RATGEBER

Während der Privatinsolvenz das Haus überschreiben – Geht das?

In der Privatinsolvenz das Haus zu überschreiben ist nicht so ohne Weiteres möglich.
In der Privatinsolvenz das Haus zu überschreiben ist nicht so ohne Weiteres möglich.

FAQ: Privatinsolvenz: Haus überschreiben

Wird bei der Privatinsolvenz auch Ihr Haus oder Ihre Wohnung versteigert?

Ihr haus oder ihre Wohnung gehören zur Insolvenzmasse und können damit während Ihrer Insolvenz versteigert werden.

Kann ich vor oder bei der Privatinsolvenz mein Haus überschreiben?

Wenn Sie Ihr Haus auf jemand anders überschreiben, riskieren Sie eine Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter. Sprich, er kann die Überschreibung wieder rückgängig machen.

Wenn ich in der Privatinsolvenz keine Immobilie überschreiben kann, welche Alternative gibt es?

Anstatt trotz Privatinsolvenz Ihr Haus zu überschreiben, sollten Sie den Insolvenzverwalter um Freigabe der Immobilie bitten. Das ist sinnvoll, wenn Ihr Haus hoch belastet ist oder sich wahrscheinlich kein Käufer finden wird.

Eine Immobilie in der Privatinsolvenz – Was geschieht damit?

Haus überschreiben in der Privatinsolvenz: Die Immobilie gehört zur Insolvenzmasse.
Haus überschreiben in der Privatinsolvenz: Die Immobilie gehört zur Insolvenzmasse.

Die Privatinsolvenz können Personen anmelden, die hohe Schulden angehäuft haben. Dann durchlaufen Sie das Verfahren der Privatinsolvenz. Doch was passiert dann mit dem Haus? Können Sie dieses während der Insolvenz behalten? Erfahren Sie in unserem Ratgeber, was Sie in der Privatinsolvenz, oder auch Verbraucherinsolvenz genannt, mit Ihrem Immobilienbesitz, dem Haus oder der Privatwohnung, machen können.

Ziel der Privatinsolvenz ist am Ende die Restschuldbefreiung. Das gesamte Vermögen wird also den Gläubigern zur Verfügung gestellt, indem es gepfändet wird und der Insolvenzmasse zufließt. Diese Masse dient der Tilgung der eigentlichen Schulden. Gegenstände werde zwangsversteigert. Als Liquidation der Insolvenzmasse wird dabei die Veräußerung des Besitzes und des Vermögens durch den Insolvenzverwalter bezeichnet. Auch das Haus oder die Eigentumswohnung gehören zum Vermögen des Schuldners und gleichzeitig zur Insolvenzmasse. Es kann daher sein, dass Ihre Immobilie bei der Privatinsolvenz ebenfalls zwangsversteigert wird, um mit dem Erlös Ihre offenen Schulden zu begleichen.

Können Sie in der Insolvenz das Haus überschreiben?

Der Schuldner darf im Insolvenzverfahren behalten, was er zwingend zum Leben und Arbeiten braucht. Auch eine Immobilie wird dann zwangsversteigert, wenn Sie nicht zwingend zum Leben des Schuldners benötigt wird. Der Höchstbietende bekommt den Zuschlag und der Insolvenzverwalter teilt den Gewinn aus der Verwertung unter den Gläubigern auf. Voraussetzung dafür, dass die Immobilie Teil der Insolvenzmasse wird, ist, dass Sie nur dem Schuldner gehört. Das Haus oder die Wohnung darf nicht der Pfändung zugefügt werden, wenn:

  • Die Immobilie mit Schulden belastet ist
  • Sie noch nicht abbezahlt ist
  • Sie mehreren Leuten gehört
Privatinsolvenz: Das Haus dem Ehepartner zu überschreiben ermöglicht, dass es in der Familie bleibt und der Erlös der Insolvenzmasse zufließt.
Privatinsolvenz: Das Haus dem Ehepartner zu überschreiben, führt dazu, dass der Erlös der Insolvenzmasse zufließt.

Gerade, wenn die Immobilie nicht nur dem Schuldner allein gehört, kann dies die Versteigerung verhindern. Ehepartner haften eben nicht für gegenseitige Schulden. Der Insolvenzverwalter darf also nicht die Immobilie der Pfändung zufügen, wenn sie mehreren Personen oder einem Ehepaar gehört.

Ansonsten würden die anderen Personen mitbelastet werden. Können Sie bei der Privatinsolvenz vorher ein Haus auf die Frau/den Mann überschreiben und damit vor der Zwangsversteigerung retten?

Bedeutend ist, dass Sie die Erlaubnis der Insolvenzverwaltung einholen, bevor Sie versuchen, das Haus oder die Wohnung zu verkaufen oder an andere zu übertragen.

Wichtig! Sie können Ihre Immobilie retten, indem Dritte sie finanzieren. Das bedeutet, dass Sie Ihrem Ehepartner Ihren Anteil des Hauses verkaufen. Dieser Anteil wird damit abgekauft und kann dem Erlös der Insolvenzmasse zugeführt werden. Damit bleibt die Immobilie den Eheleuten erhalten. Es ist weiterhin möglich, das Haus an ein Familienmitglied oder einen Freund zu verkaufen. Auch dann fließt der Erlös der Insolvenzmasse zu und trotzdem bleibt die Immobilie in der Familie oder unter Freunden.

Das Haus überschreiben vor der Privatinsolvenz – Geht das?

Eine weitere Möglichkeit ist, das Haus oder die Wohnung vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf ein Familienmitglied umzuschreiben, um es vor der Versteigerung zu retten. Dieses Verfahren kann jedoch dazu führen, dass die Insolvenzverwaltung das als Verschleierung von Eigentum sieht. Dann kann es als ungültig erklärt werden, wenn die Schuldner bei der Privatinsolvenz das Haus überschreiben. Es kommt also auf Ihre Intention an, wenn Sie das Haus oder Anteile des Hauses an andere übertragen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.

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