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Versagung der Restschuldbefreiung: Welche Folgen hat das?

Was bedeutet die Versagung der Restschuldbefreiung? Sie werden Ihre Schulden nicht los.
Was bedeutet die Versagung der Restschuldbefreiung? Sie werden Ihre Schulden nicht los.

FAQ: Versagung der Restschuldbefreiung

Was bedeutet ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung?

Stellt ein Gläubiger einen diesen Antrag, prüft das Insolvenzgericht, ob Gründe vorliegen, die dazu führen, dass die Privatinsolvenz scheitert.

Was passiert nach der Versagung der Restschuldbefreiung?

Nachdem die Restschuldbefreiung versagt wurde, können die Gläubiger wieder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen. Während der Sperrfrist dürfen Sie keine erneute Restschuldbefreiung beantragen.

Was sind Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung?

Als Versagungsgründe bei der Privatinsolvenz gelten u. a. Obliegenheitsverletzungen während der Wohlverhaltensphase, z. B. Verstöße gegen die Erwerbsobliegenheit. Weitere Gründe finden Sie hier.

Wer kann einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen?

Den Antrag können Gläubiger stellen, die ihre Forderungen angemeldet haben.

Was bedeutet die Versagung der Restschuldbefreiung?

Versagung der Restschuldbefreiung: Die Gründe sind in § 290 InsO aufgeführt.
Versagung der Restschuldbefreiung: Die Gründe sind in § 290 InsO aufgeführt.

Hat ein Schuldner so hohe Schulden angehäuft, dass er diese aus eigener Kraft nicht in absehbarer Zukunft abbauen kann, dann hilft ihm die Privatinsolvenz weiter. Deren Ziel ist die Restschuldbefreiung.

Sie sorgt dafür, dass der Schuldner – in der Regel- schuldenfrei aus dem Verfahren herausgeht. Doch nicht jede Privatinsolvenz endet erfolgreich. Es kann nämlich auch in gewissen Fällen dazu kommen, dass die Restschuldbefreiung versagt wird.

Doch was bedeutet die Versagung der Restschuldbefreiung genau? Kommt es dazu, scheitert die komplette Insolvenz. Der Schuldner wird also nicht von seinen Schulden befreit. Vielmehr können die Gläubiger wieder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen – also beispielsweise die Durchführung einer Lohn- bzw. Gehaltspfändung beantragen.

Wie oft wird die Restschuldbefreiung versagt? Ein Beispiel: Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes kam es bei 15,3 Prozent aller Insolvenzverfahren, die im Jahr 2010 eröffnet wurden, im Jahr 2017 zu keiner Restschuldbefreiung.

Restschuldbefreiung versagt: Was ist nun zu erwarten?

Die Versagung der Restschuldbefreiung hat Folgen. Sie können erst nach einer Sperrfrist wieder die Insolvenz anmelden.
Die Versagung der Restschuldbefreiung hat Folgen. Sie können erst nach einer Sperrfrist wieder die Insolvenz anmelden.

Wie wir bereits erwähnt haben, stehen Sie als Schuldner nach einer Privatinsolvenz mit Versagung der Restschuldbefreiung wieder an der gleichen Stelle wie vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Die Gläubiger können ihre Forderungen wieder geltend machen, weshalb Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wieder möglich sind.

Zusätzlich wird es bei der SCHUFA vermerkt, wenn die Restschuldbefreiung versagt wurde. Dieser Eintrag bleibt drei Jahre gespeichert, was sich negativ auf Ihre Kreditwürdigkeit auswirkt.

Eine weitere Folge der Versagung der Restschuldbefreiung besteht darin, dass Sie eine Sperrfrist abwarten müssen, bis Sie einen erneuten Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen können. Je nach Versagungsgrund dauert diese Sperrfrist drei oder fünf Jahre.

Können Sie gegen die Versagung der Restschuldbefreiung vorgehen?

Hat das zuständige Gericht die Restschuldbefreiung versagt, wird der Insolvenzschuldner darüber schriftlich informiert. Diesen Bescheid und vor allem die Begründung für die Entscheidung sollten Sie aufmerksam prüfen.

Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, ist es ratsam, einen Anwalt für Insolvenzrecht hinzuzuziehen. Dieser kann den Bescheid kontrollieren und Sie dazu beraten, ob ein Vorgehen gegen den Bescheid erfolgversprechend sein könnte.

Gegen die Versagung der Restschuldbefreiung können Sie dann eine sofortige Beschwerde einlegen. Dies müssen Sie jedoch innerhalb einer zweiwöchigen Frist erledigen. Wichtig ist hierbei, dass die Beschwerde nachvollziehbar begründet werden muss. Hierbei ist die Hilfe durch einen Anwalt für Insolvenzrecht empfehlenswert. Das Insolvenzgericht wird sich dann erneut mit dem Fall befassen und eine Entscheidung darüber treffen, ob es die Restschuldbefreiung weiterhin versagt oder Ihren Einwänden zustimmt.

Wann kann die Privatinsolvenz scheitern?

Vorgaben der InsO: Die Versagung der Restschuldbefreiung kann durch einen Gläubiger beantragt werden.
Vorgaben der InsO: Die Versagung der Restschuldbefreiung kann durch einen Gläubiger beantragt werden.

Zum Scheitern der Privatinsolvenz kommt es nur, wenn dies beantragt wird. Das zuständige Insolvenzgericht kann dies nicht selbst aus eigenen Stücken durchführen. Doch wer kann einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen?

  • Zum einen kann ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung durch einen Gläubiger erfolgen.
  • Zum anderen ist es auch möglich, dass die Versagung der Restschuldbefreiung durch den Insolvenzverwalter angestoßen wird.

Dabei kann der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung bis zum Schlusstermin des Insolvenzverfahrens gestellt werden. Es ist jedoch auch möglich, dass ein Insolvenzgläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung erst in der Wohlverhaltensperiode beantragt, wenn ihm ein Versagungsgrund auffällt. Dabei muss er jedoch eine sechsmonatige Frist beachten. Diese beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem er von dem Grund erfahren hat.

Wann scheitert die Privatinsolvenz: Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung

Versagungsgründe: Die Restschuldbefreiung wird versagt, wenn Sie Vermögen verschwendet haben.
Versagungsgründe: Die Restschuldbefreiung wird versagt, wenn Sie Vermögen verschwendet haben.

Wenn ein Insolvenzgläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen möchte, muss er dafür einen Grund anführen und dies auch entsprechend belegen. Laut § 290 InsO kann die Restschuldbefreiung werden, wenn:

  • er beim Insolvenzantrag falsche Angaben über sein Einkommen oder sein Vermögen gemacht hat,
  • er nicht der Erwerbsobliegenheit nachgekommen ist und dadurch die Insolvenzgläubiger benachteiligt wurden,
  • er seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzt hat,
  • sich der Schuldner in den fünf Jahren vor dem Eröffnungsantrag oder nach Antragstellung wegen einer Insolvenzstraftat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von über drei Monaten verurteilt wurde,
  • der Schuldner in den drei Jahren vor Antragstellung oder danach falsche oder unvollständige Angaben über seine finanzielle Situation gemacht hat, um einen Kredit aufzunehmen, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Zahlungen an öffentliche Kassen zu vermeiden oder
  • er in den drei Jahren vor Antragstellung oder danach unangemessene Verbindlichkeiten begründet, Vermögen verschwendet oder die Insolvenz verzögert hat und dies zu einer Beeinträchtigung der Befriedigung der Gläubiger geführt hat.

Zusätzlich ist der Insolvenzschuldner während der Wohlverhaltensphase dazu verpflichtet, gewisse Regeln zu befolgen – das sind die sogenannten Obliegenheiten, die in § 298 InsO festgehalten sind. Auch wenn er diese Pflichten verletzt, kann ein Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen. Das ist unter anderem in den folgenden Fällen möglich:

  • Der Schuldner übt keine angemessene Erwerbstätigkeit aus oder kümmert sich, falls er arbeitslos ist, nicht um die Aufnahme einer Beschäftigung.
  • Er unterlässt es, die Hälfte eines Erbes oder einer Schenkung bzw. den vollen Gewinn, bspw. aus einer Lotterie, an den Treuhänder abzutreten.
  • Er teilt dem Treuhänder nicht zeitnah mit, wenn er umzieht oder seine Arbeitsstelle wechselt.
  • Er leistet unerlaubte Zahlungen an einzelne Gläubiger.
  • Er begründet unangemessene Verbindlichkeiten. Damit ist au8ch eine Versagung der Restschuldbefreiung wegen neuer Schulden während der Wohlverhaltensphase möglich.

Der Insolvenzverwalter kann laut § 298 InsO die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen, wenn die vom Schuldner abgeführten Geldbeträge nicht ausreichen, um die Mindestvergütung zu decken, und er sich weigert, zu zahlen, obwohl er schriftlich dazu aufgefordert wurde.

Auch möglich: Widerruf der Restschuldbefreiung nach bereits erfolgter Erteilung

Nach der Versagung der Restschuldbefreiung können Gläubiger wieder pfänden
Nach der Versagung der Restschuldbefreiung können Gläubiger wieder pfänden

Es ist auch eine nachträgliche Versagung der Restschuldbefreiung möglich. Dabei nimmt das Insolvenzgericht eine zuvor bereits erteilte Restschuldbefreiung wieder zurück. Das ist laut § 303 InsO auf Antrag eines Insolvenzgläubigers möglich, wenn

  • dieser nach Erteilung der Restschuldbefreiung erfahren hat, dass der Schuldner seinen Obliegenheiten vorsätzlich nicht nachgekommen ist und dadurch dafür gesorgt hat, dass die Befriedigung der Gläubiger erheblich beeinträchtigt wurde,
  • dieser zu einem späteren Zeitpunkt erfährt, dass der Insolvenzschuldner während der Abtretungsfrist wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt wurde oder er nach Erteilung der Restschuldbefreiung wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt wurde, die er während der Abtretungsfrist begangen hat oder
  • der Insolvenzschuldner Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzt hat, nachdem ihm die Restschuldbefreiung erteilt wurde.

Dabei gilt in den ersten zwei Fällen, dass der Gläubiger seinen Antrag innerhalb eines Jahres, nachdem die Rechtskraft der Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung eingetreten ist, stellen muss. Beim dritten Punkt beträgt die Frist sechs Monate nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

Wie wird der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt?

Beim Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung ist anwaltliche Beratung zu empfehlen.
Beim Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung ist anwaltliche Beratung zu empfehlen.

Insolvenzgläubiger müssen den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zwingend schriftlich und unter Einhaltung der gültigen Fristen beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen. Dabei ist es wichtig, dass der in Frage kommende Versagungsgrund genau benannt und glaubhaft gemacht wird.

Dazu sollten entsprechende Nachweise beigefügt werden, damit das Gericht diese prüfen kann. Es ist ratsam, wenn sich Gläubiger, die einen solchen Antrag stellen wollen, zuvor von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht beraten lassen. Dieser kann prüfen, ob der Antrag überhaupt erfolgversprechend ist.

Außerdem kann Ihnen dieser bei der Formulierung des Schreibens und vor allem der Begründung helfen.

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Zur Veranschaulichung finden Sie im Folgenden ein beispielhaftes Muster für den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung. Dieses sollte jedoch nicht ungeprüft übernommen werden. Für die Richtigkeit der enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.

Muster: Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

Name Absender
Adresse
PLZ Ort

Zuständiges Insolvenzgericht
Adresse
PLZ Ort

Datum, Ort

Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren [Aktenzeichen einfügen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich fristgerecht im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen einfügen] des Schuldners [Name einfügen] die Versagung der Restschuldbefreiung aufgrund von [Versagungsgrund einfügen].

Zu meiner Begründung: [Nähere Angaben machen]

Anbei finden Sie entsprechende Nachweise, die den Versagungsgrund glaubhaft machen.

[Auflistung der Nachweise einfügen]

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Vorlage für den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung im Word-Format (.doc)

Vorlage für den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung im PDF-Format (.pdf)

Beachten Sie: Stellt ein Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung, muss eine Frist beachtet werden. Diese beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem er vom Versagungsgrund erfahren hat.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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