
FAQ: Pfändung durch das Finanzamt
In der Regel erfolgt eine Kontopfändung oder Lohnpfändung durch das Finanzamt. Bei Steuerschulden fungiert der Steuerbescheid als Titel zur Vollstreckung.
Nimmt das Finanzamt eine Pfändung ohne Vollstreckungsankündigung vor, ist das nicht rechtmäßig, sodass Sie dagegen vorgehen können.
Inhalt:
Weitere Ratgeber und um die Pfändung durch das Finanzamt
Die Grundsätze der Kontopfändung durch das Finanzamt

Haben sich die Schulden angehäuft, können Gläubiger im Rahmen der Pfändung Schulden eintreiben. Neben der Sachpfändung oder der Forderungspfändung kann beispielsweise die Kontopfändung in Betracht kommen. Sobald der Vollstreckungsbescheid vorliegt, können Teile des Arbeitslohns oder des Kontos gepfändet werden. Auch das Finanzamt, das sogar über eine eigene Vollstreckungsstelle verfügt, kann pfänden.
Doch wann genau pfändet das Finanzamt? Haben Sie Steuerschulden, übernimmt die Pfändung das Finanzamt. Dieses ist bei einer Vollstreckung im Vorteil. Gläubiger benötigen einen Titel, der aus einem Urteil oder Vollstreckungsbescheid bestehen kann. Sie müssen zudem das Vollstreckungsorgan anrufen. Diese Zeit und die Kosten muss das Finanzamt nicht aufwenden. Es kann schnell und effektiv auf der Grundlage des Steuerbescheides vollstrecken. Das Finanzamt kann zu folgenden Vollstreckungsmethoden greifen:
- Kontopfändung
- Lohnpfändung
- Sachpfändung
Was darf das Finanzamt pfänden?
Grundsätzlich darf das Finanzamt bei der Kontopfändung auf das gesamte Guthaben zugreifen. Eine Umwandlung in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) aktiviert einen Pfändungsschutz. Auch bei einer Finanzamt-Pfändung ermöglicht das P-Konto, dass der Schuldner auf das unpfändbare Kontoguthaben (derzeit in Höhe von 1500 Euro) zugreifen kann.
Eine Separierung zur Pfändung beim Finanzamt kann Vermögenswerte vor der Zwangsvollstreckung durch das Finanzamt retten. Dadurch werden diese Vermögenswerte und Einnahmen so strukturiert, dass sie nicht mehr Teil des pfändbaren Vermögens sind. Das kann durch Verlagerung von Vermögenswerten auf andere natürliche oder juristische Personen erfolgen.
Pfändung durch das Finanzamt ohne Ankündigung: Ist das möglich?

Das Finanzamt pfändet Ihr Konto ohne eine Ankündigung? Das ist weder erlaubt noch möglich. Schon mit dem Steuerbescheid informiert Sie das Finanzamt, dass das Ausbleiben der Zahlung zu einer Zwangsvollstreckung führt. Der Schuldner erhält weiterhin eine Vollstreckungsankündigung. Daher weiß er grundsätzlich, dass die Pfändung in das Konto ansteht.
Die Pfändung durch das Finanzamt ohne Mahnung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Es muss die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Mahnungen und Zahlungserinnerungen erreicht sein. Zahlen Sie daraufhin die fällige Forderung, ist es möglich, dass Sie die Pfändung verhindern.
Bei der Kontopfändung muss das Finanzamt die Verhältnismäßigkeit beachten. Der Bundesfinanzhof stellte in seinem Urteil vom 18.07.2000 (BFH, Urteil vom 18.07.2000, VII R 101/98) fest, dass für eine Pfändung ein hinreichender Anhalt vorliegen muss, sodass sie zu der Befriedigung führt.
Hat eine Pfändung vom Finanzamt Vorrang vor anderen Gläubigern? – Grundsätzlich nicht. Der Forderungsinhaber, der zuerst einen Anspruch angemeldet hat, hat Vorrang im Rahmen der Kontopfändung. Dabei ist es egal, ob es sich um das Finanzamt oder einen anderen Gläubiger handelt.
Besonderheiten bei der Pfändung durch das Finanzamt

Eine Pfändung durch das Finanzamt bei Selbstständigen erfolgt meist in Form der Lohnpfändung, wenn Sie in Teilzeit selbstständig sind und dazu einem sozialversicherungspflichtigen Nebenjob nachgehen. Die Kontopfändung führt das Amt vor allem bei Unternehmern durch.
Sie können von Ihrem Konto im Rahmen der Pfändung durch das Finanzamt keine Beträge mehr abheben oder überweisen, wenn die Kontopfändung abläuft. Auf Ihr Konto können Sie quasi nicht mehr zugreifen. Dabei ist es egal, ob die Pfändung vom Geschäftskonto beim Finanzamt oder von einem privaten Girokonto erfolgt.
Wird eine Kontopfändung vom Finanzamt an die SCHUFA gemeldet? Wenn Sie Schulden haben, stellt sich immer die Frage, wer davon erfährt und ob daher Ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtigt wurde. Die Pfändung beim Finanzamt speichert die SCHUFA grundsätzlich nicht. Die Banken können allerdings Kontopfändungen an die SCHUFA melden.
Was hat die Pfändung beim Finanzamt mit dem Drittschuldner zu tun?
Es kann sein, dass die Bank der Drittschuldner ist, also der Schuldner des Schuldners. Betreibt das Finanzamt gegen das Konto des Schuldners eine Kontopfändung, ist die Bank der Drittschuldner. Das Finanzamt selbst kann auch Drittschuldner sein, wenn der Schuldner einen Rückerstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt hat. Dann kann der Gläubiger mittels Steuerpfändung diesen Anspruch pfänden.
Es kann daher eine Drittschuldnerzahlung bei der Pfändung vom Finanzamt ergehen. Dann zahlt ein Drittschuldner, also der Schuldner des eigentlichen Schuldners des Finanzamts beispielsweise die Steuerschulden. Das bedeutet, dass ein Dritter im Rahmen einer Zwangsvollstreckung an die Stelle des Schuldners tritt und die Forderungen des Gläubigers übernimmt. Im Rahmen der Pfändung vom Finanzamt zeigt die Drittschuldnererklärung genau diese Situation an.
Arbeitgeberbeteiligung und Rente bei der Pfändung durch das Finanzamt

Ebenfalls kann das Finanzamt bei der Pfändung den Arbeitgeber beteiligen. Im Rahmen der Lohnpfändung darf es beim Arbeitgeber die Informationen zu weiteren Pfändungen auf das Gehalt einholen. Der Arbeitgeber zahlt dann einen Teil des Gehaltes direkt an den Gläubiger.
Auch die Pfändung der Rente durch das Finanzamt ist möglich. Denn Rente wird nach dem geltenden Recht wie Arbeitseinkommen behandelt.
Wann hebt das Finanzamt die Pfändung auf?
Grundsätzlich muss der Schuldner die Summe vollständig begleichen, bevor das Finanzamt die Pfändung aufhebt. Doch was machen Sie, wenn Sie das gesamte geschuldete Geld nicht auf einmal aufbringen können? Kann das Finanzamt die Pfändung auch sonst aufheben?
In einigen Einzelfällen existiert auch andere Möglichkeiten:
- Sie können einen Antrag auf Aufhebung der Pfändung beim Finanzamt stellen. Dies ist dann der sogenannte Antrag auf Vollstreckungsschutz nach § 258 AO. Dann müssen Sie nachweisen, dass die Pfändung eine unbillige Härte darstellt. Das ist der Fall, wenn Sie von der Pfändung in einer Schwere betroffen sind, die enorme Nachteile über die Zahlung hinaus nach sich zieht.
- Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie einen Ratenzahlungsplan vereinbaren und so Ihre Schulden abbezahlen.
- In einzelnen Fällen kann der Schuldner Nachweise über seine aktuelle Zahlungsunfähigkeit erbringen und damit belegen, dass dies vorübergehend ist und er später bezahlen kann.
Ist ein Einspruch gegen die Pfändung beim Finanzamt möglich?
Wenn Sie gegen die Pfändung vom Finanzamt Rechtsmittel einlegen wollen, sollten Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Darüber hinaus können Sie eine Aussetzung der Vollziehung beantragen. Geht das Finanzamt diesem Antrag nach, müssen Sie die Zahlung an das Finanzamt vorerst nicht tätigen.