ich eine außergerichtliche Schuldenregulierung an und schlage Ihnen vor, die oben bezeichnete Forderung mit einer Quote von … % zu bezahlen.
Ich möchte die besagte Quote in folgenden Raten bezahlen:
1. Rate: … € – fällig am: …
2. Rate: … € – fällig am: …
3. Rate: … € – fällig am: …
4. Rate: … € – fällig am: …
5. Rate: … € – fällig am: …
Bitte bestätigen Sie mir Ihre Zustimmung schriftlich, wenn Sie diesen Schuldenregulierungsplan annehmen.
Mit freundlichem Gruß
(Ort, Datum, Unterschrift)