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Selbstschuldnerische Bürgschaft: Bedeutung & Risiken für Bürgen

Wie funktioniert eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
Wie funktioniert eine selbstschuldnerische Bürgschaft?

FAQ: Selbstschuldnerische Bürgschaft, § 773 BGB

Was bedeutet selbstschuldnerische Bürgschaft laut Definition?

Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft haftet der Bürge direkt – so, als wäre er selbst der Hauptschuldner. Schauen Sie sich unsere Checkliste an, bevor Sie eine solche Bürgschaft unterschreiben.

Warum verlangen Banken eine selbstschuldnerische Bürgschaft?

Die selbstschuldnerische Bürgschaft bietet der Bank eine hohe Sicherheit. Kann der Hauptschuldner nicht mehr bezahlen, darf sie sich sofort an den Bürgen wenden.

Wie sieht eine selbstschuldnerische Bürgschaft aus?

Im Bürgschaftsvertrag sind u. a. der Bürge, der Bürgschaftsgläubiger und die ausstehende Forderung genau zu bezeichnen. Hier finden Sie eine Vorlage für die selbstschuldnerische Bürgschaft.

Was Sie noch über die Bürgschaft wissen sollten:

Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft – einfach erklärt?

Selbstschuldnerische Bürgschaft: Die Einrede der Vorausklage ausgeschlossen.
Selbstschuldnerische Bürgschaft: Die Einrede der Vorausklage ausgeschlossen.

Als Bürge haften Sie für die Schulden eines Dritten, des Hauptschuldners.

Normalerweise dürfen Sie die Bezahlung aber so lange verweigern, bis die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner nachweislich gescheitert ist.

Juristen nennen dieses Verweigerungsrecht Einrede der Vorausklage. Für den Gläubiger ist das mühselig, weil er sich erst einen Titel für die Zwangsvollstreckung beschaffen muss.

Ein Beispiel: Hanna möchte einen Kredit bei der Bank aufnehmen, muss ihr dafür aber eine Sicherheit bieten. Deshalb übernimmt Vincent eine selbstschuldnerische Bürgschaft für Hannas Kredit. Als Hanna mit der Rückzahlung der Kreditraten in Verzug gerät, fordert die Bank sofort Vincent zur Zahlung auf. Der weigert sich, weil die Bank noch keine Zwangsvollstreckung gegen Hanna eingeleitet hat.

Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge auf diese Einrede der Vorausklage, sodass der Gläubiger ihn sofort zur Kasse bitten darf. Im unserem Beispiel bedeutet dies, dass Vincent sofort für Hannas Kreditschulden haftet.

Die selbstschuldnerische Bürgschaft bietet dem Gläubiger damit eine zusätzliche Sicherheit für den Fall, dass der Hauptschuldner zahlungsunfähig wird. Für Sie als Bürgen geht damit allerdings ein hohes Risiko einher, weil Sie auch dann bezahlen müssen, wenn Sie das Geld gar nicht haben.

Checkliste für Bürgen als Entscheidungshilfe

Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine einseitige Verpflichtung, die Ihnen als Bürgen keine Vorteile bringt. Sie birgt für Sie aber ein hohes finanzielles Risiko. Die folgende Liste hilft Ihnen, dieses Risiko richtig einzuschätzen:

  1. Grund für die Bürgschaft hinterfragen:
    • Schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Sie zahlen müssen, realistisch ein.
    • Besteht zwischen Ihnen und dem Hauptschuldner ein stabiles Vertrauensverhältnis?
    • Warum verlangt die Bank eine Bürgschaft?
    • Ist die Kreditwürdigkeit des Hauptschuldners offensichtlich schlecht? Ist das stabil?
    • Was bedeutet es für Ihr Verhältnis zum Hauptschuldner, wenn Sie für ihn zahlen müssen?
  2. Finanzielle Tragfähigkeit prüfen:
    • Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft darf der Gläubiger Sie sofort zur Kasse bitten, ohne sich vorher an den Hauptschuldner zu wenden. Dann droht Ihnen im schlimmsten Fall die Privatinsolvenz.
    • Berechnen Sie deshalb genau, ob Sie die gesamte Forderung inklusive Zinsen sofort bezahlen können, ohne Ihre eigene Existenz (Miete, Lebensunterhalt etc.) zu gefährden.
  3. Höchstbetrag beschränken:
    • Bestehen Sie auf einer Höchstbetragsbürgschaft. So schützen Sie sich vor einer unkontrollierbaren Schuldenlast.
  4. Vertrag für die selbstschuldnerische Bürgschaft prüfen lassen:
    • Gerade Bürgschaften für Angehörige können unwirksam sein, wenn der Bürge massiv überfordert wird.
    • Unterschreiben Sie niemals sofort, sondern nehmen Sie sich ausreichend Bedenkzeit.
    • Lassen Sie den Vertrag am besten von einem Anwalt prüfen.

Bedenken Sie außerdem, dass Sie eine selbstschuldnerische Bürgschaft nicht einfach kündigen können. Vielmehr sind Sie an Ihre Bürgschaftserklärung gebunden.

Selbstschuldnerische Bürgschaft: Vor- und Nachteile im Überblick

Wird die selbstschuldnerische Bürgschaft durch eine Versicherung oder Bank übernommen, kostet das Geld.
Wird die selbstschuldnerische Bürgschaft durch eine Versicherung oder Bank übernommen, kostet das Geld.

Der Bürge geht eine einseitige Verpflichtung einohne dafür eine Gegenleistung zu bekommen.

Stattdessen nimmt er ein hohes finanzielles Risiko auf sich, das durch die selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage sogar steigt. Er hat also nur Nachteile.

Für den Hauptschuldner und den Gläubiger überwiegen hingegen die Vorteile. Dies verdeutlicht die folgende Übersicht:

Vorteile für Gläubiger und Hauptschuldner:

  • Der Gläubiger muss keine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner einleiten, bevor er den Bürgen zur Zahlung auffordert. Er kann also schneller auf dessen Vermögen zugreifen.
  • Die selbstschuldnerische Bürgschaft ermöglicht dem Hauptschuldner erst die Kreditaufnahme oder den Abschluss eines Mietvertrags.

Nachteile für den Bürgen:

  • Der Bürge haftet wie ein Hauptschuldner. Er kann sofort in Anspruch genommen werden, sobald die Forderung fällig ist.
  • Der Bürge sich nicht mehr auf die Einrede der Vorausklage berufen und verliert damit ein wichtiges Recht.
  • Nimmt der Gläubiger den Bürgen in Anspruch, droht diesem eine hohe Verschuldung und Zweifel sogar die Privatinsolvenz.

Übrigens: Unterschreiben mehrere Mitbürgen eine selbstschuldnerische Bürgschaft, sind sie Gesamtschuldner. Begleicht ein Mitbürge die Forderung, steht ihm ein Ausgleichsanspruch gegen die anderen Mitbürgen zu, sodass sie sich die Hauptschuld letztendlich teilen. Dadurch verringert sich das finanzielle Risiko der einzelnen Mitbürgen.

Bürgschaft im Video einfach erklärt

Was ist eine Bürgschaft? Das Video erklärt es Ihnen.
Was ist eine Bürgschaft? Das Video erklärt es Ihnen.

Selbstschuldnerische Bürgschaft für den Mietvertrag

Der Vermieter kann die selbst­schuldnerische Bürg­schaft für die Miete und Schadens­ersatz verwenden.
Der Vermieter kann die selbst­schuldnerische Bürg­schaft für die Miete und Schadens­ersatz verwenden.

Die selbstschuldnerische Bürgschaft hat inzwischen die Ausfallbürgschaft als Regelfall abgelöst.

Sie wird nicht nur von Banken im Kreditverkehr verwendet, sondern auch von Vermietern – anstelle einer Mietkaution erhält er eine Bürgschaftsurkunde von einer Versicherung, Bank oder Privatperson.

Eine solche Mietbürgschaft deckt nicht nur Mietschulden ab, sondern auch Schadensersatzansprüche für Schäden an der Mietsache (Wohnung). Das heißt, der Vermieter darf Ihnen als Bürgen auch die Rechnung für beschädigte Fenster zuschicken.

Allerdings ist der Höchstbetrag, für den Sie als Bürge im Zweifel haften, auf maximal drei Nettokaltmieten beschränkt. Hier gilt § 551 BGB analog.

Der Vermieter darf entweder eine Kaution oder eine Bürgschaft verlangen, aber nicht beides zusammen. Anderenfalls läge eine unzulässige Übersicherung vor.

Bietet der Mieter unaufgefordert und zusätzlich zur Kaution eine freiwillige selbstschuldnerische Bürgschaft, darf der Vermieter Kaution und Bürgschaft annehmen (BGH, Urteil vom 7. Juni 1990, Az.: IX ZR 16/ 90).

Wie kann ich eine selbstschuldnerische Bürgschaft schreiben?

Die schriftliche Bürgschaftserklärung sollte Folgendes beinhalten:

  • Name und Anschrift des bzw. der Bürgen
  • Name und Anschrift des Bürgschaftsgläubigers
  • konkrete Bezeichnung der besicherten Forderung; Erläuterung der rechtlichen Beziehung zwischen dem Bürgschaftsgläubiger und dem Hauptschuldner
  • ausdrücklicher Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Vorausklage
  • ggf. ausdrücklicher Verzicht des Bürgen auf die Einrede der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit
  • zeitliche Befristung und Begrenzung der Haftung auf einen Höchstbetrag zum Schutz des Bürgen

Im Folgenden finden Sie für die selbstschuldnerische Bürgschaft eine Vorlage zur Veranschaulichung. Bitte beachten Sie, dass Vorlagen immer an den jeweiligen Einzelfall angepasst werden müssen. Lassen Sie sich daher vor der Verwendung juristisch beraten. Das ist besonders wichtig, um Ihre Haftung als Bürge möglichst weitgehend zu beschränken.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

[Name, Anschrift, Geburtsdatum]

– im Folgenden Bürge genannt –

und

[Name/Firma, Anschrift, ggf. Geburtsdatum]

– im Folgenden Bürgschaftsgläubiger genannt –

vereinbaren:

§ 1 – Vorbemerkung

Dem Bürgschaftsgläubiger steht eine Forderung in Höhe von … € aus [konkrete Bezeichnung des Vertrags, Datum des Vertragsschlusses] gegen den Hauptschuldner [Name, Anschrift, Geburtsdatum] zu.

Der Vertrag ist als Anlage 1 beigefügt.

§ 2 – Gegenstand, Höhe und Dauer der Bürgschaft

Zur Sicherung der unter § 1 benannten Forderung übernimmt der Bürge eine selbstschuldnerische Bürgschaft.

Der Bürge haftet bis zu einem Betrag von höchstens … €.

Die Bürgschaft besteht, bis die unter § 1 bezeichneten Forderung des Bürgschaftsgläubigers vollständig getilgt wurde.

[Alternativ: Die Bürgschaft gilt bis zum [Datum]. Anschließend erlischt sie, sofern der Bürge bis dahin nicht vom Bürgschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird.]

§ 3 – Verzicht auf Einreden

Der Bürge verzichtet ausdrücklich auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB sowie auf die Einrede der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB.

§ 4 – Schlussbestimmungen

Es existieren keine mündlichen Nebenabreden zwischen dem Bürgen und dem Bürgschaftsgläubiger.

Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen als solche bezeichnet und schriftlich vereinbart werden, um Wirksamkeit zu entfalten. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

Sollten Bestimmungen dieses Vertrags in Gänze oder zum Teil unwirksam sein, so bleibt der übrige Vertrag hiervon unberührt.

Ort, Datum

Unterschrift des Bürgen            Unterschrift des Bürgschaftsgläubigers

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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