
FAQ: Einspruch gegen einen Steuerbescheid
Beinhaltet ein Steuerbescheid Fehler, sollten Sie Einspruch gegen diese einlegen. Welche Gründe beispielsweise einen Einspruch rechtfertigen können, haben wir hier zusammengefasst. Wie Sie einen Einspruch formulieren, können Sie dem Muster hier entnehmen.
Für den Einspruch gegen einen Steuerbescheid ist eine Frist von einem Monat zu beachten. Wichtig ist, dass der Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat und Nachzahlungen sofort zu leisten sind. Tun Sie dies nicht, entstehen weitere Steuerschulden.
Ja. Nach Eingang des Einspruchs prüft das Finanzamt den Bescheid. Hier ist es möglich, dass dies negative Auswirkungen hat und Betroffene mehr nachzahlen müssen. Mehr zum Ablauf des Verfahrens lesen Sie hier.
Inhalt:
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Häufige Gründe für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid

Nach dem Erhalt des Steuerbescheids sollten Sie diesen immer gründlich prüfen. Denn Fehler können sich auf die Höhe der Steuerschuld auswirken. Im schlimmsten Fall fällt die Steuernachzahlung höher aus, als tatsächlich gerechtfertigt. Fehler können dann einen Einspruch gegen den Steuerbescheid begründen.
Aber wann handelt es sich um einen Fehler und wirkt sich der Einspruch gegen den Steuerbescheid auf die Nachzahlung aus? Neben Fehlern bei der Abgabe der Erklärung oder bei der Bearbeitung können auch weitere Punkte dazu führen, dass Steuerbescheide nicht korrekt sind.
So sind folgende Fehlerquellen denkbar:
- Fehler bei der Steuererklärung z. B. Eingabe falscher Daten oder Vergessen bestimmter Daten
- Bearbeitungsfehler wie Tippfehler, Zahlendreher, Übersehen von Steuervorteilen
- Datenfehler bei der Übertragung in ein elektronisches System (dadurch fehlen Informationen oder es wurden inkorrekte Informationen übertragen)
- Rechenfehler

Sind Sie sich nicht sicher, ob ein Fehler vorliegt und ein Einspruch gegen den Steuerbescheid möglich bzw. sinnvoll ist, sollten Sie den Bescheid von einem Steuerberater prüfen lassen. Sie können Sie auch direkt an den Sachbearbeiter wenden und sich den Bescheid erläutern lassen, wenn Sie denken, dass ein Fehler vorliegt.
Sie können grundsätzlich immer Einspruch einlegen, sollten sich dann aber bewusst sein, dass dies auch zu Nachteilen, also einer Verböserung, führen kann. In einer Prüfung durch das Finanzamt kann durchaus auch eine höhere Steuerschuld festgestellt werden.
Achtung: Auch ein vorläufiger Bescheid kann fehlerhaft sein. Somit ist in der Regel auch hier ein Einspruch möglich.
Fristberechnung beim Einspruch gegen den Steuerbescheid
Wie lange kann ein Einspruch gegen den Steuerbescheid eingereicht werden? Müssen Sie eine bestimmte Frist beachten? Tatsächlich ist das der Fall. Die für den Einspruch gegen den Steuerbescheid wichtige Rechtsgrundlage bildet hier § 355 Abgabenordnung (AO). In diesem ist Folgendes definiert:
Der Einspruch nach § 347 Absatz 1 Satz 1 ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen.

Die Frist beginnt vier Tage nach dem Datum, das auf dem Steuerbescheid angegeben ist. Dies ist in § 122 AO definiert. Steht auf dem Schreiben beispielsweise der 15.06., gilt der Bescheid ab dem 19.06. als bekannt. Ab diesem Tag läuft die einmonatige Frist für den Einspruch.
Haben Sie beim Einspruch gegen den Steuerbescheid diese Frist verpasst, kann unter Umständen ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt werden. Das ist jedoch nur möglich, wenn Sie die Gründe für das Versäumen nicht verschuldet haben. Das kann bei einer schweren Krankheit oder einem längeren Auslandsaufenthalt der Fall sein, ist aber vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid nicht vorhanden oder fehlerhaft, verlängert sich die Einspruchsfrist gemäß § 356 Abs. 2 AO auf ein Jahr nach Bekanntwerden des Bescheids.
Wie lege ich Einspruch gegen einen Steuerbescheid ein?

Bei einem Einspruch gegen den Steuerbescheid ist die Begründung von diesem von Bedeutung. Es ist nicht selten, dass ein Einspruch zum Steuerbescheid, wenn er ohne Begründung eingereicht wird, vom zuständigen Finanzamt abgelehnt wird. Welche Sachlagen beim Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid aufgeführt werden müssen oder können, hängt vom Fehler im Schreiben ab. Es ist also je nach Einzelfall unterschiedlich, warum Einspruch eingelegt wird.
Aber wie kann ich Einspruch gegen einen Steuerbescheid beim Finanzamt einlegen? Und wie schreibe ich einen Einspruch gegen den Steuerbescheid am besten? Grundsätzlich müssen Sie sich an die Behörde wenden, die den Bescheid ausgestellt hat.
Auf welchen Wegen der Einspruch eingelegt werden kann, ist ebenfalls gesetzlich bestimmt. Hier ist § 357 AO von Bedeutung. Demnach können Sie das Schreiben per Post oder elektronisch einreichen.
Im Schreiben sollten immer folgende Daten enthalten sein:
- Daten des Betroffenen mit Steuernummer
- Bezeichnung des Bescheids mit Steuerjahr
- Einspruch als solchen bezeichnen (z. B. mit Überschrift oder Betreff)
- Begründung (inklusive Nachweise falls vorhanden)
Um einen Nachweis über die Zustellung zu haben, sollten Sie den Einspruch gegen den Steuerbescheid per Einschreiben einreichen. Auch Fax ist eine Möglichkeit, sofern das Finanzamt diese anbietet. Ähnlich ist es auch, wenn Sie den Einspruch gegen den Steuerbescheid per E-Mail schicken möchten. Stellen Sie vorab immer sicher, dass dies angeboten wird.

Sie können darüber hinaus den Einspruch gegen den Steuerbescheid zur Niederschrift vor Ort beim Finanzamt einreichen. In diesem Fall wird der Einspruch mündlich erklärt und durch den Finanzbeamten schriftlich in den Akten hinterlegt.
Eine weitere Option für das Einreichen vom Einspruch gegen den Steuerbescheid besteht über Elster. Haben Sie ein Konto beim Programm, können Sie den Einspruch direkt dort einlegen und auch eine „Aussetzung der Vollziehung“ beantragen. Das heißt, der Bescheid wird vorerst nicht vollstreckt.
Denn ein Einspruch an sich hat keine aufschiebende Wirkung. Sie müssen üblicherweise die anstehende Nachzahlung zunächst leisten. Es kann bei einer Nichtzahlung auch eine Zwangsvollstreckung drohen. Stellt sich mit der Überprüfung tatsächlich eine geringere Steuerschuld heraus, wird Ihnen die Differenz zurücküberwiesen.
Einspruch gegen den Steuerbescheid formulieren: Ein Muster als Orientierung
Für die Formulierung vom an das Finanzamt gerichteten Einspruch gegen den Steuerbescheid kann ein Muster als Orientierung dienen. Nachfolgend haben wir eine passende Vorlage erstellt. Diese können Sie kostenlos herunterladen und sollten Sie immer individuell anpassen.

Sind Sie sich bezüglich der Begründung für den Einspruch gegen den Steuerbescheid bzw. einer Formulierung unsicher, sollten Sie, wie erwähnt, einen Steuerberater oder einen Anwalt kontaktieren.
Achten Sie darauf, dass Sie dann beim Einspruch gegen den Steuerbescheid mit Kosten für den Steuerberater oder Anwalt rechnen müssen.
Mitunter ist es auch möglich, dass Sie bei einem eingereichten Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid die Begründung nachreichen können. Hierzu sollten Sie sich vorab beim Finanzamt informieren.
Ablauf nach Einreichen des Einspruchs

Bei einem Einspruch gegen den Steuerbescheid hängt die Dauer der Bearbeitung vom Finanzamt ab. Es kann durchaus sechs Monate in Anspruch nehmen, bis Sie einen geänderten Bescheid erhalten.
Wird dem Einspruch stattgegeben, erhalten Sie einen neuen Bescheid. Ist dieser ebenfalls fehlerhaft, sollten Sie klären, ob ein erneuter Einspruch gegen den geänderten Steuerbescheid möglich ist.
Wird der Einspruch abgelehnt, haben Betroffene mitunter eine weitere Möglichkeit. Sie können nach dem Einspruch gegen den Steuerbescheid auch Klage einreichen. Diesbezüglich sollte aber immer eine anwaltliche Beratung erfolgen.
Nachfolgend haben wir den Ablauf des Einspruchs grafisch zusammengefasst:

Infos zu Steuerschulden im Video
Mehr zu Steuerschulden und was Sie dann tun können, erfahren Sie auch im nachfolgenden Video.
