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Enthaftungserklärung zur Bürgschaft: Erklärung und Muster

Hier finden Sie eine Enthaftungserklärung zur Bürgschaft als Muster.
Hier finden Sie eine Enthaftungserklärung zur Bürgschaft als Muster.

FAQ: Enthaftungserklärung zur Bürgschaft

Was genau ist eine Enthaftungserklärung zur Bürgschaft?

Mit der Enthaftungserklärung entlässt der Gläubiger den Bürgen aus der Haftung. An dieser Stelle erfahren Sie mehr.

Wann ist eine Enthaftungserklärung für eine Bürgschaft erforderlich?

Wenn das Original der Bürgschaftsurkunde verlorengegangen ist, ist eine Enthaftungserklärung notwendig, um das Ende einer Bürgschaft zu dokumentieren. Eine Vorlage für das Formular finden Sie hier.

Wer stellt die Enthaftungserklärung aus?

Der Gläubiger verfasst und unterschreibt die Enthaftungserklärung. Anschließend überstellt er sie dem Bürgen.

Was ist eine Enthaftungserklärung bei einer Bürgschaft?

Eine Enthaftungserklärung beendet eine Bürgschaft.
Eine Enthaftungserklärung beendet eine Bürgschaft.

Bei einer Bürgschaft haftet der Bürge für die Verbindlichkeiten eines Dritten, des Hauptschuldners.

Die konkreten Bedingungen werden in einer sogenannten Bürgschaftsurkunde festgehalten.

Dieses Dokument befindet sich im Besitz des Gläubigers und belegt seinen Zahlungsanspruch gegenüber dem Bürgen.

Sind die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners beglichen sind, erhält der Bürge die Bürgschaftsurkunde zurück, sodass der Gläubiger nicht mehr gegen ihn vorgehen kann.

Geht das Original der Urkunde über die Bürgschaft verloren, ist eine Enthaftungserklärung nötig. Darin bestätigt der Gläubiger, dass er den Bürgen nicht mehr in Anspruch nehmen wird.

Die Enthaftungserklärung zur Bürgschaft dient damit als Nachweis über die Beendigung der Bürgschaft und der damit verbundenen Zahlungspflicht. Er kann damit belegen, dass gegen ihn keine Ansprüche mehr aus der Bürgschaft bestehen.

Hier finden Sie Ihre Enthaftungserklärung zur Bürgschaft als Vorlage

Die Enthaftungserklärung beendet die Bürgschaft nach dem Verlust der Bürgschaftsurkunde.
Die Enthaftungserklärung beendet die Bürgschaft nach dem Verlust der Bürgschaftsurkunde.

Hier finden Sie eine Vorlage für eine Enthaftungserklärung zur Bürgschaft, die beim Verlust der Urkunde genutzt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass das Muster lediglich eine Orientierung ist. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und muss an Ihren jeweiligen Fall angepasst werden.

Außerdem sollten Sie sich informieren, ob die Versicherung oder die Bank, mit der Sie einen Bürgschaftsvertrag geschlossen haben, eine eigene Vorlage verwendet.

Laden Sie die Enthaftungserklärung zur Bürgschaft als Muster hier kostenlos herunter:

Enthaftungserklärung zur Bürgschaftsurkunde Nr.: …

Gläubiger: [Vollständiger Name und Anschrift]

Hauptschuldner: [Vollständiger Name und Anschrift]

Ausstellungsdatum der Bürgschaftsurkunde: …

Bürgschaftsbetrag: … Euro

Zugrunde liegendes Hauptschuldverhältnis: …

Der Gläubiger macht keine Ansprüche und Rechte mehr aus der oben bezeichneten Bürgschaftsurkunde geltend. Er versichert, dass er keine Rechte aus dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis bzw. aus der Bürgschaft an Dritte abgetreten hat.

Ort, Datum

Unterschrift des Gläubigers

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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