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Insolvenzgeld: Definition, Höhe und Auszahlungsdauer

Das Insolvenzgeld erhalten Sie vom Arbeitsamt.
Das Insolvenzgeld erhalten Sie vom Arbeitsamt.

FAQ: Insolvenzgeld

Was passiert nach drei Monaten Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld wird nur für drei Monate gezahlt, wenn der Arbeitgeber Regelinsolvenz angemeldet hat. Danach können Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beantragen, falls Sie keine neue Arbeit gefunden haben.

Wie hoch ist das Insolvenzgeld für Arbeitnehmer?

Das Insolvenzgeld entspricht in der Regel dem Nettoeinkommen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie wirkt sich Insolvenzgeld auf die Steuererklärung aus?

Das Insolvenzgeld ist zwar steuerfrei, allerdings kann sich der Steuersatz erhöhen. Sie müssen eine Steuererklärung einreichen, wenn Sie Insolvenzgeld bezogen haben. An dieser Stelle finden Sie weitere Informationen.

Wann wird kein Insolvenzgeld gezahlt?

Das Insolvenzgeld wird nur gezahlt, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens vom Insolvenzgericht abgelehnt wurde oder wenn das betreffende Unternehmen seine Betriebstätigkeit eingestellt hat.

Was ist das Insolvenzgeld und welchen Zweck erfüllt es?

Sie erhalten das Insolvenzgeld auch ohne vorherige Kündigung.
Sie erhalten das Insolvenzgeld auch ohne vorherige Kündigung.

Gerät ein Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten, kann es dazu kommen, dass die Arbeitnehmer nicht mehr ihr volles oder sogar kein Gehalt mehr erhalten.

Meldet das Unternehmen in der Folge wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit die Insolvenz an, können betroffene Arbeitnehmer das sogenannte Insolvenzgeld – auch Insolvenzausfallgeld genannt – beantragen.

Dabei handelt es sich um eine Leistung, die dafür sorgt, dass Arbeitnehmer weiterhin ein Einkommen haben, obwohl der Arbeitgeber insolvent ist.

Wer zahlt das Insolvenzgeld? Diese Leistung wird von der Agentur für Arbeit, auch Arbeitsamt genannt, ausgezahlt.

Wie hoch ist das Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld: Eine Berechnung ist meist nicht nötig, da es dem Nettoeinkommen entspricht.
Insolvenzgeld: Eine Berechnung ist meist nicht nötig, da es dem Nettoeinkommen entspricht.

In der Regel entspricht das Insolvenzgeld in seiner Höhe Ihrem vorherigen Nettoeinkommen – also dem Gehalt, welches sie nach Abzug von Steuern und Abgaben erhalten. Zusätzlich werden unter Umständen auch andere Posten, wie z. B. Weihnachtsgeld oder Überstundenvergütungen, berücksichtigt.

Gut zu wissen: Erhalten Sie Insolvenzgeld während einer Krankheit? Zahlt Ihre Krankenkasse Ihnen Krankengeld, können Sie trotzdem Insolvenzgeld beantragen. Die Agentur für Arbeit übernimmt dann die Differenz, die zwischen Ihrem Nettoeinkommen und dem Krankengeld besteht.

Was ist höher: das Insolvenzgeld oder das Arbeitslosengeld? Während das Insolvenzgeld in der Regel so hoch wie das gewöhnliche Nettoeinkommen ausfällt, beträgt das Arbeitslosengeld demgegenüber lediglich 67 bzw. 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens.

Insolvenzgeld: Den Antrag richtig stellen!

Möchten Arbeitnehmer das Insolvenzgeld beantragen, ist die zuständige Agentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner. Sie haben dabei zwei Möglichkeiten:

  1. In Papierform: Sie erhalten das Antragsformular entweder bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Sie laden das Antragsformular auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit herunter, machen die nötigen Angaben und geben es dann vor Ort ab.
  2. Online: Sie stellen den Antrag einfach und bequem online über die E-Services der Bundesagentur für Arbeit.

Dabei ist wichtig, dass Sie gewisse Fristen einhalten. Sie müssen den Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

Welche Unterlagen sind für das Insolvenzgeld notwendig? Dazu gehört die Insolvenzgeldbescheinigung.
Welche Unterlagen sind für das Insolvenzgeld notwendig? Dazu gehört die Insolvenzgeldbescheinigung.

Beachten Sie außerdem, dass eine Beantragung nur dann möglich ist, wenn Sie die sogenannte Insolvenzgeldbescheinigung vorlegen können.

Diese wird in der Regel vom Insolvenzverwalter bzw. dem Arbeitgeber ausgestellt. Ihr ist unter anderem zu entnehmen, wie hoch das vorherige Arbeitsentgelt war.

Zusätzlich sollten Sie die folgenden Unterlagen einreichen:

  • eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags,
  • die letzten drei Gehaltsabrechnungen,
  • das Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens
  • das Kündigungsschreiben (falls vorhanden bzw. nötig)

Und wie lange dauert es, bis das Arbeitsamt das Insolvenzgeld zahlt? Ihre Unterlagen müssen zunächst geprüft werden. Dabei müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa zwei vier Wochen rechnen.

Je nach Einzelfall können Sie auch einen Vorschuss für das Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, um die Wartezeit zu überbrücken. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Vorschuss in der Regel bei 50 bis 80 Prozent des Anspruchs liegt.

Das Insolvenzgeld ist steuerfrei. Es gehört nämlich zu den sogenannten Lohnersatzleistungen. Dabei ist jedoch ein wichtiger Punkt zu beachten: Erhalten Sie Insolvenzgeld, ist eine Steuererklärung Pflicht. Die Leistung unterliegt nämlich dem Progressionsvorbehalt. Das sorgt für einen höheren Steuersatz. Das kann dann auch dazu führen, dass das Insolvenzgeld in der Steuererklärung eine Nachzahlung nach sich zieht.

Unterstützung durch das Insolvenzgeld: Wie lange wird es ausgezahlt?

Sie erhalten das Insolvenzgeld für drei Monate.
Sie erhalten das Insolvenzgeld für drei Monate.

Die Agentur für Arbeit zahlt das Insolvenzgeld für einen Zeitraum, der die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses, bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, umfasst. Ist der betroffene Arbeitnehmer noch angestellt, sind das also die drei Monate, die vor der Eröffnung des Verfahrens liegen.

Es gibt aber auch Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis bereits vor der Insolvenz aufgelöst wurde. Bestehen hier noch Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis, kann der ehemalige Arbeitnehmer für die letzten drei Monate, in denen er angestellt war, das Insolvenzgeld beantragen.

Sie erhalten also maximal drei Monate lang das Insolvenzgeld. Und was passiert danach? Im Folgezeittraum können Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Ist dies nicht der Fall, können Sie in der Regel Bürgergeld beantragen.

In der Regel erhalten Sie also das Arbeitslosengeld nach dem Insolvenzgeld, wenn Sie noch keine neue Arbeit gefunden haben. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, beide gleichzeitig zu beziehen – etwa, wenn ihr Arbeitsverhältnis schon geendet hat, Sie aber noch Insolvenzgeld erhalten. In diesem Fall wird jedoch das Insolvenzgeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Sollten Sie eine Abtretungserklärung über das Insolvenzgeld unterschreiben?

Haben Sie Insolvenzgeld bezogen, ist eine Steuererklärung Pflicht.
Haben Sie Insolvenzgeld bezogen, ist eine Steuererklärung Pflicht.

Ist Ihr Arbeitgeber insolvent, kann es vorkommen, dass dieser Ihnen eine Abtretungserklärung vorlegt und Sie zur Unterzeichnung auffordert. In der Regel treten Sie dadurch Ihre Ansprüche, die Sie gegenüber dem Arbeitsamt auf die Zahlung von Insolvenzgeld haben, an eine Bank ab.

Diese Bank zahlt Ihnen dann das Geld aus, dass Sie sonst vom Arbeitsamt bekommen würden. Das Geldinstitut holt sich dann wiederum das Geld von der Agentur für Arbeit zurück. Für den Arbeitnehmer hat dies den Vorteil, dass er das Insolvenzgeld nicht beantragen muss.

Bevor Sie eine solche Abtretungserklärung unterzeichnen, sollten Sie diese aber in jedem Fall gründlich prüfen. Unter Umständen kann sich die Hilfe durch einen Rechtsanwalt anbieten.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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