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Steuerschulden bei der Privatinsolvenz: Werden sie erlassen?

Kann man bei Steuerschulden die Privatinsolvenz anmelden? Ja, das ist möglich.
Kann man bei Steuerschulden die Privatinsolvenz anmelden? Ja, das ist möglich.

FAQ: Steuerschulden bei der Privatinsolvenz

Was passiert mit Steuerschulden bei der Privatinsolvenz?

Im Regelfall werden Steuerschulden von der Restschuldbefreiung erfasst. Das bedeutet, dass das Finanzamt die Schulden nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr einfordern kann.

Werden Steuerschulden nach der Restschuldbefreiung erlassen?

In der Regel ist dies so. Ausnahmen gelten jedoch, wenn die Steuerschulden mit einer Steuerstraftat, wie beispielsweise der Steuerhinterziehung zusammenhängen. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Kann ich Steuerschulden mit in die Privatinsolvenz nehmen?

Ja, Sie können die Privatinsolvenz auch dann anmelden, wenn Sie Steuerschulden haben.

Werden Steuerschulden bei der Privatinsolvenz erlassen?

Bei der Insolvenz werden Steuerschulden in der Regel wie andere Schulden auch behandelt.
Bei der Insolvenz werden Steuerschulden in der Regel wie andere Schulden auch behandelt.

Die Privatinsolvenz hilft überschuldeten Verbrauchern. Sind Betroffene nicht dazu in der Lage, ihre Schulden aus eigener Kraft abzubauen, können sie mithilfe des gerichtlichen Verfahrens wieder schuldenfrei werden. Dafür sorgt die sogenannte Restschuldbefreiung.

Doch nicht alle Arten von Schulden werden auch tatsächlich von der Restschuldbefreiung erfasst. Vor diesem Hintergrund fragen sich viele Betroffene: Kann man Steuerschulden mit in die Privatinsolvenz nehmen?

Die gute Nachricht lautet: Ja, in der Regel werden im Rahmen der Privatinsolvenz Steuerschulden von der Restschuldbefreiung erfasst. Einfach gesagt bedeutet das also, dass Sie Ihre Steuerschulden durch die Privatinsolvenz loswerden können. Hierbei gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme, auf die wir im folgenden Abschnitt näher eingehen.

Können Sie die Privatinsolvenz wegen Steuerschulden anmelden? Ja, das ist möglich. Es gibt keine Vorgaben dazu, welcher Art Ihre Schulden oder wie hoch diese sein müssen, um das Verfahren durchlaufen zu können. Es empfiehlt sich, dass Sie den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen, wenn Sie zahlungsunfähig sind und absehbar ist, dass sich dieser Zustand in der näheren Zukunft nicht ändern wird.

Wissenswertes rund um Steuerschulden:

Ausnahme: Keine Restschuldbefreiung bei Steuerstraftaten

Privatinsolvenz: Steuerschulden, die mit Steuerhinterziehung zusammenhängen, werden nicht erlassen.
Privatinsolvenz: Steuerschulden, die mit Steuerhinterziehung zusammenhängen, werden nicht erlassen.

Es gibt allerdings Steuerschulden, die laut § 302 Insolvenzordnung (InsO) nicht von der Erteilung der Restschuldbefreiung erfasst werden:

„Verbindlichkeiten des Schuldners […] aus einem Steuerschuldverhältnis, sofern der Schuldner im Zusammenhang damit wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung rechtskräftig verurteilt worden ist.“

In den folgenden Fällen verfallen Steuerschulden bei der Privatinsolvenz also nicht:

  • Im Rahmen der Privatinsolvenz werden Steuerschulden, die mit Steuerhinterziehung (§ 370 AO) zusammenhängen, nicht erlassen.
  • Gleiches gilt bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigem, gewaltsamem und bandenmäßigem Schmuggel (§373 AO).
  • Auch bei Steuerhehlerei (§ 374 AO) werden im Rahmen der Insolvenz die Steuerschulden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.

Das bedeutet für Sie: Wenn Sie wegen einer dieser Taten verurteilt wurden, bleiben genau diese Steuerschulden nach der Privatinsolvenz bestehen und können weiterhin gegen Sie vollstreckt werden.

Wann bleiben Steuerschulden bei der Privatinsolvenz bestehen?

Damit das Finanzamt Ihre Steuerschulden von der Restschuldbefreiung ausschließen kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  1. Rechtskräftige Verurteilung: Es muss ein rechtskräftiges Urteil oder ein Strafbefehl wegen einer Steuerstraftat vorliegen. Eine bloße Schätzung oder ein Verdacht reichen nicht aus.
  2. Anmeldung durch das Finanzamt: Das Finanzamt muss die Forderung unter expliziter Angabe des Rechtsgrundes der „vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung“ oder der Steuerstraftat zur Insolvenztabelle anmelden.
  3. Hinweis durch das Gericht: Wenn ein Gläubiger eine solche Forderung anmeldet, muss das Insolvenzgericht Sie als Schuldner über diese Anmeldung und die damit verbundene Rechtsfolge belehren. Zudem müssen Sie über Ihr Recht zum Widerspruch informiert werden.

Was passiert, wenn ein Schuldner neue Steuerschulden während der Privatinsolvenz anhäuft? Die Restschuldbefreiung bezieht sich nur auf Schulden, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Wenn Sie während der laufenden Insolvenz neue Steuerschulden anhäufen, fallen diese nicht unter die Restschuldbefreiung. Diese neuen Schulden müssen Sie in voller Höhe begleichen. Gleiches gilt auch, wenn Sie neue Steuerschulden nach durchlaufener Privatinsolvenz machen.

Übersicht: Was passiert mit Steuerschulden bei der Privatinsolvenz?

In der Übersicht: Was passiert mit Steuerschulden bei der Privatinsolvenz?
In der Übersicht: Was passiert mit Steuerschulden bei der Privatinsolvenz?

Beachten Sie Folgendes zu Steuerschulden bei der Privatinsolvenz: Eine Aufrechnung von Steuererstattungen, die während des Verfahrens eingehen, ist gegen alte Steuerschulden möglich. Dies sorgt dafür, dass sich die Insolvenzmasse verringert.

Steuerschulden bei Ehepartnern und Selbstständigen

Die Frage, wer für Steuerschulden haftet und was für Selbstständige gilt, sorgt oft für Unsicherheit. Besonders wenn Ehepartner involviert sind oder eine (ehemalige) Selbstständigkeit vorliegt, gibt es wichtige Details zu beachten.

Bei der Privatinsolvenz: Müssen Steuerschulden vom Ehepartner übernommen werden?

Grundsätzlich gilt im deutschen Recht: Jeder Ehepartner haftet nur für seine eigenen Schulden. Dennoch spielt die Art Ihrer Steuerveranlagung eine große Rolle.

  • Zusammenveranlagung: Haben Sie als Ehepaar Ihre Steuererklärung gemeinsam abgegeben, betrachtet das Finanzamt Sie oft als Gesamtschuldner. Das bedeutet, das Amt könnte theoretisch die gesamte Summe von nur einem – dem solventen – Partner fordern. Um zu verhindern, dass Ihr Partner für Ihre Steuerschulden einstehen muss, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld (gemäß § 268 AO) stellen. So wird genau berechnet, welcher Anteil auf wen entfällt.
  • Gütergemeinschaft: Leben Sie im Güterstand der Gütergemeinschaft, gibt es Sonderregeln. Wird das Gesamtgut von einem Ehepartner allein verwaltet, gehört es im Falle seiner Insolvenz zur Insolvenzmasse. Verwalten Sie das Gut gemeinschaftlich, wird es durch das Verfahren über das Vermögen nur eines Partners zunächst nicht berührt.

Was müssen Selbstständige hinsichtlich Steuerschulden bei der Privatinsolvenz beachten?

Steuerschulden bei der Privatinsolvenz: Die Restschuldbefreiung hilft Schuldnern.
Steuerschulden bei der Privatinsolvenz: Die Restschuldbefreiung hilft Schuldnern.

Auch Selbstständige können unter gewissen Voraussetzungen die Privatinsolvenz durchlaufen und von der Restschuldbefreiung profitieren.

Doch wie verhält es sich bei der Privatinsolvenz mit Steuerschulden, wenn Sie selbstständig sind oder waren? Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln wie für Verbraucher.

Das bedeutet, dass die Steuerschulden von der Restschuldbefreiung erfasst werden. Ausnahmen bestehen bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Steuerstraftat, wie etwa der Steuerhinterziehung.

Schulden beim Finanzamt können nach einer gewissen Zeit verjähren. Beachten Sie hierbei jedoch, dass die Verjährung von Steuerschulden während der Privatinsolvenz gehemmt ist. Das sorgt dafür, dass die Frist nicht weiterläuft. Erst nach Abschluss des Verfahrens geht diese für Steuerschulden, die nicht von der Restschuldbefreiung erfasst wurden, weiter.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

2013 erhielt Rechtsanwalt Mathias Voigt seine Zulassung. Er absolvierte zuvor ein Jura-Studium in Rostock sowie ein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Mit seiner jahrelangen Erfahrung informiert er für schuldenanalyse-kostenlos.de Verbraucher über Insolvenzverfahren und Co.

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