RATGEBER

Was darf der Treuhänder bei der Privatinsolvenz?

Der Treuhänder ist im Restschuldbefreiungsverfahren tätig.
Der Treuhänder ist im Restschuldbefreiungsverfahren tätig.

FAQ: Treuhänder bei der Privatinsolvenz

Wie hoch sind die Kosten für Treuhänder in der Privatinsolvenz?

Die Kosten hängen von den eingezogenen Beträgen ab und starten bei 5 % der ersten 35.000 Euro. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Was ist der Unterschied zwischen Insolvenzverwalter und Treuhänder?

Der Insolvenzverwalter verwertet im eröffneten Verfahren Ihr gesamtes Vermögen, während der Treuhänder in der Wohlverhaltensphase nur Ihre pfändbaren Lohnanteile verwaltet. In der Praxis übernimmt meist dieselbe Person beide Aufgaben nacheinander.

Wann endet das Amt des Treuhänders im Restschuldbefreiungsverfahren?

Das Amt endet normalerweise mit dem Ablauf der dreijährigen Abtretungsfrist. Es kann jedoch früher enden, wenn das Gericht die Restschuldbefreiung versagt oder das Verfahren vorzeitig einstellt.

Wer ist der Treuhänder bei einer Privatinsolvenz?

Die Pflichten der Treuhänder in der Privatinsolvenz sind im Gesetz festgelegt.
Die Pflichten der Treuhänder in der Privatinsolvenz sind im Gesetz festgelegt.

In der Privatinsolvenz spielt der Treuhänder eine zentrale Rolle. Er ist nämlich das Bindeglied zwischen Ihnen, Ihren Gläubigern und dem Insolvenzgericht.

Der Treuhänder ist eine vom Insolvenzgericht bestellte Person, die das Verfahren überwacht und die Verteilung der pfändbaren Beträge an die Gläubiger übernimmt. Er ist weder Ihr Anwalt noch der Vertreter der Gläubiger, sondern agiert als neutrales Organ. Meist handelt es sich um Rechtsanwälte oder Steuerberater mit Erfahrung im Insolvenzrecht.

Der Treuhänder beginnt seine Arbeit meist in der Wohlverhaltensphase. Dabei nimmt er die pfändbaren Einkommensteile der Schuldner entgegen und leitet diese an die Gläubiger weiter.

Treuhänder und Insolvenzverwalter: Worin liegt der Unterschied?

Beim Treuhänder und Insolvenzverwalter liegt der Unterschied im Umfang des Zugriffs auf das vorhandene Vermögen.
Beim Treuhänder und Insolvenzverwalter liegt der Unterschied im Umfang des Zugriffs auf das vorhandene Vermögen.

Im Insolvenzverfahren gibt es für beide Rollen rechtliche Unterschiede, die vor allem den Zeitpunkt und den Umfang der Aufgaben betreffen.

Der Insolvenzverwalter wird im eröffneten Insolvenzverfahren eingesetzt. Er hat eine umfassende Verwaltungs– und Verfügungsbefugnis über die gesamte Insolvenzmasse. Er verwertet beispielsweise wertvolle Gegenstände, um die Verfahrenskosten und Gläubiger zu decken.

Der Treuhänder bei der Privatinsolvenz ist im Vergleich dazu eingeschränkter. Er ist im anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren tätig und verwaltet dann lediglich die Beträge, die Sie aufgrund Ihrer Abtretungserklärung von Ihrem Lohn abgeben müssen.

Was darf der Treuhänder bei der Privatinsolvenz?

Hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre sollten Schuldner wissen, was der Treuhänder bei der Privatinsolvenz darf. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten rechtlichen Befugnisse zusammen:

Privatinsolvenz: Was darf der Treuhänder?
Privatinsolvenz: Was darf der Treuhänder?
  • Der Treuhänder darf (und muss) von Ihnen Auskunft über Ihre finanziellen Verhältnisse verlangen. Dazu gehören die Vorlage von Lohnabrechnungen und Nachweisen über Ihre Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit.
  • In der Privatinsolvenz darf der Treuhänder die Kontoauszüge verlangen, um zu prüfen, ob Sie Nebeneinkünfte oder Vermögenswerte verschweigen.
  • Um den pfändbaren Teil Ihres Gehalts direkt einzuziehen, informiert der Treuhänder in der Regel Ihren Arbeitgeber über die Abtretung.
  • Der Treuhänder einer Privatinsolvenz darf einen Hausbesuch theoretisch ausführen, jedoch kommt dies eher selten vor. Er dient dazu, festzustellen, ob pfändbare Luxusgüter vorhanden sind. Eine einfache „Kontrolle“ Ihrer Lebensführung ist nicht Sinn der Sache.

Welche Pflichten hat der Treuhänder bei der Privatinsolvenz?

Neben den oben genannten Befugnissen, gibt es einige gesetzlich festgelegte Aufgaben, die der Treuhänder einhalten muss:

  • Er muss die eingenommenen Gelder nach Abzug der Verfahrenskosten einmal jährlich an alle Gläubiger verteilen.
  • Er muss dem Insolvenzgericht regelmäßig über den Stand des Verfahrens und Ihr Verhalten berichten.
  • Am Ende seiner Tätigkeit muss er eine Schlussrechnung legen.
  • Er darf keinen Gläubiger bevorzugen.

Die Kosten der Treuhänder bei der Privatinsolvenz

Der Treuhänder der Privatinsolvenz informiert den Arbeitgeber über die Abtretung.
Der Treuhänder der Privatinsolvenz informiert den Arbeitgeber über die Abtretung.

In der Privatinsolvenz sind die Kosten der Treuhänder gesetzlich in InsO und InsVV geregelt. Da der Treuhänder für seine Arbeit bezahlt werden muss, fallen Kosten an, die der Schuldner trägt. Diese Kosten lassen sich nicht pauschal beziffern, sondern hängen von verschiedenen Faktoren ab.

Nach § 14 InsVV bemessen sich die Kosten nach den Beträgen, die zur Befriedigung der Gläubiger eingehen (z. B. Ihr pfändbares Einkommen). Es gelten folgende Prozentsätze:

  • 5 Prozent von den ersten 35.000 Euro.
  • 3 Prozent von dem Mehrbetrag bis zu 70.000 Euro.
  • 1 Prozent von allen darüber hinausgehenden Beträgen.

Unabhängig von den eingezogenen Beträgen steht dem Treuhänder bei der Privatinsolvenz eine Mindestvergütung von 140 Euro für jedes Jahr seiner Tätigkeit zu. Diese erhöht sich, wenn viele Gläubiger am Verfahren beteiligt sind. Ab mehr als fünf Gläubigern steigt der Betrag um 70 Euro je angefangene fünf Gläubiger.

Wer zahlt die Kosten der Treuhänder bei einer Privatinsolvenz?

Die Kosten werden vorrangig aus der Insolvenzmasse gedeckt. Reicht Ihr Vermögen nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken, können Sie einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen. In diesem Fall übernimmt der Staat die Kosten vorerst, damit das Verfahren und die Restschuldbefreiung nicht am Geldmangel scheitern.

Kann ich in der Privatinsolvenz den Treuhänder wechseln?

Möchten Sie in der Privatinsolvenz den Treuhänder wechseln, ist dies nur in Ausnahmefällen möglich.
Möchten Sie in der Privatinsolvenz den Treuhänder wechseln, ist dies nur in Ausnahmefällen möglich.

Ein Wechsel ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ein Antrag auf Entlassung hat nur Erfolg, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das kann sein:

  • Grobe Pflichtverletzungen (z. B. eingezogenes Geld wird nicht weitergeleitet).
  • Befangenheit oder fehlende Unabhängigkeit.
  • Unfähigkeit, das Amt ordnungsgemäß zu führen.

Über einen solchen Antrag entscheidet das Insolvenzgericht von Fall zu Fall.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

Bildnachweise