RATGEBER

Firmeninsolvenz für Einzelunternehmen, Freiberufler und Unternehmen

Was bedeutet Firmeninsolvenz? Laut Definition handelt es sich um eine Regelinsolvenz.
Was bedeutet Firmeninsolvenz? Laut Definition handelt es sich um eine Regelinsolvenz.

FAQ: Firmeninsolvenz

Wie läuft eine Firmeninsolvenz ab?

Nach Eingang des Insolvenzantrags prüft das Gericht, ob die Voraussetzungen einer Insolvenzeröffnung vorliegen und eröffnet das Verfahren anschließend per Beschluss. Wie es danach weitergeht, lesen Sie hier.

Was kann ich tun als Arbeitnehmer bei einer Firmeninsolvenz?

Beantragen Sie bei Bedarf Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit, um den Verdienstausfall auszugleichen, wenn Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlt.

Darf ich trotz Firmeninsolvenz mein Haus behalten?

Das hängt davon ab, ob das Haus zur Insolvenzmasse gehört oder nicht. Wann das der Fall ist, erklären wir an dieser Stelle.

Was passiert bei einer Firmeninsolvenz?

Firmeninsolvenz: Steuerschulden gelten als Insolvenzforderung, wenn sie vor der Insolvenzeröffnung begründet waren.
Firmeninsolvenz: Steuerschulden gelten als Insolvenzforderung, wenn sie vor der Insolvenzeröffnung begründet waren.

Wenn ein Unternehmen seinen Zahlungspflichten dauerhaft nicht mehr nachkommen kann, stellt sich die Frage, ob es noch zukunftsfähig ist.

Unter Umständen besteht dann die Pflicht, die Insolvenz zu beantragen. Im Insolvenzverfahren entscheidet sich, …

  • ob das Vermögen der Firma verwertet, der Erlös auf die Gläubiger verteilt und die Firma aufgelöst werden soll oder
  • ob eine Unternehmenssanierung mithilfe eines Insolvenzplans möglich ist.
  • Handelt es sich bei dem Unternehmer um eine natürliche Person, erhält er die Chance auf eine Restschuldbefreiung.

Wer kann eine Firmeninsolvenz anmelden?

Die Regelinsolvenz – so die offizielle Bezeichnung – steht Unternehmen, Einzelunternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern offen.

  • Den Insolvenzantrag stellt jeweils das Vertretungsorgan des Unternehmens, beispielsweise der Geschäftsführer bei einer GmbH oder der Unternehmensinhaber.
  • Auch der Gläubiger darf unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Eröffnung der Firmeninsolvenz stellen.

Insolvenzgründe für eine Firmeninsolvenz

Voraussetzung für eine Insolvenzeröffnung ist das Vorliegen eines der folgenden Insolvenzgründe:

  1. Zahlungsunfähigkeit: Die Firma kann ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen.
  2. Drohende Zahlungsunfähigkeit: Das Unternehmen wird seine bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit voraussichtlich nicht erfüllen können.
  3. Überschuldung: Das Unternehmensvermögen deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr und die Fortführung der Firma in den nächsten zwölf Monaten ist überwiegend wahrscheinlich.

Gesetzliche Pflicht, Firmeninsolvenz zu beantragen

Bei bestimmten Unternehmensformen besteht eine gesetzliche Pflicht, eine Firmeninsolvenz zu beantragen, zum Beispiel für:

Insolvenzantragspflicht:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • GmbH & Co. KG
  • Unternehmensgesellschaft (UG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Limited (Ltd.)

Keine Insolvenzantragspflicht:

  • Verbraucher bzw. Privatpersonen
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Eingetragener Kaufmann (e. K.)

Der Insolvenzantrag muss „spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung“ gestellt werden. Wird der Antrag nicht oder verspätet eingereicht, droht ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung.

Firmeninsolvenz: Ablauf und Dauer

Firmeninsolvenz: Wie lange dauert das Verfahren?
Firmeninsolvenz: Wie lange dauert das Verfahren?

Das Insolvenzverfahren läuft in folgenden Schritten ab:

  1. Antrag auf Insolvenzeröffnung: Die Firmeninsolvenz wird nur eröffnet, wenn ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt wird.
  2. Insolvenzeröffnungsverfahren: Vor der Insolvenzeröffnung prüft das Insolvenzgericht mit Unterstützung eines Gutachters, ob der Antrag zulässig ist, ein Insolvenzgrund vorliegt und ob genügend Firmenvermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken. Außerdem klärt das Gericht, ob Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse erforderlich sind. Dafür wird häufig ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Unternehmensführung übernimmt.
  3. Eröffnung der Firmeninsolvenz: Das Insolvenzgericht eröffnet das Verfahren per Beschluss und bestellt einen Insolvenzverwalter. In dem Eröffnungsbeschluss wird ein Berichtstermin festgelegt. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.
  4. Berichtstermin: In der ersten Gläubigerversammlung berichtet der Insolvenzverwalter über die finanzielle Situation des Unternehmens und schätzt die Aussichten ein. Anschließend entscheidet die Versammlung über die Zukunft des Unternehmens.
  5. Unternehmensrettung oder Liquidierung: Je nach Situation der Firma bestehen verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel ein Verkauf des Unternehmens, ein Sanierungsplan oder eine Insolvenz in Eigenverwaltung. Diese Maßnahmen kommen in Betracht, wenn gute Aussichten auf eine Rettung bestehen. Wenn die Versammlung hingegen die Auflösung der Firma beschließt, wird das Unternehmensvermögen veräußert und der Erlös an die Gläubiger verteilt.
  6. Abschluss und Aufhebung der Firmeninsolvenz: Nach der Schlussverteilung wird das Insolvenzverfahren aufgehoben. Im Falle der Auflösung des Unternehmens wird es aus dem Handelsregister gelöscht.

Wie lange dauert eine Firmeninsolvenz? Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Beispielsweise von der Unternehmensgröße, der Anzahl der Gläubiger sowie der Höhe der Schulden.

Infografik zum Ablauf der Regelinsolvenz für Firmen

Folgen einer Firmeninsolvenz: Auswirkungen auf das Privatvermögen

Wer zahlt die Schulden bei einer Firmeninsolvenz?
Wer zahlt die Schulden bei einer Firmeninsolvenz?

Im Falle einer Insolvenzeröffnung übernimmt der Insolvenzverwalter die Unternehmensleitung. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Unternehmensvermögen (Insolvenzmasse) geht auf ihn über.

Für Einzelunternehmer hat das weitreichende Folgen, denn:

  • Bei einer Insolvenz von Kapitalgesellschaften wie der GmbH, UG und AG werden Privat- und Geschäftsvermögen getrennt betrachtet. Lediglich das Vermögen der Gesellschaft fällt in die Insolvenzmasse, nicht aber z. B. das Privatvermögen der Geschäftsführer.
  • Bei einem Einzelunternehmen gibt es diese Trennung hingegen nicht. Hier umfasst das Insolvenzverfahren das gesamte (pfändbare) Schuldnervermögen. Das heißt, der Einzelunternehmer haftet auch mit seinem Privatvermögen für die betrieblichen Verbindlichkeiten.
  • Unternehmer einer GbR, OHG oder KG haften ebenfalls mit ihrem Privatvermögen.

Haftet der Ehepartner bei einer Firmeninsolvenz für die Schulden? Nein, denn normalerweise haftet jeder Schuldner nur für seine eigenen Verbindlichkeiten und nicht auch für die Schulden eines anderen. Bei einer Firmeninsolvenz kann der Ehepartner nur dann zur Kasse gebeten werden, wenn er beispielsweise eine Bürgschaft unterschrieben hat. Allein durch das Eheverhältnis wird jedoch noch keine Haftung begründet.

Wann bei Firmeninsolvenz eine Restschuldbefreiung möglich ist

Nach der Verfahrensaufhebung können Insolvenzgläubiger, deren Forderungen festgestellt sind und die vom Schuldner nicht im Prüfungstermin bestritten wurden, ihre Restforderungen per Zwangsvollstreckung eintreiben. Als Vollstreckungstitel dient ihnen dabei ein Auszug aus der Insolvenztabelle.

Einzelunternehmer, Selbstständige, Freiberufler und natürliche Personen haften als Schuldner im Falle der Firmeninsolvenz mit ihrem Privatvermögen. Sie können zusammen mit der Insolvenzeröffnung einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung stellen, um zu verhindern, dass sie nach der Verfahrensaufhebung für die Restschulden aufkommen müssen.

Dafür muss er eine dreijährige Wohlverhaltensphase durchlaufen, die mit der Insolvenzeröffnung beginnt und mit einigen Obliegenheiten verbunden ist.

Wie lässt sich eine Firmeninsolvenz abwenden?

Unterschied zwischen Privatinsolvenz und Firmeninsolvenz: Erstere erfordert einen außer­gerichtlichen Einigungsversuch.
Unterschied zwischen Privatinsolvenz und Firmeninsolvenz: Erstere erfordert einen außer­gerichtlichen Einigungsversuch.

Von einer bloßen Zahlungsstockung oder einem Liquiditätsengpass bis zur Unternehmenskrise ist es oft ein schleichender Prozess.

Um eine Insolvenz abzuwenden, ist es wichtig, die Anzeichen der Krise so früh wie möglich zu erkennen und die richtigen Konsequenzen daraus zu ziehen.

Mögliche Hinweise auf eine drohende Insolvenz sind:

  • kaum Gewinn trotz guter Auftragslage
  • deutlich verschlechterte Auftragslage und dadurch kein Gewinn
  • ständig überzogenes Geschäftskonto
  • häufige Versäumnisse bei wichtigen Zahlungen etwa an das Finanzamt und die Krankenkasse
  • stark verspätete Bezahlung von Verbindlichkeiten
  • Gewinn deckt Personalkosten nicht

Nach der Bestandsaufnahme ist es wichtig, den Ursachen für die drohende Firmeninsolvenz auf den Grund zu gehen – am besten mithilfe einer professionellen Beratung.

Um Krisen frühzeitig zu erkennen, sind außerdem wichtig:

  • gut funktionierende Buchhaltung
  • sorgfältige Unternehmensplanung
  • Controlling
  • Monitoring zum aktuellen Marktgeschehen

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

Bildnachweise