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Privatinsolvenz: Nur noch 3 Jahre bis Sie schuldenlos sind

Privatinsolvenz: Seit wann sind 3 Jahre die reguläre Dauer für das Verfahren?
Privatinsolvenz: Seit wann sind 3 Jahre die reguläre Dauer für das Verfahren?

FAQ: Privatinsolvenz in 3 Jahren

Ab wann sind 3 Jahre für die Privatinsolvenz die reguläre Dauer?

Die dreijährige Dauer der Privatinsolvenz für alle Insolvenzverfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt wurden.

Wie ist bei der verkürzten Privatinsolvenz (3 Jahre) der Ablauf?

Das Verfahren beginnt mit einem Antrag beim Gericht. In der Wohlverhaltensphase treten Sie das pfändbare Einkommen an einen Treuhänder ab. Sie können die Höhe des Betrags während der Privatinsolvenz mit unserem Rechner für die 3 Jahre berechnen.

Gibt es Voraussetzungen für die 3-jährige Privatinsolvenz?

Sie müssen keine bestimmten Prozentsätze der Schulden beglichen oder Verfahrenskosten bezahlen. Als Schuldner müssen Sie jedoch Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen.

Dauert die Privatinsolvenz 3 oder 6 Jahre?

Bei der Privatinsolvenz beträgt die Dauer der Restschuldbefreiung 3 Jahre.
Bei der Privatinsolvenz beträgt die Dauer der Restschuldbefreiung 3 Jahre.

Vor der Reform dauerte das Privatinsolvenzverfahren in der Regel sechs Jahre. Durch die Gesetzesänderung wurde die Dauer der Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzt.

Diese Verkürzung gilt für alle Verfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden.

Zwischen dem 01.07.2014 und dem 17.12.2019 betrug die reguläre Dauer sechs Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen war eine Verkürzung auf drei oder fünf Jahre möglich.

Das Gesetz, das die Insolvenz auf 3 Jahre reduziert, basiert auf der EU-Richtlinie 2019/1023, die eine schnellere Entschuldung ermöglichen soll.

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Frist, nach deren Ablauf insolvente Unternehmer in vollem Umfang entschuldet werden können, höchstens drei Jahre beträgt

Die Verkürzung der Privatinsolvenz auf 3 Jahre gilt nicht rückwirkend für Insolvenzanträge, die vor dem 1. Oktober 2020 gestellt wurden. Haben Sie ein Insolvenzverfahren, zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt, gelten Übergangsregelungen mit einer stufenweisen Verkürzung. Diese finden Sie in der folgenden Tabelle:

Datum der AntragsstellungVerkürzung
Ab dem 17. Dezember 20195 Jahre und 7 Monate
Ab dem 17. Januar 20205 Jahre und 6 Monate
Ab dem 17. Februar 20205 Jahre und 5 Monate
Ab dem 17. März 20205 Jahre und 4 Monate
Ab dem 17. April 20205 Jahre und 3 Monate
Ab dem 17. Mai 20205 Jahre und 2 Monate
Ab dem 17. Juni 20205 Jahre und 1 Monat
Ab dem 17. Juli 20205 Jahre
Ab dem 17. August 20204 Jahre und 11 Monate
17. bis 30. September 20204 Jahre und 10 Monate

Wie läuft die Privatinsolvenz ab?

Bei der Insolvenz erfolgt die Restschuldbefreiung 3 Jahre nach der Eröffnung des Verfahrens.
Bei der Insolvenz erfolgt die Restschuldbefreiung 3 Jahre nach der Eröffnung des Verfahrens.

In der Regel beginnt das Verfahren der Privatinsolvenz, welches regulär 3 Jahre dauert, mit einem Antrag beim zuständigen Gericht. Vorher sollten Sie jedoch einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternehmen. 

Die darauf folgende Wohlverhaltensphase während der Insolvenz dauert insgesamt 3 Jahre. In dieser Zeit tritt der Schuldner sein pfändbares Einkommen an einen Treuhänder ab, der die eingezogenen Beträge an die Gläubiger weiterleitet. Falls das Geld nicht ausreicht, um alle Schulden zu begleichen, erlässt das Gericht die verbleibenden Schulden nach Ablauf des Verfahrens. Wer völlig mittellos ist und während der gesamten Verfahrensdauer keine pfändbaren Einkünfte oder Vermögenswerte aufbringen kann, erhält eine vollständige Schuldenbefreiung.

Nach Abschluss der 3-jährigen Privatinsolvenz erfolgt die Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht. Dies bedeutet, dass Gläubiger ihre Forderungen verlieren und der Schuldner schuldenfrei wird. Jedoch bleibt der Eintrag nach der Privatinsolvenz noch für 3 Jahre bei der SCHUFA bestehen. 

Eine weitere Neuerung der Reform ist, dass bei der Verkürzung der Privatinsolvenz auf 3 Jahre folgende Voraussetzung nicht mehr gilt: Sie müssen nicht mehr einen bestimmten Prozentsatz der Schulden beglichen oder die Verfahrenskosten bezahlt haben. Als Schuldner müssen Sie jedoch Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen, dürfen keine unangemessenen Verbindlichkeiten eingehen und müssen Vermögenswerte, wie z. B. Erbschaften oder Lotteriegewinne, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben herausgeben. 

Rechner: Wie viel darf gepfändet werden?

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.

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