
FAQ: SCHUFA-Eintrag negativ
Im Grunde ist es ein Vermerk über ein „nicht vertragsgemäßes Verhalten“. Das heißt, Sie sind einer Zahlungsverpflichtung trotz mehrfacher Mahnung nicht nachgekommen oder es liegen gerichtliche Negativmerkmale gegen Sie vor. Mehr lesen Sie hier.
In der Regel bleiben erledigte Forderungen für drei volle Kalenderjahre nach dem Jahr der Erledigung bei der SCHUFA gespeichert. Bei einer Privatinsolvenz erfolgt die Löschung bereits sechs Monate nach der Restschuldbefreiung.
Sind die Einträge veraltet oder fehlerhaft, können Sie diese löschen lassen. Wie Sie dazu vorgehen sollten, haben wir hier zusammengefasst.
Inhalt:
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Negativer SCHUFA-Eintrag: Wann besteht ein solcher?
Ab wann ist ein negativer SCHUFA-Eintrag überhaupt möglich? Und was genau bedeutet es eigentlich, wenn ein SCHUFA-Eintrag negativ ist? Die private SCHUFA Holding sammelt Daten zum Zahlungsverhalten von Verbrauchern und wertet sie aus. Offene Rechnungen trotz mehrfacher Mahnung, gekündigte Kreditverträge, die Abgabe der Vermögensauskunft und andere Negativeinträge fließen in die Berechnung des SCHUFA-Score ein und wirken sich negativ auf die eigene Bonität aus.

Ist der SCHUFA-Eintrag negativ, bedeutet das im Grunde, dass ein Vermerk über ein „nicht vertragsgemäßes Verhalten“ vorliegt. Das heißt, Sie sind einer Zahlungsverpflichtung trotz mehrfacher Mahnung nicht nachgekommen oder es liegen gerichtliche Negativmerkmale gegen Sie vor.
Viele Verbraucher fragen sich in diesem Zusammenhang dann „Ab wann bekommt man einen negativen SCHUFA-Eintrag“? Grundsätzlich darf ein Unternehmen bzw. ein Gläubiger eine offene Forderung nicht sofort melden. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein SCHUFA-Eintrag als negativ bewertet wird.
Zu diesen zählen folgende Punkte:
- Die Forderung ist fällig und wurde mindestens zweimal schriftlich angemahnt.
- Zwischen der ersten Mahnung und der Meldung an die SCHUFA liegen mindestens vier Wochen.
- Sie haben die Forderung nicht bestritten.
- Das Unternehmen hat Sie rechtzeitig über die bevorstehende Übermittlung an die SCHUFA informiert.
Zudem führen ein Haftbefehl wegen Verweigerung der Vermögensauskunft oder die Eröffnung einer Privatinsolvenz bei der SCHUFA unmittelbar zu einem Negativeintrag. Dadurch verschlechtert sich der Basisscore, was zur Kreditunwürdigkeit der betroffenen Person führt. Die Erteilung der Restschuldbefreiung speichert die SCHUFA ebenfalls. Dieser Eintrag wird nach sechs Monaten gelöscht, sodass sich die Bonität wieder verbessert.
Folgen: Wie schlimm ist ein negativer SCHUFA-Eintrag?
Ist der SCHUFA-Eintrag negativ, kann das in vielen Bereichen Auswirkungen haben und den Alltag mitunter auch massiv einschränken. Da Banken, Vermieter und Mobilfunkanbieter Ihre Bonität prüfen, schränkt ein schlechter Score Ihre Handlungsfreiheit ein. Sind die Einträge also eher negativ bzw. liegt ein niedriger Score vor, kann das im schlimmsten Fall den Vertragsabschluss verhindern.

Gleiches gilt auch bei der Wohnungssuche. In der Regel wird eine SCHUFA-Auskunft vom potentiellen Mieter verlangt. Je nachdem wie diese ausfallen, hat das Folgen für die Entscheidungsfindung von Vermietern. Ist der SCHUFA-Eintrag negativ, kann das die Anmietung einer Wohnung durchaus erschweren.
Ein weiteres Thema in diesem Zusammenhang sind Kredite. Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann einen Kredit sogar unmöglich machen. In der Regel sind Banken eher abgeneigt, einen Kredit bei einem negativen SCHUFA-Eintrag zu gewähren. Allerdings gibt es auch spezialisierte Anbieter für einen Kredit trotz einem negativen SCHUFA-Eintrag. Doch Vorsicht: Diese sind oft teurer und bedeuten eine größere Zinslast. Zudem gibt es unseriöse Anbieter.
Allgemein gilt also: Ein negativer SCHUFA-Eintrag hat Folgen für Ihren Alltag. Die häufigsten Auswirkungen haben wir nachfolgend nochmals zusammengefasst:
- Kredit: Die meisten Banken lehnen Kreditanträge sofort ab, wenn ein aktives Negativmerkmal besteht.
- Wohnungssuche: Ein negativer Eintrag kann dazu führen, dass Sie bei der Wohnungsvergabe aussortiert werden.
- Verträge: Ob Handyvertrag, Leasing oder der Kauf auf Rechnung, viele Dienstleister verweigern bei schlechter Bonität den Vertragsabschluss.
- Arbeitsverhältnis: In sensiblen Bereichen (z. B. im Bankwesen oder bei Jobs mit hoher finanzieller Verantwortung) dürfen Arbeitgeber unter engen Voraussetzungen eine Bonitätsauskunft verlangen. Ein negativer Eintrag kann hier die Einstellungschancen mindern.
Negativ: SCHUFA-Eintrag und wie lange er bestehen bleibt

Wie lange bleibt eigentlich ein negativer SCHUFA-Eintrag bestehen? Das kommt immer auf die Art des Eintrags an. Je nachdem, weshalb der SCHUFA-Eintrag negativ ausfällt, gelten unterschiedliche Fristen. Nach Ablauf dieser wird ein Eintrag in der Regel aus den Daten der SCHUFA gelöscht.
Das gilt auch bei einer eingereichten Privatinsolvenz, der ein negativer SCHUFA-Eintrag folgt. Wie lange dieser nach Privatinsolvenz bestehen bleibt, wird nicht selten durch die Rechtsprechung definiert. Eine Entscheidung lag bereits beim Bundesgerichtshof (BGH), die SCHUFA wurde aber selbst tätig. Die Speicherung des Eintrags wurde von drei Jahren auf sechs Monate nach der Erteilung der Restschuldbefreiung herabgesetzt.
Nachfolgenden finden Sie die wichtigsten Speicherfristen im Überblick:
| Art des Eintrags | Speicherfrist / Löschung |
|---|---|
| Bezahlte Forderungen | In der Regel 3 Jahre tagesgenau nach Rückzahlung. |
| Privatinsolvenz | 6 Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung. |
| Informationen aus Schuldnerverzeichnissen | Nach 3 Jahren, oder früher, wenn die Löschung beim zuständigen Amtsgericht nachgewiesen wird. |
Negativer SCHUFA-Eintrag: Wann wird er gelöscht?

Ist die Auskunft der SCHUFA negativ, ist den Eintrag löschen zu lassen, eine Vorstellung, die viele Betroffene haben. Aber ist das eigentlich möglich? Können Schuldner einen negativen SCHUFA-Eintrag einfach löschen lassen und wenn ja, wann ist das der Fall? In bestimmten Fällen können Betroffene die Löschung oder Korrektur negativer Einträge selbst veranlassen.
Möchten Sie einen negativen SCHUFA-Eintrag löschen lassen, sollten Sie zunächst eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO bei der SCHUFA anfordern. So sehen Sie genau, welche Einträge vorhanden sind. Prüfen Sie mindestens einmal im Jahr Ihre SCHUFA-Daten. Oft sind veraltete oder falsche Informationen der Grund für eine schlechte Bonität. Wenn Sie Probleme mit unberechtigten Forderungen im Arbeits- oder Vertragsrecht haben, kann ein Fachanwalt helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
In folgenden Situationen werden Einträge gelöscht oder korrigiert:
- Fehlerhafte Einträge korrigieren: Falls ein Eintrag unberechtigt ist (z. B. weil die Forderung nie existierte oder bereits beglichen war, bevor sie gemeldet wurde), muss die SCHUFA diesen negativen SCHUFA-Eintrag löschen.
- Erledigter negativer SCHUFA-Eintrag: Ein Löschen von diesem erfolgt, sobald Sie eine Schuld beglichen haben. In der Regel wird der Status automatisch auf „erledigt“ gesetzt. Das zeigt zukünftigen Vertragspartnern Ihre Zahlungsbereitschaft.
- Vorzeitige Löschung: Nur in Ausnahmefällen kann ein negativer SCHUFA-Eintrag vorzeitig das Löschen auslösen. Das ist etwa bei Kleinforderungen unter 2.000 Euro, die innerhalb von sechs Wochen bezahlt wurden, möglich (sofern dies noch den Kulanzregeln entspricht).