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Pfändungsschutz: Was ist von der Pfändung ausgenommen?

Der Pfändungsschutz sorgt dafür, dass Schuldner weiterhin für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
Der Pfändungsschutz sorgt dafür, dass Schuldner weiterhin für ihren Lebensunterhalt sorgen können.

FAQ: Pfändungsschutz

Wie hoch ist der Pfändungsschutz für eine Person?

Bei der Pfändung von Lohn richtet sich der geschützte Betrag danach, wie hoch Ihr Nettoeinkommen ist und wie vielen Personen Sie Unterhalt gewähren. Die genauen Angaben finden Sie in der Pfändungstabelle.

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einem P-Konto?

Bei einem P-Konto beträgt der Pfändungsschutz mindestens 1.560 Euro im Monat.

Was passiert, wenn man zu viel Geld auf einem P-Konto hat?

Übersteigt das Guthaben auf dem P-Konto den für Sie gültigen Freibetrag, wird die entsprechende Summe an den Gläubiger ausgezahlt.

Was bewirkt der Pfändungsschutz?

Schutz vor der Pfändung: Wie dieser aussieht, hängt von der Art der Zwangsvollstreckung ab.
Schutz vor der Pfändung: Wie dieser aussieht, hängt von der Art der Zwangsvollstreckung ab.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung zwingt ein Gläubiger einen Schuldner dazu, eine offene Forderung zu bezahlen. In diesem Zusammenhang gibt es verschiedene Maßnahmen, die ein Gläubiger ergreifen kann. Dazu gehören unter anderem

Doch während der Gläubiger ein Recht auf den Erhalt der offenen Summe hat, so genießt auch der Schuldner gewisse Rechte. Die Durchführung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme soll nicht dafür sorgen, dass er Hunger oder Not leiden muss. Des Weiteren soll das Vorgehen nicht zur Folge haben, dass der Schuldner, insofern er es nicht zuvor schon war, auf staatliche Unterstützung angewiesen ist.

Hier kommt der sogenannte Pfändungsschutz ins Spiel. Dieser sorgt dafür, dass der Schuldner weiterhin selbst seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und er nicht all sein Hab und Gut verliert.

Wie gelingt der Schutz vor Pfändung? Es kommt auf die Art der Zwangsvollstreckung an!

Wie wir bereits eingehend erwähnt haben, gibt es verschiedene Arten der Zwangsvollstreckung. Wie dabei für den Pfändungsschutz gesorgt wird, unterscheidet sich jedoch nach Art der Maßnahme.

Im Folgenden gehen wir näher auf die unterschiedlichen Formen der Zwangsvollstreckung ein und erklären, was gepfändet werden darf.

Bei der Lohn- und Gehaltspfändung: Vorgaben der Pfändungstabelle

Geld vor der Pfändung schützen: Die Pfändungstabelle gibt vor, wie viel gepfändet werden darf.
Geld vor der Pfändung schützen: Die Pfändungstabelle gibt vor, wie viel gepfändet werden darf.

Beantragt ein Gläubiger die Pfändung Ihres Lohns bzw. Gehalts, dann bedeutet dies nicht, dass Sie auf Ihr komplettes Einkommen verzichten müssen. Sie sollen trotz Pfändung dazu in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung zu bestreiten und wenn nötig Unterhaltspflichten nachzukommen.

Dafür sorgt der Pfändungsschutz für Einkommen. Es ist gesetzlich genau festgelegt, wie viel von Ihrem Lohn bzw. Gehalt ein Gläubiger pfänden darf. Die exakten pfändbaren Beträge finden Sie in der aktuellen Pfändungstabelle.

Wie hoch der pfändbare Betrag ausfällt, hängt dabei von zwei Faktoren ab:

  • Wie hoch ist Ihr monatliches Nettoeinkommen?
  • Wie vielen Personen gegenüber sind Sie zur Leistung von Unterhalt verpflichtet?

Haben Sie beispielsweise ein Kind, dann erhöht sich Ihr Freibetrag. Gleichsam geht ein höheres Einkommen mit einem höheren pfändbaren Betrag einher.

Gut zu wissen: Sie müssen Ihr Geld nicht aktiv vor der Pfändung schützen, wenn Ihnen eine Gehalts- bzw. Lohnpfändung bevorsteht. Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den pfändbaren Betrag zu ermitteln und an den Gläubiger zu überweisen. Dabei muss er die Vorgaben der Pfändungstabelle und zum Pfändungsschutz zwingend beachten.

Können Sie das Weihnachtsgeld vor der Pfändung schützen? Laut § 850a der Zivilprozessordnung gilt, dass diese Zahlung des Arbeitgebers bis zu einer Höhe von 780 Euro unpfändbar ist. Der Teil des Weihnachtsgeldes, der diese Summe übersteigt, kann jedoch gepfändet werden. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Sie erhalten Weihnachtsgeld in Höhe von 1.000 Euro. In diesem Fall sind 780 Euro pfändungsfrei, die restlichen 220 Euro unterliegen jedoch der Pfändung.

Schutz vor der Kontopfändung: Die Bedeutung des P-Kontos

Auf einem Konto mit Pfändungsschutz ist jeden Monat der Freibetrag geschützt.
Auf einem Konto mit Pfändungsschutz ist jeden Monat der Freibetrag geschützt.

Hat Ihr Gläubiger eine Kontopfändung gegen Sie erwirkt, hat dies grundsätzlich zur Folge, dass Ihr Girokonto gesperrt wird. Sie können dann kein Geld abheben oder Überweisungen tätigen. Der Gläubiger erhält wiederum Zugriff auf das Guthaben.

Im schlimmsten Falle würden Sie als Schuldner dann mittellos dastehen. Sie können dem jedoch vorbeugen und Ihr Konto vor der Pfändung schützen. Dafür müssen Sie innerhalb von vier Wochen, nachdem Sie über die bevorstehende Kontopfändung informiert wurden, selbst tätig werden.

Dazu müssen Sie Ihr bestehendes Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto genannt – umwandeln lassen. Der Schutz vor der Kontopfändung funktioniert dann wie folgt: Jeden Monat ist ein bestimmter Freibetrag vor der Pfändung sicher.

Seit dem 1. Juli 2025 sind auf einem Konto mit Pfändungsschutz mindestens 1.560 Euro monatlich geschützt. Über diesen kann der Schuldner frei verfügen. Es besteht jedoch auch in gewissen Fällen die Möglichkeit, den Freibetrag für ein Konto mit Schutz gegen Pfändung erhöhen zu lassen.

Das ist unter anderem dann möglich, wenn Sie anderen Personen Unterhalt zahlen müssen oder Kindergeld erhalten. Um den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen, müssen Sie bei Ihrer Bank eine P-Konto-Bescheinigung vorlegen. Diese erhalten Sie unter anderem bei der Familienkasse oder einer Schuldnerberatungsstelle.

Bei der Sachpfändung: Was wird geschützt?

Können Sie Ihr Eigentum vor der Pfändung schützen? Gewisse Gegenstände sind unpfändbar.
Können Sie Ihr Eigentum vor der Pfändung schützen? Gewisse Gegenstände sind unpfändbar.

Kommt es zu einer Sachpfändung, kommt ein Gerichtsvollzieher zu Ihrer Wohnung und durchsucht diese nach pfändbaren Gegenständen. Diese werden anschließend verwertet. In der Regel bedeutet dies, dass sie versteigert werden. Der Erlös wird dann an den Gläubiger ausgezahlt.

Auch bei dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme gibt es einen Pfändungsschutz. Der Gerichtsvollzieher darf nicht einfach wahllos jeden Gegenstand mitnehmen oder mit einem Pfandsiegel markieren.

Bestimmte Gegenstände sind unpfändbar. Dazu gehören unter anderem Sachen, die der Schuldner für eine beschiedene Haushalts- und Lebensführung benötigt. Das wären beispielsweise ein Möbel, eine Waschmaschine und ein Fernseher – insofern diese keine teuren Luxusartikel sind.

Der Schutz vor der Pfändung gilt unter anderem auch für Eheringe, Haustiere sowie Gegenstände, die für die Ausübung des Berufs oder aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden.

Können Schuldner Ihr Eigentum vor der Pfändung schützen, indem sie es vor dem Termin mit dem Gerichtsvollzieher beiseiteschaffen? Ratsam ist dieses Vorgehen nicht. Laut § 288 des Strafgesetzbuches handelt es sich hierbei nämlich um das Vereiteln der Zwangsvollstreckung – und damit um eine Straftat. Diese kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe mit einer Länge von bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Kann ein Auto gepfändet werden?

Sie können Ihr Auto vor der Pfändung schützen, wenn Sie es benötigen, um Ihre Arbeit auszuüben.
Sie können Ihr Auto vor der Pfändung schützen, wenn Sie es benötigen, um Ihre Arbeit auszuüben.

Bei einem Kfz gelten in diesem Zusammenhang jedoch besondere Regeln. Können Sie Ihr Auto vor der Pfändung schützen? Grundsätzlich dürfen Kfz gepfändet werden, weil diese laut offizieller Definition nicht Teil einer bescheidenen Lebensführung sind.

Benötigen Sie das Fahrzeug jedoch zwingend, um damit Ihre Arbeitsstelle zu erreichen oder Ihren Job ausüben zu können, besteht für das Auto ein Pfändungsschutz. Gleiches gilt, wenn Sie das Kfz aus gesundheitlichen Gründen benötigen, weil Sie beispielsweise stark gehbehindert sind.

Immobilie vor der Pfändung schützen: Ist das möglich?

Besonders hart trifft Schuldner die Zwangsvollstreckung in unbewegliches Eigentum – also in der Regel die Zwangsversteigerung der eigenen Immobilie. Gibt es hier einen Pfändungsschutz? Nein, zahlen Sie Ihr Immobiliendarlehen nicht vertragsgemäß ab, kann Ihre Bank relativ schnell tätig werden.

Möchten Sie die Zwangsversteigerung verhindern, sollten Sie möglichst schnell Kontakt mit dem Darlehensgeber aufnehmen und versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden – beispielsweise durch die Anpassung der monatlichen Zahlungen.

Zeit verschaffen kann Ihnen dabei ein Antrag gemäß § 30a des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG). Genehmigt das Gericht den Antrag, wird das Verfahren für maximal sechs Monate vorläufig ausgesetzt wird.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.

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