
FAQ: Pfändungsschutzantrag
Stellen Sie einen Antrag auf Pfändungsschutz gemäß § 850i ZPO und weisen Sie detailliert nach, dass Sie die Abfindung (vollständig oder teilweise) für Ihren Lebensunterhalt benötigen.
Bei einer Lohn- oder Kontopfändung stellen Sie den Pfändungsschutzantrag beim Amtsgericht, das als Vollstreckungsgericht zuständig ist.
Bei einer Sachpfändung ist Ihr Auto nur dann unpfändbar, wenn Sie aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen zwingend darauf angewiesen sind. Der Gerichtsvollzieher muss dies von Amts wegen berücksichtigen.
Inhalt:
Pfändungsschutzantrag bei einer Lohnpfändung

Bei der Lohnpfändung ist Ihr Arbeitgeber dafür verantwortlich, den unpfändbaren und pfändbaren Anteil Ihres Arbeitseinkommens korrekt zu ermitteln.
Bei der Ermittlung des unpfändbaren Betrags muss er unterem anderem die aktuelle Pfändungstabelle beachten, in der die pfändbaren Beträge festgelegt sind.
Reicht Ihnen der unpfändbare Betrag aufgrund einer besonderen Lebenslage nicht aus, können Sie einen Antrag auf Pfändungsschutz beim Vollstreckungsgericht stellen – mit dem Ziel, dass Sie auch einen Teil des pfändbaren Arbeitseinkommens behalten dürfen.
Laut § 850f Abs. 1 ZPO ist das in folgenden Härtefällen möglich:
- Sie sind sozialhilfebedürftig und können nachweisen, dass die Pfändungsfreigrenze das sozialrechtliche Existenzminimum nicht abdeckt.
- Sie sind pflegebedürftig, schwer erkrankt oder benötigen aus anderen persönlichen Gründen einen höheren Geldbetrag für Ihren Lebensunterhalt.
- Sie benötigen aus besonderen beruflichen Gründen mehr Geld, weil Sie davon zum Beispiel erhöhte Fahrkosten bestreiten müssen.
- Sie zahlen mehreren Personen gesetzlichen Unterhalt.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Pfändungsschutz bei dem Amtsgericht, das als Vollstreckungsgericht den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für die Lohnpfändung erlassen hat. Wenn der Fiskus Ihr Gehalt pfändet, müssen Sie den Antrag beim Finanzamt als Vollstreckungsbehörde stellen.
Antrag auf Pfändungsschutz bei einer Abfindung nach einer Kündigung

Weil es sich um eine einmalige und keine wiederkehrende Zahlung handelt, gelten die Pfändungsfreibeträge in diesem Fall nicht.
Deshalb ist die Abfindung uneingeschränkt pfändbar.
Um das zu vermeiden, sollten Sie noch vor Auszahlung der Abfindung einen Pfändungsschutzantrag nach § 850i ZPO stellen.
So erreichen Sie die teilweise oder vollständige Unpfändbarkeit der Abfindung – vorausgesetzt:
Sie weisen nach, dass Sie die Abfindung aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation vorübergehend für Ihren Lebensunterhalt benötigen. Und es stehen keine überwiegenden Belange des Gläubigers entgegen.
Das Gericht muss bei seiner Entscheidung Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und Ihre sonstigen Verdienstmöglichkeiten einbeziehen, das heißt
- die Ihnen zur Verfügung stehenden Einkünfte, wie beispielsweise Arbeitslosengeld und Kindergeld
- Ihre Aussichten auf dem Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung Ihrer Qualifizierung und Ihres Gesundheitszustands
Außerdem muss das Gericht Ihre Interessen und die des Gläubigers gegeneinander abwägen. Überwiegen die Interessen des Gläubigers, wird es Ihren Pfändungsschutzantrag ablehnen. Stehen keine Gläubigerinteressen entgegen, wird das Gericht prüfen, wie viel Geld Ihnen zustünde, wenn Sie „normalen“ Arbeitslohn beziehen würden.
Checkliste – Wie Sie für Ihre Abfindung Pfändungsschutz beantragen:
- Unverzügliche Antragstellung: Beantragen Sie beim Vollstreckungsgericht, dass es die Pfändbarkeit Ihrer Abfindung gemäß § 850i ZPO einschränkt. Begründen Sie in Ihrem Antrag genau, warum Sie für Ihren notwendigen Lebensunterhalt auf die Abfindung bzw. einen Teil davon angewiesen sind, und belegen Sie das mit einschlägigen Unterlagen. Je detaillierter Sie Ihren Antrag begründen, desto höher sind Ihre Erfolgsaussichten.
- Arbeitgeber informieren: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich mit, dass Sie einen Pfändungsschutzantrag für die Abfindung gestellt haben, und bitten Sie ihn, bis zur Gerichtsentscheidung mit der Auszahlung der Abfindung zu warten.
- Rechtliche Schritte: Lassen Sie sich juristisch beraten und unterstützen, falls Ihr Arbeitgeber die Abfindung trotzdem vorzeitig an Ihren Gläubiger überweist.
Dokumentieren Sie alle Schritte, die Sie unternommen haben, und heben Sie die Belege dazu auf.
Pfändungsschutzantrag bei einer Doppelpfändung nach § 906 Abs. 2 ZPO

Gläubiger mit einem Vollstreckungstitel dürfen zwischen verschiedenen Vollstreckungsmaßnahmen wählen und diese sogar miteinander kombinieren. Sie dürfen beispielsweise gleichzeitig Ihren Lohn und Ihr Konto pfänden lassen.
Das wird für Sie problematisch, wenn das von Ihrem Arbeitgeber überwiesene Einkommen höher ist als der geschützte Freibetrag auf Ihrem P-Konto.
In diesem Fall beantragen Sie die (dauerhafte bzw. einmalige) Freigabe Ihres Pfändungsschutzkontos beim Vollstreckungsgericht mit der Begründung, dass Ihr auf dem P-Konto geschützter Freibetrag nicht ausreicht, um Ihr gesamtes pfändungsfreies Arbeitseinkommen zu sichern.
Stellen Sie diesen Antrag auf Pfändungsschutz, um Ihr Weihnachtsgeld auf dem P-Konto zu schützen – oder andere Einkünfte wie zum Beispiel:
- Urlaubsgeld
- Nachzahlungen von Arbeitslohn
- Nachzahlung von Sozialleistungen
- Einmalige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
Fügen Sie Ihrem Pfändungsschutzantrag folgende Belege bei:
- Nachweis, dass Sie das gepfändete Konto als P-Konto führen
- Kontoauszug, aus dem die Gutschrift der Zahlung hervorgeht
- Leistungsbescheid über die erfolgte Zahlung des Sozialleistungsträgers
P-Konto: Zusätzlichen Pfändungsschutz beantragen nach § 907 ZPO
Um den Ihnen zustehenden Freibetrag vor einer Kontopfändung zu schützen, müssen Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen und der Bank ggf. eine P-Konto-Bescheinigung vorlegen, wenn Ihnen ein höherer Betrag als der Grundfreibetrag zusteht.
Sind in den letzten sechs Monaten überwiegend unpfändbare Einkünfte auf Ihrem P-Konto eingegangen, können Sie einen Pfändungsschutzantrag beim Amtsgericht stellen. Dann setzt das Gericht die Unpfändbarkeit Ihres gesamten Kontoguthabens auf dem P-Konto für bis zu zwölf Monate fest. Damit läuft die Kontopfändung komplett ins Leere.
Fügen Sie Ihrem Antrag Nachweise über Ihre unpfändbaren Kontoeingänge der letzten sechs Monate bei. Legen Sie außerdem glaubhaft dar, dass Sie auch in den nächsten sechs Monaten überwiegend nur unpfändbare Beträge erhalten werden.