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Die Einrede der Vorausklage: Definition und Bedeutung

Was ist die Einrede der Vorausklage?
Was ist die Einrede der Vorausklage?

FAQ: Einrede der Vorausklage

Was ist die Einrede der Vorausklage?

Der Bürge darf die Zahlung laut § 771 BGB so lange zu verweigern, bis der Gläubiger erfolglos versucht hat, die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner durchzuführen.

Was bedeutet Ausschluss der Einrede der Vorausklage?

Durch den vertraglichen Ausschluss der Einrede verzichtet der Bürge auf sein Verweigerungsrecht und kann deshalb sofort zur Zahlung aufgefordert werden.

Was ist die Einrede der Vorausklage im HGB?

Ist die Bürgschaft aufseiten des Bürgen ein Handelsgeschäft, so ist die Einrede der Vorausklage gemäß § 349 HGB gesetzlich ausgeschlossen. Der Bürge haftet in diesem Fall kraft Gesetzes wie ein Selbstschuldner. Mehr Infos zur selbstschuldnerischen Bürgschaft finden Sie hier.

Was ist eine Bürgschaft ohne Einrede der Vorausklage?

Dabei handelt es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Bürge sofort in der Pflicht steht: Der Gläubiger muss nicht erst versuchen, das Geld mühsam beim Hauptschuldner einzutreiben oder zu pfänden, sondern kann die Zahlung direkt vom Bürgen verlangen.

Was bedeutet Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB?

Die gesetzliche Regelung (definiert in § 771 BGB) dient dem Schutz des Bürgen. Wenn eine Bürgschaft die Einrede der Vorausklage beinhaltet (oft auch Ausfallbürgschaft genannt), gilt:

  • Der Bürge muss erst dann zahlen, wenn der Gläubiger alle rechtlichen Schritte gegen den Hauptschuldner ausgeschöpft hat.
  • Das bedeutet: Der Gläubiger muss zunächst versuchen, eine Zwangsvollstreckung gegen den eigentlichen Schuldner durchzuführen.
  • Erst wenn diese Zwangsvollstreckung erfolglos verläuft (der Hauptschuldner also nachweislich zahlungsunfähig ist), darf sich der Gläubiger an den Bürgen wenden.

Selbstschuldnerische Bürgschaft und Einrede der Vorausklage

Gängige Praxis bei der Kreditvergabe: Eine selbstschuldnerische Bürgschaft schließt die Einrede der Vorausklage aus.
Gängige Praxis bei der Kreditvergabe: Eine selbstschuldnerische Bürgschaft schließt die Einrede der Vorausklage aus.

In der Praxis – besonders bei Banken und gewerblichen Vermietern – wird die Einrede oft vertraglich ausgeschlossen. Man spricht dann vom Verzicht auf die Einrede der Vorausklage.

Dies führt zur sogenannten selbstschuldnerischen Bürgschaft (§ 773 BGB). Die Konsequenz: Bei einem Zahlungsausfall kann sich der Gläubiger sofort an den Bürgen wenden. Eine vorherige Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ist nicht notwendig.

Für den Bürgen ist das Risiko in diesem Fall deutlich höher, da er schneller zur Kasse gebeten werden kann.

Übrigens: Nachdem Sie als Bürge an den Gläubiger gezahlt haben, sollten Sie sich von ihm eine Enthaftungserklärung zur Bürgschaft ausstellen lassen. Damit haben Sie einen Nachweis, dass der Gläubiger keine weiteren Ansprüche mehr gegen Sie besitzt.

Praxisbeispiele: Mietbürgschaft und Co

Bürgschaften kommen immer dann zum Einsatz, wenn dem Gläubiger die Sicherheiten des Hauptschuldners nicht ausreichen.

  • Kreditvergabe: Banken verlangen Sicherheiten (z. B. hohes Einkommen, Immobilien). Fehlen diese, drohen schlechte Zinsen oder eine Ablehnung. Ein solventer Bürge verbessert die Bonität. Achtung: Banken verlangen fast immer eine selbstschuldnerische Bürgschaft.
  • Wohnungsmarkt: Personen mit geringem Einkommen (Studenten, Azubis) haben es schwer. Eltern können hier durch eine Mietbürgschaft dem Vermieter die nötige Sicherheit bieten.

Ein Beispiel: Person A mietet eine Wohnung. Da sie wenig Einkommen hat, verlangt der Vermieter Sicherheit. Person B unterschreibt für Person A eine Bürgschaft. Nach einem Jahr kann Person A die Miete nicht mehr zahlen.

Hier entscheidet nun die Art der Bürgschaft über den weiteren Ablauf:

  • mit Einrede der Vorausklage (Ausfallbürgschaft): Der Vermieter muss Person A zuerst verklagen und versuchen, das Geld per Gerichtsvollzieher (z. B. Lohnpfändung) zu bekommen. Erst wenn bei Person A nichts zu holen ist, muss Person B zahlen.
  • mit Verzicht auf Einrede (Selbstschuldnerische Bürgschaft): Der Vermieter kann die offene Miete sofort direkt von Person B verlangen, ohne vorherige rechtliche Schritte gegen Person A einzuleiten.

Eine Bürgschaft ist eine ernste finanzielle Verpflichtung. Wer auf die Einrede der Vorausklage verzichtet (selbstschuldnerische Bürgschaft), haftet wie der Schuldner selbst. Man sollte eine Bürgschaft nur übernehmen, wenn man im Ernstfall die Schulden tatsächlich begleichen kann, ohne selbst in eine finanzielle Schieflage zu geraten.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.

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