RATGEBER

Als Bürgergeld-Empfänger Schulden bezahlen: Geht das?

Müssen Sie bei einem Antrag auf Bürgergeld Ihre Schulden angeben?
Müssen Sie bei einem Antrag auf Bürgergeld Ihre Schulden angeben?

FAQ: Bürgergeld und Schulden

Wer zahlt die Schulden bei Bürgergeld-Bezug?

Bürgergeld-Empfänger müssen ihre Verbindlichkeiten selbst bezahlen. Sie können jedoch ein Darlehen beim Jobcenter für Schulden beim Vermieter beantragen, wenn Ihnen die Kündigung der Wohnung droht.

Werden Schulden beim Bürgergeld-Bezug berücksichtigt?

Schulden werden beim Bürgergeld-Bezug nicht berücksichtigt. Unter Umständen übernimmt das Jobcenter angemessene Schuldzinsen für die Hypothek, wenn Sie in Ihrem eigenen Haus leben.

Wie kann ich Schulden abbezahlen als Bürgergeld-Empfänger?

Mit Bürgergeld Schulden zu bezahlen, ist schwierig, weil der Regelbedarf wenig finanziellen Spielraum bietet. Mögliche Lösungen sind eine Erhöhung des Einkommens durch einen Minijob, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger oder die Privatinsolvenz.

Ratgeber zu ähnlichen Themen:

Kommt das Jobcenter bei Bezug von Bürgergeld für Schulden auf?

Das Jobcenter übernimmt keine Schulden bei Bürgergeld-Bezug.
Das Jobcenter übernimmt keine Schulden bei Bürgergeld-Bezug.

Wer Leistungen für Arbeitslose erhält, kann durch den Regelsatz in aller Regel nur die nötigsten Grundbedürfnisse des Lebens abdecken. Daher ist es für Empfänger von Bürgergeld schwer, Schulden abzubauen. Ob und inwiefern das Jobcenter dabei helfen kann, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Das Bürgergeld soll das Existenzminimum für Arbeitslose sichern. Leistungsbezieher erhalten vom Jobcenter einen monatlichen Regelsatz und die Kosten der Unterkunft werden übernommen. Verliert ein Arbeitnehmer seinen Job und muss staatliche Leistungen in Anspruch nehmen, können in der Übergangszeit Verbindlichkeiten entstehen.

Dann stellt sich die Frage, ob ein Bezug von Bürgergeld trotz Schulden überhaupt möglich ist. Diese stehen einem Leistungsbezug vom Jobcenter nicht entgegen. Sie können sich insofern sogar auf einen Bürgergeld-Antrag auswirken, dass Verbindlichkeiten das anzurechnende Vermögen reduzieren können.

Wer erhebliche Vermögenswerte besitzt, muss dies nämlich meist erst aufbrauchen, bevor er Bürgergeld-Leistungen erhalten kann. Bestehen Schulden und das Bürgergeld wird genehmigt, so kommt das Jobcenter allerdings nicht für die Verbindlichkeiten auf. Die Rückzahlung obliegt dem Leistungsempfänger.

Da der Regelsatz knapp bemessen ist, bleiben oft kaum finanzielle Mittel, um die Schulden abzubauen. In einigen Fällen sind Ratenzahlungen von geringen Beträgen im Monat die einzige Möglichkeit, die Verbindlichkeiten zumindest etwas zu reduzieren.

Wichtig: Haben Sie bei der Krankenkasse Schulden als Bürgergeld-Empfänger, so werden auch diese nicht vom Jobcenter getilgt. Allerdings sind Sie automatisch krankenversichert, sodass in diesem Bereich zumindest keine neuen Verbindlichkeiten entstehen.

Schulden und Bürgergeld: Wann erhalten Sie ein Darlehen?

Bezug von Bürgergeld: Schulden beim Jobcenter führen zur einer Kürzung vom Regelsatz.
Bezug von Bürgergeld: Schulden beim Jobcenter führen zur einer Kürzung vom Regelsatz.

Es gibt allerdings einen Fall, in welchem Empfänger von Bürgergeld bei Schulden durch das Jobcenter unterstützt werden können. In § 22 Absatz 8 Sozialgesetzbuch II (SGB II) heißt es:

Sofern Bürgergeld für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.

Droht also die Obdachlosigkeit, kann das Jobcenter dem Betroffenen ein Darlehen gewähren, mit welchem die Mietschulden erst einmal getilgt werden können. Dadurch entstehen dann aber Verbindlichkeiten dem Jobcenter gegenüber.

Diese Schulden muss der Bürgergeld-Beziehende monatlich zurückzahlen. Zu diesem Zweck werden fünf Prozent des für ihn maßgebenden Regelsatzes einbehalten. Wird die Arbeitslosigkeit vor Ablauf der Tilgung beendet, muss das Darlehen umgehend zurückgezahlt werden.

Ist das nicht möglich, kann der Betroffene ggf. eine Ratenzahlung vereinbaren. Empfänger von Bürgergeld können zudem Schulden beim Jobcenter in Form eines Darlehens machen, wenn dieses für einen unabweisbaren Bedarf genutzt wird. Was das konkret bedeutet, hängt häufig vom Einzelfall ab und wird durch den zuständigen Sachbearbeiter geprüft

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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