
FAQ: Steuernachzahlung
Erhalten Sie eine Witwen- oder Erwerbsminderungsrente, droht eine Steuernachzahlung, weil Sie diese Ankünfte in der Steuererklärung angeben müssen. Auch Veränderungen im Arbeitseinkommen können zu einer Nachzahlung von Steuern führen.
Im Härtefall können Sie mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung vereinbaren, um die Steuerschulden zurückzuzahlen. Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht allerdings nicht.
Verweigern Sie z. B. eine wegen der Witwenrente fällige Steuernachzahlung, erfolgt zuerst eine Mahnung. Zahlen Sie trotzdem nicht, kann das Finanzamt die Schulden per Pfändung eintreiben.
Steuerschulden verjähren nach fünf Jahren, wenn die Verjährungsfrist nicht unterbrochen wird. Bei Steuerstraftaten tritt Verjährung erst nach zehn Jahren ein.
Inhalt:
Steuernachzahlung: Warum diese gefordert werden kann

Geht bei Arbeitnehmern ein Steuerbescheid ein, können diese sich nicht selten über eine Rückzahlung freuen. Anders sieht es häufig bei Selbstständigen aus: Hatten diese ein erfolgreiches Jahr, kann eine Steuernachzahlung drohen. Ob eine Stundung oder eine Ratenzahlung dann möglich sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Steuernachzahlungen können durch ganz unterschiedliche Gründe vom Finanzamt gefordert werden. Zuerst geben Sie eine Steuererklärung ab. Diese wird durch die Behörde geprüft. Haben Sie unter Berücksichtigung der Freibeträge und Ihrer Auslagen zu viel gezahlt, erhalten Sie eine Rückzahlung.
Haben Sie allerdings zu wenig Steuern abgeführt, Schulden Sie dem Finanzamt den ausstehenden Betrag. Eine drohende Steuernachzahlung als Rentner ist wahrscheinlicher als für festangestellter Arbeitnehmer. Deren Lohnsteuer wird nämlich automatisch durch den Arbeitgeber abgeführt.
Rentner erhalten ihre Bezüge erst einmal steuerfrei und müssen dann eine Steuererklärung abgeben. Dasselbe gilt auch für Selbstständige. Diese leisten in aller Regel alle drei Monate eine Vorauszahlung, welche sich nach dem Steuerbescheid aus dem letzten Jahr richtet.
Hat der Selbstständige dann aber ein besonders erfolgreiches Geschäftsjahr hinter sich, kann eine hohe Steuernachzahlung drohen. Zudem kann es vorkommen, dass Sie bei der Steuererklärung wichtige Ausgaben vergessen. Ist das der Fall können Sie binnen eines Monats nach Zustellung des Steuerbescheids eine Änderung beantragen.
Steuernachzahlung: Welche Frist müssen Sie einhalten?
Ist es Ihnen nicht gelungen, eine Steuernachzahlung zu vermeiden, erhalten Sie mit dem Steuerbescheid auch die Information, zu wann Sie das Geld an das Finanzamt überweisen müssen. Halten Sie diese Frist nicht ein, droht Ihnen ein sogenannter Säumniszuschlag.
Doch wie können Sie nun vorgehen, wenn Sie kein Geld für die Steuernachzahlung haben? Zunächst sollten Sie den Bescheid genau überprüfen und analysieren, ob Sie vielleicht wichtige Angaben vergessen haben.
Ist dies der Fall, können Sie eine Änderung des Bescheids beantragen und die entsprechenden Nachweise an das Finanzamt schicken. Sind Sie der Meinung, dass ein fehlerhafter Bescheid vorliegt, ist ein Einspruch gegen den Steuerbescheid binnen eines Monats möglich. Dieser hat allerdings keine aufschiebende Wirkung, die Steuernachzahlung wird also trotzdem fällig.
Fehlen Ihnen dafür nach wie vor die finanziellen Mittel können Sie bei einem strittigen Sachverhalt eine Aussetzung der Vollziehung beantragen. Das Finanzamt ist allerdings nicht verpflichtet, dieser auch zuzustimmen.
Gut zu wissen: Die Verzinsung für die Steuernachzahlung durch das Finanzamt beträgt seit 2019 0,15 Prozent im Monat bzw. 1,8 Prozent im Jahr, wenn Sie die Steuerunterlagen verspätet einreichen.
Steuern nachzahlen: Ist das in Raten möglich?

Eine Ratenzahlung für Steuerschulden ist nur auf Antrag in besonderen Härtefällen möglich. Das Finanzamt ist allerdings nicht verpflichtet, dem Antrag stattzugeben. In § 222 Abgabenordnung (AO) heißt es dazu:
Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die Stundung soll in der Regel nur auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung gewährt werden. Steueransprüche gegen den Steuerschuldner können nicht gestundet werden, soweit ein Dritter (Entrichtungspflichtiger) die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten, insbesondere einzubehalten und abzuführen hat. […]
Es ist also wichtig, dass Sie beweisen können, dass eine sofortige Rückzahlung eine besondere Härte bedeuten würde. Es kann von Vorteil sein, wenn Sie in Bezug auf die Steuernachzahlung berechnen, über welchen Zeitraum und in welchen Raten Sie Ihre Schulden tilgen können.
Kann wegen einer Steuernachzahlung eine Pfändung drohen?
Weigern Sie sich, Ihre Schulden beim Finanzamt zu begleichen, drohen Konsequenzen. Im ersten Schritt erhalten Sie eine Mahnung. Zudem müssen Sie Zinsen auf die Steuernachzahlung entrichten, je länger Sie mit der Überweisung warten. Kommen Sie keiner Zahlungsaufforderung nach, droht Ihnen eine Pfändung durch das Finanzamt. Können auch dadurch die Schulden nicht begleichen werden, bleibt dem Betroffenen häufig nur der Weg in die Privatinsolvenz. Eine Haftstrafe droht allerdings nicht.
