
FAQ: Pfändung ruhend stellen
Gläubiger können eine Pfändung ruhend stellen, wenn im Insolvenzverfahren eine Vereinbarung mit dem Schuldner getroffen wird – etwa über eine Ratenzahlung.
Die Ruhendstellung der Lohnpfändung wird nicht durch den Schuldner veranlasst, sondern durch den Gläubiger. Schuldner können dem Gläubiger jedoch eine Ratenzahlung vorschlagen. Dieses Muster dient als Vorlage dazu.
Nein, laut eines Beschlusses des BGH muss die Bank der Ruhendstellung nicht zustimmen. Die genaue Grundlage dazu lesen Sie hier.
Inhalt:
Eine ruhende Pfändung – was genau bedeutet das?

Eine Pfändung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung, mit der ein Gläubiger offene Forderungen gegen einen Schuldner durchsetzen kann.
Dabei wird auf das Vermögen des Schuldners zugegriffen – etwa auf sein Konto, sein Einkommen oder sogar seine Gegenstände. Besonders häufig greifen Gläubiger zu einer Lohnpfändung oder Kontopfändung, um ihr Geld einzutreiben.
In bestimmten Fällen entscheidet ein Gläubiger sich dafür, eine bereits eingeleitete Pfändung ruhend zu stellen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass die Schulden erlassen werden oder keine Zahlungen mehr geleistet werden müssen.
Gläubiger und Schuldner einigen sich zum Beispiel auf eine Ratenzahlung. Die Pfändung bleibt bestehen, wird aber zunächst nicht vollstreckt – eine Alternative wird vereinbart, um die Schulden Schritt für Schritt zu begleichen.
Die Lohn- und Kontopfändung ruhend stellen

Gläubiger können sowohl die Kontopfändung als auch die Lohnpfändung ruhend stellen.
- Bei der Lohnpfändung überweist der Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Lohns des Schuldners direkt an den Gläubiger. Wenn Gläubiger die Pfändung ruhend stellen, zahlt der Arbeitgeber dem Schuldner den vollständigen Lohn. Der Schuldner nutzt seinen Lohn dann, um die vereinbarten Raten zu bezahlen.
- Bei einer Kontopfändung hingegen hat der Gläubiger direkten Zugriff auf das Konto des Schuldners. Wird diese Form der Pfändung pausiert, unterlässt der Gläubiger den Zugriff auf das Konto, solange der Schuldner der Ratenzahlung nachkommt.
Muss die Bank der ruhenden Pfändung des Kontos zustimmen?
Handelt es sich um eine Kontopfändung, gilt die Bank des Schuldners als Drittschuldner. Laut eines Beschlusses des BGH im Jahr 2015, wird eine ruhende Pfändung vom P-Konto oder Girokonto eines Schuldners nur wirksam, wenn der Drittschuldner der Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner freiwillig zustimmt (Az.: VII ZB 42/14).

Was passiert aber, wenn die Bank die Ruhendstellung der Pfändung nicht akzeptiert? Laut dem Beschluss des BGH (Az.: VII ZB 42/14) gibt es keine gesetzliche Grundlage für die Ruhendstellung. Das bedeutet, dass der Gläubiger den Drittschuldner nicht zwingen kann, der Ruhendstellung zuzustimmen. Wenn der Drittschuldner nicht einverstanden ist, bestehen für Gläubiger nach Beschluss des BGH nur zwei Möglichkeiten:
- Der Gläubiger hebt die Pfändung vollständig auf. In diesem Fall darf der Schuldner wieder über das Konto verfügen. Die Verstrickung endet dabei jedoch ebenfalls.
- Die Pfändung bleibt bestehen und mit ihr die gesetzlichen Regelungen. Das bedeutet: Der Schuldner verfügt nicht mehr frei über sein Konto und muss den pfändbaren Betrag weiterhin an den Gläubiger leisten.
Rechtlich gesehen ist die Ruhendstellung der Kontopfändung also nicht vorgesehen, es sei denn, alle Beteiligten – also der Schuldner, der Gläubiger und die Bank – sind freiwillig damit einverstanden.
Wann kann der Gläubiger die ruhende Pfändung aufheben lassen?
Wenn Gläubiger eine Pfändung ruhend stellen, bedeutet dies nicht, dass sie diese Ruhendstellung nicht mehr aufheben können. Die Entscheidung, die Pfändung wieder aufzunehmen, wird beispielsweise in folgenden Situationen getroffen:

- Der Schuldner kommt seinen Ratenzahlungen nicht nach. Der Grund, weshalb es in erster Linie dazu kommt, dass die Pfändung ruhend gestellt wird, ist, dass Schuldner und Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung eingehen. Kommt der Schuldner seiner Pflicht jedoch nicht nach und zahlt diese Raten nicht, wird die Pfändung wieder durch den Gläubiger aufgenommen.
- Es besteht eine ruhende Pfändung und eine neue Pfändung tritt ein. Kommt es während der Ruhestellung zu einer Pfändung durch einen anderen Gläubiger, hat die zuerst eingetragene, also die ruhende Pfändung Vorrang und wird wieder aktiv. Erst wenn diese Forderung vollständig beglichen ist, wird die nachrangige Pfändung ausbezahlt.
Muster zur Anfrage der Ruhendstellung
Für Schuldner ist eine ruhende Pfändung erleichternd, da sie entweder wieder vollen Zugriff auf ihr Konto haben oder ihnen der vollständige Lohn ausgezahlt wird. Leider veranlassen die Schuldner jedoch die Ruhendstellung einer Pfändung in dem Insolvenzverfahren nicht selbst.
Schuldner sind dabei jedoch nicht komplett machtlos. Denn sie haben die Möglichkeit, den Gläubiger darum zu bitten, die Pfändung ruhend zu stellen. Folgendes Muster dient als Vorlage, wie betroffene Schuldner dem Gläubiger eine Ratenzahlung vorschlagen können.
Wichtig: Dieses Dokument dient lediglich als Muster. Alle Angaben müssen an den konkreten Einzelfall angepasst werden.
Vorname Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Name des Gläubigers / Unternehmens
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
(Ort), den XX.XX.XXXX
Betreff: Antrag auf Ruhendstellung der Kontopfändung – Aktenzeichen: (Aktenzeichen falls vorhanden)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf die bestehende Kontopfändung meines Kontos bei (Name Ihrer Bank) IBAN (IBAN), möchte ich Ihnen hiermit eine außergerichtliche Einigung in Form einer Ratenzahlung vorschlagen.
Ich biete an, die offene Forderung in Höhe von XXX €in monatlichen Raten von XXX € zu begleichen. Die erste Zahlung erfolgt am XX.XX.XXXX. Um eine ordnungsgemäße Abwicklung zu gewährleisten, beantrage ich die Ruhendstellung der Pfändung für die Dauer der vereinbarten Ratenzahlung.
Die Einhaltung der Ratenzahlungen ist gesichert. Sofern gewünscht, bin ich bereit, entsprechende Nachweise über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse vorzulegen.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung Ihrer Zustimmung bis zum XX.XX.XXXX. Sollte ich bis dahin keine Rückmeldung erhalten, gehe ich davon aus, dass der Vorschlag abgelehnt wurde, und werde mich entsprechend neu orientieren.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Vorname Nachname