
FAQ: Privatinsolvenz in 3 Jahren
Die dreijährige Dauer der Privatinsolvenz für alle Insolvenzverfahren, die ab dem 1.10.2020 beantragt wurden.
Das Verfahren beginnt mit einem Antrag beim Gericht. In der Wohlverhaltensphase treten Sie das pfändbare Einkommen an einen Treuhänder ab. Sie können die Höhe des Betrags während der Privatinsolvenz mit unserem Rechner für die 3 Jahre berechnen.
Sie müssen keine bestimmten Prozentsätze der Schulden beglichen oder Verfahrenskosten bezahlen. Als Schuldner müssen Sie jedoch Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen.
Inhalt:
Dauert die Privatinsolvenz 3 oder 6 Jahre?

Vor der Reform dauerte das Privatinsolvenzverfahren in der Regel sechs Jahre. Durch die Gesetzesänderung wurde die Dauer der Privatinsolvenz auf 3 Jahre verkürzt.
Diese Verkürzung gilt für alle Verfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden.
Zwischen dem 01.07.2014 und dem 17.12.2019 betrug die reguläre Dauer sechs Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen war eine Verkürzung auf drei oder fünf Jahre möglich.
Das Gesetz, das die Insolvenz auf 3 Jahre reduziert, basiert auf der EU-Richtlinie 2019/1023, die eine schnellere Entschuldung ermöglichen soll.
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Frist, nach deren Ablauf insolvente Unternehmer in vollem Umfang entschuldet werden können, höchstens drei Jahre beträgt
Die Verkürzung der Privatinsolvenz auf 3 Jahre gilt nicht rückwirkend für Insolvenzanträge, die vor dem 1. Oktober 2020 gestellt wurden. Haben Sie ein Insolvenzverfahren, zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt, gelten Übergangsregelungen mit einer stufenweisen Verkürzung. Diese finden Sie in der folgenden Tabelle:
| Datum der Antragsstellung | Verkürzung |
|---|---|
| Ab dem 17. Dezember 2019 | 5 Jahre und 7 Monate |
| Ab dem 17. Januar 2020 | 5 Jahre und 6 Monate |
| Ab dem 17. Februar 2020 | 5 Jahre und 5 Monate |
| Ab dem 17. März 2020 | 5 Jahre und 4 Monate |
| Ab dem 17. April 2020 | 5 Jahre und 3 Monate |
| Ab dem 17. Mai 2020 | 5 Jahre und 2 Monate |
| Ab dem 17. Juni 2020 | 5 Jahre und 1 Monat |
| Ab dem 17. Juli 2020 | 5 Jahre |
| Ab dem 17. August 2020 | 4 Jahre und 11 Monate |
| 17. bis 30. September 2020 | 4 Jahre und 10 Monate |
Wie läuft die Privatinsolvenz ab?

In der Regel beginnt das Verfahren der Privatinsolvenz, welches regulär 3 Jahre dauert, mit einem Antrag beim zuständigen Gericht. Vorher sollten Sie jedoch einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternehmen.
Die darauf folgende Wohlverhaltensphase während der Insolvenz dauert insgesamt 3 Jahre. In dieser Zeit tritt der Schuldner sein pfändbares Einkommen an einen Treuhänder ab, der die eingezogenen Beträge an die Gläubiger weiterleitet. Falls das Geld nicht ausreicht, um alle Schulden zu begleichen, erlässt das Gericht die verbleibenden Schulden nach Ablauf des Verfahrens. Wer völlig mittellos ist und während der gesamten Verfahrensdauer keine pfändbaren Einkünfte oder Vermögenswerte aufbringen kann, erhält eine vollständige Schuldenbefreiung.

Nach Abschluss der 3-jährigen Privatinsolvenz erfolgt die Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht. Dies bedeutet, dass Gläubiger ihre Forderungen verlieren und der Schuldner schuldenfrei wird. Jedoch bleibt der Eintrag nach der Privatinsolvenz noch für 3 Jahre bei der SCHUFA bestehen.
Eine weitere Neuerung der Reform ist, dass bei der Verkürzung der Privatinsolvenz auf 3 Jahre folgende Voraussetzung nicht mehr gilt: Sie müssen nicht mehr einen bestimmten Prozentsatz der Schulden beglichen oder die Verfahrenskosten bezahlt haben. Als Schuldner müssen Sie jedoch Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen, dürfen keine unangemessenen Verbindlichkeiten eingehen und müssen Vermögenswerte, wie z. B. Erbschaften oder Lotteriegewinne, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben herausgeben.