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Kontopfändung aufheben: So werden Sie die Pfändung schnell los

Wie können Sie eine Kontopfändung aufheben lassen? Am einfachsten ist die Zahlung der offenen Summe.
Wie können Sie eine Kontopfändung aufheben lassen? Am einfachsten ist die Zahlung der offenen Summe.

FAQ: Kontopfändung aufheben lassen

Wie kann ich eine Kontopfändung schnell aufheben?

Möchten Sie, dass der Gläubiger die Kontopfändung aufheben lässt, müssen Sie als Schuldner die offene Summe begleichen oder eine Ratenzahlung bzw. Stundung mit ihm vereinbaren.

Wie kann ich eine Kontopfändung nach Zahlung der Schulden aufheben lassen?

Sie selbst können dies als Schuldner nicht tun. Nur der Gläubiger kann die Kontopfändung aufheben lassen. Bleibt die Pfändung bestehen, obwohl Sie die offene Summe bezahlt haben, sollten Sie den Gläubiger kontaktieren und unter Fristsetzung zur Aufhebung auffordern.

Kann das Amtsgericht eine Kontopfändung aufheben?

Ja, das ist möglich, wenn Sie eine Vollstreckungsabwehrklage einreichen, weil die Zwangsvollstreckung unzulässig ist.

Drei Möglichkeiten: Wie kann man eine Kontopfändung aufheben lassen?

Kontopfändung aufheben: Durch das Amtsgericht ist dies in bestimmten Fällen möglich.
Kontopfändung aufheben: Durch das Amtsgericht ist dies in bestimmten Fällen möglich.

Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erwirkt, kann er danach eine Zwangs­voll­streckungs­maßnahme durchführen lassen. Häufig wählen Gläubiger hierbei die Kontopfändung.

Diese sorgt dafür, dass das Konto für den Schuldner gesperrt wird. Gleichzeitig erhält der Gläubiger Zugriff auf das Guthaben und kann – insofern ausreichend Geld vorhanden ist – die geschuldete Summe einziehen.

Für Schuldner kann eine solche Maßnahme gravierende Folgen haben. Viele Betroffene fragen sich deshalb „Wie kann ich eine Kontopfändung aufheben lassen?“ Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Sie zahlen die offene Forderung.
  2. Sie einigen sich mit dem Gläubiger und vereinbaren beispielsweise eine Ratenzahlung.
  3. Sie leiten gerichtliche Schritte ein und gehen gegen die Zwangsvollstreckung vor.

Im Folgenden gehen wir näher auf diese Möglichkeiten, eine Kontopfändung aufheben zu lassen, ein und erklären, was Betroffene unternehmen können.

Wer kann eine Kontopfändung aufheben lassen?

Der Gläubiger kann die Kontopfändung aufheben lassen.
Der Gläubiger kann die Kontopfändung aufheben lassen.

Zunächst müssen wir klären, wer überhaupt eine Kontopfändung aufheben kann. Nur durch den Gläubiger ist dies grundsätzlich jederzeit möglich. Haben Sie die offene Summe bezahlt, nimmt der Gläubiger die Maßnahme zurück, er informiert die Bank und Sie können dann wieder ganz normal auf Ihr Konto zugreifen.

In bestimmten Fällen ist es jedoch auch möglich, auf anderem Wege die Kontopfändung aufheben zu lassen. Beim Amtsgericht, das für den betreffenden Fall zuständig ist, können Sie eine Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 der Zivilprozessordnung (ZPO) einreichen, wenn die Zwangsvollstreckung ungerechtfertigt ist – beispielsweise, weil Sie dem angeblichen Gläubiger gar kein Geld schulden.

Kann ein Anwalt die Kontopfändung aufheben? Sind Sie unsicher, wie Sie in Ihrem Fall vorgehen sollen, hilft die Beratung durch einen Experten weiter. Der Anwalt kann prüfen, ob die Pfändung rechtmäßig ist, Ihnen Lösungsmöglichkeiten vorschlagen und Sie beim weiteren Vorgehen unterstützen.

Einigung mit dem Gläubiger erzielen: Kontopfändung aufheben nach Zahlung

Wie wir bereits erwähnt haben, wird der Gläubiger die Kontopfändung aufheben, wenn Sie die offenen Schulden bezahlt haben. Verfügen Sie über die offene Summe und begleichen die Forderung zeitnah, können Sie schnell wieder uneingeschränkt auf Ihr Konto zugreifen.

Handelt es sich um eine größere Summe, die Sie nicht sofort zahlen können? In diesem Fall können Sie den Gläubiger kontaktieren und versuchen, eine Einigung mit ihm zu erzielen, damit er die Kontopfändung aufheben lässt: durch eine Ratenzahlung oder Stundung der Schulden wird dies möglich.

Bei der Ratenzahlung bieten Sie dem Gläubiger an, die offene Summe in mehreren Raten abzubezahlen. Im Rahmen der Stundung verschieben Sie den Zeitpunkt der Zahlung auf ein festgelegtes Datum in der Zukunft.

Kontopfändung aufheben: Antrag beim Gläubiger stellen

Kontopfändung beim Geschäftskonto aufheben: Es gelte die gleichen Vorgaben wie bei privaten Konten.
Kontopfändung beim Geschäftskonto aufheben: Es gelte die gleichen Vorgaben wie bei privaten Konten.

Möchten Sie die Kontopfändung durch eine Ratenzahlung oder Stundung aufheben lassen, müssen Sie sich direkt an den Gläubiger wenden. Erklären Sie, warum Sie aktuell nicht dazu in der Lage sind, die Schulden zu begleichen und beschreiben Sie detailliert, wie und wann Sie die offene Summe abbezahlen werden.

Unser Muster zeigt, wie ein solches Schreiben an den Gläubiger formuliert werden kann. Bedenken Sie dabei, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt, die der Veranschaulichung dienen soll. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.

Kontopfändung aufheben: Antrag beim Gläubiger stellen

[Ihr Vor- und Zuname]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]

[Name des Gläubigers]
[Straße und Hausnummer]
[Postleitzahl und Ort]

[Ort, Datum]

Betreff: Aufhebung der Kontopfändung – Az: [Aktenzeichen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses]

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund meiner aktuellen finanziellen Situation ist es mir nicht möglich, die Gesamtsumme sofort zu begleichen. 

[Möglichkeit 1: Ratenzahlung]
Ich schlage vor, die Forderung in Höhe von ­­­1.000 Euro in zehn monatlichen Raten von jeweils 100 Euro abzubezahlen. Die erste Rate zahle ich zum [Datum].

[Möglichkeit 2: Stundung]
Ich bitte um Stundung bis zum [Datum]. Zu diesem Zeitpunkt erwarte ich eine Steuerrückzahlung, die es mir ermöglicht, die offene Summe zu begleichen.

Sobald die Gründe für die Aufrechterhaltung der Kontopfändung entfallen sind, bitte ich Sie, die Kontopfändung bei meiner Bank ([Name der Bank], [IBAN]) unverzüglich aufzuheben und den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom [Datum] zurückzunehmen.

Über eine positive Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]
[Ihr Name]

Laden Sie die Vorlage hier herunter!

Beachten Sie: Der Gläubiger ist nicht dazu verpflichtet, Ihrer Bitte um Ratenzahlung oder Stundung, um die Kontopfändung aufheben zu lassen, nachzukommen. Es liegt im Ermessen des Gläubigers, wie er reagiert.

Wie lange dauert es, bis sich eine Kontopfändung aufheben lässt?

Kontopfändung aufheben: Die Dauer bis zur Entsperrung beträgt meist nur einige Tage.
Kontopfändung aufheben: Die Dauer bis zur Entsperrung beträgt meist nur einige Tage.

Wird das Konto gepfändet, hat dies viele negative Auswirkungen für den Betroffenen. Aus diesem Grund fragen sich viele Schuldner in puncto „Kontopfändung aufheben“: Welche Dauer ist zu erwarten, bis sie ihr Konto wieder normal nutzen können?

In der Regel dauert es nur wenige Tage nach einer Zahlung oder Einigung mit dem Gläubiger, bis die Pfändung aufgehoben wird. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie entweder den Gläubiger oder die Bank kontaktieren und sich dort zum Stand der Dinge informieren.

Droht eine Kontopfändung, sollten Sie Ihr Konto schnellstmöglich in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Darauf ist jeden Monat ein bestimmter Grundfreibetrag vor der Pfändung geschützt. Je nach Einzelfall können Sie diesen Freibetrag auch erhöhen lassen – beispielsweise wenn Sie Kindergeld für Ihre Kinder erhalten.

Sonderfälle: Finanzamt, GEZ & Inkasso

Hier gibt es einige Besonderheiten, die Sie beachten sollten:

  • Finanzamt: Um die Kontopfändung aufheben zu lassen, müssen Sie Ihre Steuerschuld begleichen. Ist Ihnen dies nicht möglich, haben Sie häufig die Möglichkeit, eine Ratenzahlung oder Stundung zu vereinbaren. Würde die Pfändung eine unangemessene Härte darstellen, können Sie auch Vollstreckungsschutz beantragen.
  • Rundfunkbeitrag (GEZ): Um die Kontopfändung aufheben zu lassen, müssen Sie entweder die Zahlung nachholen oder den Nachweis über die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nachreichen.
  • Inkasso: Hier ist zu beachten, dass Sie nicht nur die offene Summe, sondern auch zusätzlich Inkassokosten sowie mögliche weitere Posten (z. B. Zinsen), zahlen müssen. Erst dann wird das Inkasso-Unternehmen die Kontopfändung aufheben lassen. Auch hier können Sie in vielen Fällen eine Ratenzahlung oder Stundung vereinbaren.

Was passiert, wenn Sie die Privatinsolvenz erfolgreich hinter sich gebracht haben, alte Gläubiger aber immer zwangsvollstrecken wollen? Nach der Restschuldbefreiung dürfen Gläubiger dies nicht mehr tun. Sie können eine Kontopfändung aufheben lassen nach der Restschuldbefreiung, wenn die Forderung nicht mehr eingetrieben werden darf. Dazu können Sie eine Vollstreckungsabwehrklage einlegen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.

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