
FAQ: Ablauf einer Kontopfändung
Eine Kontopfändung führt dazu, dass Sie nicht mehr auf das Guthaben Ihres Kontos zugreifen können. Stattdessen erhält der Gläubiger Zugriff auf das Guthaben sowie neue Geldeingänge. Um dies zu verhindern, müssen Sie ein P-Konto einrichten lassen.
Wird Ihnen ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt, sollten Sie Ihr Girokonto schnellstmöglich in ein P-Konto umwandeln lassen. Ist dies erfolgt, ist ein Teil Ihres Guthabens vor der Pfändung geschützt.
Grundsätzlich ist der Ablauf bei jeder Kontopfändung gleich. Die Pfändung wird aufgehoben, wenn die Schulden zurückgezahlt wurden. Können Sie sich jedoch mit dem Gläubiger auf eine Ratenzahlung einigen, kann er die Pfändung auch schon früher aufheben lassen.
Wurde Ihnen der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt, beginnt eine vierwöchige Schutzfrist. Erst wenn diese abgelaufen ist, erhält der Gläubiger Zugriff auf das Guthaben.
Inhalt:
Vor der Kontopfändung: Wie läuft das Prozedere ab?

Im Rahmen einer Kontopfändung erhalten Gläubiger Zugriff auf das Kontoguthaben des betreffenden Schuldners. Mit diesem Geld wird dann die offene Forderung beglichen. Doch bevor es zu dieser Art der Pfändung kommen kann, müssen erst einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Der Ablauf der Kontopfändung startet damit, dass der Gläubiger einen Vollstreckungstitel erwirkt haben muss. Das kann unter anderem ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid oder ein rechtskräftiges Urteil sein. Dieser Titel muss über eine Vollstreckungsklausel verfügen und dem Schuldner nachweislich zugestellt worden sein.
Das bedeutet auch, dass der Schuldner nicht von einer Pfändung überrascht werden kann. Er erhält in jedem Fall eine Abschrift des Titels – entweder mit der Post oder von einem Gerichtsvollzieher. In einem nächsten Schritt muss der Gläubiger dann beim Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beantragen.
Kontopfändung vom Finanzamt: Der Ablauf ist hier ein wenig anders. Die Behörde benötigt nämlich keinen vollstreckbaren Titel, um eine Kontopfändung in die Wege zu leiten. Vielmehr kann sie direkt auf Grundlage eines Steuerbescheides vollstrecken. Zuvor wird dem Schuldner jedoch eine Vollstreckungsankündigung zugestellt. Auch hier kommt die Pfändung also nicht ohne Vorwarnung.
Durchführung der Kontopfändung: Der Ablauf nach dem PfÜB

Im Zuge der Beantwortung der Frage „Wie läuft eine Kontopfändung ab?“ kommen wir nun zur tatsächlichen Durchführung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme.
Hat der Gläubiger schließlich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, wird dieser sowohl dem Schuldner als auch dem Drittschuldner zugestellt.
Der Drittschuldner ist in diesem Zusammenhang die Bank des Schuldners. Der Bank wird darin verboten, auf dem Konto befindliches Guthaben an den Schuldner auszuzahlen.
Wird der Schuldner in diesem Moment nicht tätig, kann es – je nach Guthaben sowie Höhe der Forderung – sein, dass der Gläubiger das Konto komplett leerräumt. Um dies zu verhindern, sollte der nächste Schritt im Ablauf der Kontopfändung für den Schuldner darin bestehen, ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto genannt, einrichten zu lassen. Dies sollte spätestens vier Wochen nach Zustellung des PfÜB erfolgen. Die Bank ist dann dazu verpflichtet, das Konto innerhalb von vier Tagen umzustellen. Dafür darf sie keine Gebühren verlangen.
Wurde das P-Konto eingerichtet, kann nur der Betrag, der den für Sie gültigen Freibetrag übersteigt, gepfändet werden. Über den Rest dürfen Sie frei verfügen. Seit dem 1. Juli 2024 liegt der Mindestfreibetrag bei 1.500 Euro pro Monat. Wurde die Forderung des Gläubigers abbezahlt, dann wird die Kontopfändung wieder aufgehoben.