
FAQ: Forderungsabtretung laut BGB
Ein Gläubiger überträgt seine Forderung auf den neuen Gläubiger, indem beide einen entsprechenden Vertrag abschließen. Hier stellen wir ein Muster zur Verfügung.
Nein, eine Zustimmung ist nicht erforderlich. Der Schuldner muss nicht einmal über die Abtretung informiert werden. Er hat aber bestimmte Rechte dem Neugläubiger gegenüber, die wir in diesem Abschnitt erklären.
Beim Factoring handelt es sich um einen Forderungsverkauf. Dieser Verkauf erfolgt ebenfalls durch die Abtretung einer Forderung. An dieser Stelle erfahren Sie mehr.
Inhalt:
Weitere Ratgeber zur Abtretung & Forderungsübertragung:
Was ist eine Forderungsabtretung – einfach am Beispiel erklärt?

Die Zession bzw. Forderungsabtretung ist ein Vertrag, bei dem der ursprüngliche Gläubiger, der Zedent, seine Forderungen gegen den Schuldner auf einen neuen Gläubiger, den Zessionar, überträgt. Es findet also ein Gläubigerwechsel statt.
Die Forderung selbst bleibt unverändert bestehen – Höhe und Inhalt der Verbindlichkeit ändern sich nicht. Der Schuldner muss fortan an den Neugläubiger bezahlen.
Ein typisches Beispiel ist die Forderungsabtretung an ein Inkassounternehmen, wenn der Schuldner nicht zahlt. Dann treibt das Inkassobüro die Schulden als neuer Gläubiger ein – wie im folgenden Fall:
Herr Schnurz kauft bei Herrn Böhme ein Auto im Wert von 4.500 €. Schnurz leistet eine Anzahlung von 1.500 €. Für die restlichen 3.000 € vereinbaren die beiden eine Ratenzahlung von jeweils 250 € pro Monat.
Nach zwei Monaten stellt Schnurz seine Zahlungen ein und reagiert auch nicht auf die Mahnungen von Böhme. Der tritt seine Restforderung in Höhe von 2.500 € an das Inkassounternehmen „Moneypenny“ ab und lässt sich diesen Betrag abzüglich einer Gebühr auszahlen. „Moneypenny“ ist nun der neue Gläubiger mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten und kann die Forderung gegen Schnurz im eigenen Namen geltend machen und durchsetzen.
Abtretung einer Forderung im Video erklärt
Rechte des Schuldners bei einer Forderungsabtretung

Durch die Forderungsabtretung tritt der Neugläubiger an die Stelle des Altgläubigers.
Der Schuldner selbst ist an dieser Vereinbarung nicht beteiligt – seine Zustimmung ist nicht erforderlich. Er muss nicht einmal darüber informiert werden.
Vor allem die von den Gläubigern nicht offengelegte, stille Forderungsabtretung birgt für den Schuldner die Gefahr, dass er an den falschen Gläubiger leistet, zweimal in Anspruch genommen wird und in Schuldnerverzug gerät. Davor schützt ihn das Gesetz wie folgt:
- Zahlt der Schuldner an den Altgläubiger, weil er von der Abtretung nichts wusste, darf er das dem Neugläubiger entgegenhalten und eine erneute Zahlung verweigern.
- Hat der Altgläubiger eine bereits verjährte Forderung abgetreten, so darf der Schuldner dem Neugläubiger die Einrede der Verjährung entgegenhalten.
- Der Schuldner darf die Zahlung an den Neugläubiger so lange verweigern, bis der ihm die Abtretungsurkunde aushändigt. Bis zu dieser Aushändigung ist jede Kündigung und Mahnung des Neugläubigers unwirksam.
Wann ist eine Forderungsabtretung unwirksam?

Die Abtretung ist unwirksam, wenn sie vertraglich oder gesetzlich ausgeschlossen ist:
- Gläubiger und Schuldner können vertraglich vereinbaren, dass die Forderung nicht auf einen neuen Gläubiger übertragen werden darf. Arbeitsverträge enthalten zum Beispiel oft eine Klausel, nach eine Lohnabtretung durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen und unwirksam ist.
- Unpfändbare Forderungen dürfen per Gesetz nicht abgetreten werden. So kann ein Arbeitnehmer beispielsweise den Pfändungsfreibetrags seines Gehalts nicht an die Bank oder einen anderen Gläubiger abtreten. Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen sind als unpfändbare Bezüge ebenfalls von einer Forderungsabtretung ausgeschlossen.
Unterschied zwischen Forderungsabtretung und Factoring
Das echte Factoring ist eine Sonderform der Forderungsabtretung. Genauer gesagt, handelt es sich um einen Forderungsverkauf. Dabei überträgt ein Unternehmer seine Kundenforderungen an ein Factoring-Unternehmen. Im Folgenden stellen wir die Unterschiede tabellarisch dar:
| Forderungsabtretung | Factoring | |
|---|---|---|
| Zweck | Forderungsabtretung erfolgt, um einen Kredit abzusichern; Kreditsicherung gegen Zahlungsausfall | Herstellung und Sicherung der Liquidität; erfolgt zur sofortigen Finanzierung |
| Transaktion | Forderungsübertragung | Forderungsverkauf |
| Risiko | Ausfallrisiko bleibt beim Altgläubiger | Ausfallrisiko geht beim echten Factoring auf das Factoring-Unternehmen über |
Neben bereits bestehenden Verpflichtungen kann eine Abtretung auch eine zukünftige Forderung beinhalten, vorausgesetzt, diese ist eindeutig bestimmt oder bestimmbar.
Abtretung einer Forderung als Muster

Im Folgenden finden Sie eine Vorlage für eine Forderungsabtretung.
Dieses Muster sollten Sie keinesfalls ungeprüft übernehmen, sondern den Umständen des jeweiligen Einzelfalls anpassen. Lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls juristisch beraten.
Beachten Sie außerdem, dass eine Forderungsabtretung gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden muss, wenn es sich um die Übertragung von Steueransprüchen handelt. Für diese Fälle stellen die meisten Behörden eigene Formulare zur Verfügung, auf die Sie zurückgreifen können.
Die Forderungsabtretung als Muster hier herunterladen!
Übereinkommen über eine Forderungsabtretung zwischen
Maria Mustermann
XY-Straße 1
12345 Musterstadt
(Abtretender / Zedent)
und
Zacharias Zessionar
Mustertraße 1
12345 Musterstadt
(Abtretungsempfänger / Zessionar)
Der Zedent und der Zessionar vereinbaren:
Der Zedent tritt mit sofortiger Wirkung folgende Forderung in voller Höhe an den Zessionar ab:
Name des Schuldners: …
Art der Forderung: …
Höhe der Forderung: …,… Euro
Der Zedent versichert, tatsächlich Inhaber der benannten Forderung zu sein. Der Zessionar akzeptiert die Abtretung.
[Ort], [Datum]
[Unterschrift Zedent]
[Unterschrift Zessionar]
