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Was ist die Dauer der Restschuldbefreiung?

In der Privatinsolvenz: Wie lange dauert die Restschuldbefreiung?
In der Privatinsolvenz: Wie lange dauert die Restschuldbefreiung?

FAQ: Dauer der Restschuldbefreiung

Was ist die Restschuldbefreiung?

Mit Erteilung der Restschuldbefreiung wird der Schuldner schuldenfrei. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, erfahren Sie hier.

Wie lange dauert es bis zur Restschuldbefreiung?

Die Dauer der Restschuldbefreiung wurde nach der Reform des Gesetzes zur Restschuldbefreiung auf 3 Jahre herabgesetzt. Die Dauer für Insolvenzverfahren vor dieser Reform erklären wir in diesem Abschnitt.

Ist eine vorzeitige Restschuldbefreiung bei der Privatinsolvenz möglich?

Bei Insolvenzverfahren nach dem 01.10.2020. ist eine vorzeitige Restschuldbefreiung möglich, wenn unter anderem alle offenen Forderungen beglichen wurden. Weitere Voraussetzungen finden Sie in dieser Liste.

Wie lange dauert es, bis die Restschuldbefreiung erteilt wird?

Grundsätzlich beeinflusst die Dauer der Wohlverhaltensperiode, wann die Restschuldbefreiung erteilt wird.
Grundsätzlich beeinflusst die Dauer der Wohlverhaltensperiode, wann die Restschuldbefreiung erteilt wird.

Natürliche Personen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden, haben die Möglichkeit, dass das Gericht ihnen die Restschuldbefreiung erteilt.

Konkret bedeutet dies, dass ihnen ein finanzieller Neustart nach dem Ablauf der Wohlverhaltensphase (Abtretungsfrist) gewährt wird. Die Dauer der Restschuldbefreiung richtet sich zum einen nach dem Verhalten während der Wohlverhaltensphase. Andererseits spielt das Antragsdatum der Insolvenz eine Rolle.

Bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zahlen Schuldner pfändbare Einkünfte an den Insolvenzverwalter, um ihre Schulden zu tilgen. Wenn sie diese Beträge rechtsgemäß zahlen und den Regeln während der Wohlverhaltensphase folgen, besteht die Möglichkeit der Restschuldbefreiung.

Das Insolvenzgericht erteilt diesen Schuldenerlass unter folgenden Voraussetzungen:

  • der Schuldner muss einen Antrag auf Restschuldbefreiung beim Insolvenzgericht stellen
  • das pfändbare Einkommen wurde 3 Jahre lang an den Insolvenzverwalter abgetreten
  • der Schuldner hat seine Obliegenheiten – z. B. seine Auskunfts- und Mitteilungspflichten – erfüllt
  • der Schuldner hat gearbeitet oder sich um Arbeit bemüht und damit seine Erwerbsobliegenheit erfüllt
  • es sind keine unangemessenen, neuen Schulden entstanden

Die Dauer der Restschuldbefreiung – nach 3 Jahren schuldenfrei?

In der Regel dauert es in der Insolvenz 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung.
In der Regel dauert es in der Insolvenz 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung.

Die Dauer der Restschuldbefreiung beträgt in der Regel 3 Jahre – sofern das Insolvenzverfahren nach dem 01.10.2020 eröffnet wurde. In diesem Fall greift nämlich das reformierte Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung.

Diese Reform legt fest, dass es bis zur Restschuldbefreiung pauschal 3 Jahre dauert, wenn die Schuldner die notwendigen Voraussetzungen erfüllt haben.

Eine Verkürzung der Dauer der Restschuldbefreiung ist in InsO (Insolvenzordnung) geregelt. § 300 Abs. 2 InsO legt dabei die Voraussetzungen fest, die der Schuldner erfüllen muss, damit er einen erfolgreichen Antrag beim Gericht stellen kann.

Nur wenn folgende Punkte erfüllt sind, gewährt das Gericht möglicherweise eine vorzeitige Restschuldbefreiung:

  • Keine Gläubiger haben Forderungen angemeldet oder die angemeldeten Forderungen wurden alle bezahlt
  • Der Schuldner hat die Verfahrenskosten und alle sonstigen Schulden innerhalb des Verfahrens (Masseverbindlichkeiten) vollständig beglichen

Weitere Informationen zum Restschuldbefreiungsverfahren:

Die Dauer der Restschuldbefreiung bei älteren Insolvenzverfahren

Wie lange es dauert, bis eine Restschuldbefreiung erteilt wird, wenn das Insolvenzverfahren vor dem 01.10.2020 stattfand, hängt vom Datum ab, an dem der Insolvenzantrag gestellt wurde. Die Dauer der Restschuldbefreiung wird dabei wie folgt staffelweise verkürzt:

InsolvenzantragDauer der Restschuldbefreiung
vom 17.12.2019 bis 16.01.20205 Jahre und 7 Monate
vom 17.01 2020 bis 16.02.20205 Jahre und 6 Monate
vom 17. 02.2020 bis 16.03.20205 Jahre und 5 Monate
vom 17.03.2020 bis 16.04.20205 Jahre und 4 Monate
vom 17.04 2020 bis 16.05.20205 Jahre und 3 Monate
vom 17.05.2020 bis 16.06.20205 Jahre und 2 Monate
vom 17.06.2020 bis 16.07.20205 Jahre und 1 Monate
vom 17.07.2020 bis 16.08.20205 Jahre
vom 17.08.2020 bis 16.09.20204 Jahre und 11 Monate
vom 17.09.2020 bis 30.09.20204 Jahre und 10 Monate

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, im Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung auf eine Dauer von 5 oder 3 Jahren zu verkürzen. Dazu müssen Schuldner während der Wohlverhaltensphase einige Voraussetzungen erfüllen. Hierzu zählt beispielsweise die Begleichung der Verfahrenskosten oder eines Teils der Forderungen. Die folgende Infografik veranschaulicht, wann eine Verkürzung auf drei oder fünf Jahre möglich ist oder sogar eine sofortige Beendigung infrage kommt.

Wie lange dauert es, bis die Restschuldbefreiung rechtskräftig wird?

Wie lange es dauert, bis der Beschluss zur Restschuldbefreiung rechtskräftig wird, hängt davon ab, ob der Schuldner Einspruch einlegt oder nicht.
Wie lange es dauert, bis der Beschluss zur Restschuldbefreiung rechtskräftig wird, hängt davon ab, ob der Schuldner Einspruch einlegt oder nicht.

Wenn die Wohlverhaltensphase eines Schuldners erfolgreich endet, stellt das Insolvenzgericht den Beschluss aus. Dieser weist die Restschuldbefreiung nach.

Rechtskräftig wird dieser Beschluss jedoch erst, wenn der Schuldner ihn erhält und innerhalb von zwei Wochen keinen Einspruch erhebt. Veranlasst das Gericht die Erteilung der Restschuldbefreiung, ist die Dauer bis zu deren Rechtskraft in der Regel nicht besonders lang.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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