
FAQ: Legalzession
Eine Legalzession liegt vor, wenn eine Forderung (Schulden) von einem alten auf einen neuen Gläubiger übertragen wird.
Beispiele für eine Legalzession finden sich zum Beispiel im Falle einer Bürgschaft: Zahlt der Bürge für den Schuldner, geht die Forderung anschließend auf ihn über. Eine ausführliche Erklärung und weitere Beispiele finden Sie hier.
Eine Zession wird vertraglich vereinbart, eine Legalzession tritt in der Regel automatisch ein. Weiter unten können Sie mehr erfahren.
Inhalt:
Der Unterschied: Abtretung vs. Legalzession
Die Legalzession (lateinisch: cessio legis) beschreibt per Definition den gesetzlichen Übergang einer Forderung von einem alten auf einen neuen Gläubiger. Im Gegensatz zur vertraglichen Abtretung geschieht dies automatisch kraft Gesetzes, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Weder der ursprüngliche Gläubiger noch der Schuldner müssen diesem Vorgang zustimmen.
Um das Konzept der Legalzession besser zu verstehen, hilft die Abgrenzung zur klassischen Abtretung (Zession):
| Merkmal | Zession | Legalzession |
|---|---|---|
| Grundlage | Vertragliche Vereinbarung (§ 398 BGB) | Gesetzliche Anordnung |
| Auslöser | Willenserklärung beider Parteien | Erfüllung eines Tatbestands (z. B. Zahlung) |
| Wirkung | Forderung geht durch Vertrag über | Forderung geht automatisch über |
Anwendungsbereiche im BGB: Welche Beispiele gibt es für Legalzession?
Der Gesetzgeber hat die Legalzession für Situationen vorgesehen, in denen ein Dritter eine Schuld begleicht und dafür einen Ausgleich erhalten soll (Regress). Hier sind die wichtigsten Fälle:

- Die Bürgschaft: Dies ist der klassische Fall. Wenn ein Bürge für den Hauptschuldner zahlt, geht die Forderung des Gläubigers auf den Bürgen über. Der Gläubiger ist befriedigt, und der Bürge kann sich das Geld nun vom Hauptschuldner zurückholen (Regress).
- Gesamtschuldnerschaft (§ 426 Abs. 2 BGB): Haften mehrere Personen für eine Schuld gemeinsam (Gesamtschuldner), darf der Gläubiger die Summe nur einmal fordern. Zahlt einer der Schuldner alles, geht die Forderung auf ihn über, sodass er von den anderen Schuldnern deren Anteil einfordern kann.
- Ablösungsrecht (§ 268 Abs. 3 BGB): Droht einem Dritten der Verlust eines Rechts an einer Sache des Schuldners durch Zwangsvollstreckung, darf er den Gläubiger befriedigen. Tut er dies, wird er automatisch neuer Inhaber der Forderung.
- Familienunterhalt (§ 1607 Abs. 3 BGB): Springt ein Verwandter finanziell ein, weil der eigentlich Unterhaltspflichtige nicht zahlt, geht der Unterhaltsanspruch auf den zahlenden Verwandten über.
Weitere Ratgeber zum Forderungsübergang:
Legalzession in verschiedenen Rechtsgebieten
Der gesetzliche Forderungsübergang findet auch außerhalb des BGB, insbesondere im Arbeits- und Versicherungsrecht, häufig Anwendung.
- Im Arbeitsrecht (Entgeltfortzahlung): Die Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Wenn ein Dritter einen Arbeitnehmer verletzt (z. B. bei einem Verkehrsunfall) und ihn arbeitsunfähig macht, hätte der Arbeitnehmer eigentlich Anspruch auf Schadensersatz für den Verdienstausfall gegen den Schädiger. Da der Arbeitgeber jedoch gesetzlich zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, geht dieser Schadensersatzanspruch auf den Arbeitgeber über. So wird verhindert, dass der Arbeitnehmer doppelt kassiert (Lohn + Schadensersatz), und der Arbeitgeber kann sich die Lohnkosten vom Verursacher des Unfalls zurückholen.
- Legalzession und Versicherung: Die Rechtsgrundlage ist § 86 Abs. 1 S. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Hier sichert der Gesetzgeber Versicherungen ab, die für Schäden aufkommen, die von Dritten verursacht wurden. Ein Beispiel: Person X beschädigt das Auto von Person Y (Schaden: 25.000 €). Die Kaskoversicherung von Y bezahlt die Reparatur. In dem Moment, in dem die Versicherung zahlt, geht der Schadensersatzanspruch, den Y gegen den Verursacher X hatte, auf die Versicherung über. Die Versicherung nimmt X nun in Regress. Das Risiko, dass X zahlungsunfähig ist, liegt nun bei der Versicherung, nicht mehr beim geschädigten Autofahrer Y.