
FAQ: Schulden beim Finanzamt
Bezahlen Sie Ihre Steuerschulden nicht rechtzeitig, entstehen Zinsen und Säumniszuschläge. Im schlimmsten Fall müssen Sie mit einer Pfändung rechnen.
Um zu verhindern, dass Schulden beim Finanzamt zu einem Insolvenzverfahren führen, können Sie einen Antrag auf Stundung einreichen, um einen Zahlungsaufschub zu erwirken. Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht.
Auch beim Finanzamt anfallende Schulden unterliegen der Verjährung. Steuerschulden verjähren in der Regel nach fünf Jahren und beginnt in dem Jahr, in welchem der Steuerbescheid ausgestellt wurde.
Inhalt:
Schulden beim Finanzamt: Was tun?

Steuern tragen dazu bei, die Infrastruktur in Deutschland aufrecht zu erhalten. Es gibt verschiedene Steuerarten (zum Beispiel die Lohn- oder Umsatzsteuer). Erhalten Sie einen Steuerbescheid, in welchem eine Rückzahlung gefordert wird, müssen Sie dieser umgehend nachkommen. Andernfalls entstehen Schulden beim Finanzamt. Was das für Konsequenzen nach sich ziehen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.
Steuerschulden können unterschiedlich hoch ausfallen. Während Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer meist eher im überschaubaren Rahmen liegen, kann ein Zahlungsverzug bei der Umsatzsteuer zu hohen Schulden beim Finanzamt führen.
Es empfiehlt sich daher, die geforderte Steuernachzahlung von einem Steuerberater auf Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen und ggf. Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.
Kommen Sie einer entsprechenden Zahlungsaufforderung nicht fristgerecht nach, drohen Säumnisgebühren und Zinsen. Haben Sie das Geld nicht, stellt sich die Frage, ob das Finanzamt für Ihre Schulden eine Ratenzahlung akzeptiert. Das ist tatsächlich vom Einzelfall abhängig. In § 222 Abgabeordnung (AO) heißt es nämlich:
Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die Stundung soll in der Regel nur auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung gewährt werden. […]
Wichtig: Eine Stundung ist vor allem möglich, wenn die sofortige Begleichung der Schulden beim Finanzamt zu einer Privatinsolvenz führen würde. Im Rahmen einer Stundungsvereinbarung kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht allerdings nicht.
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Schulden beim Finanzamt: Wann die Verjährung eintritt

Auch beim Finanzamt gemacht Schulden können nicht unendlich lange eingetrieben werden. Wie bei anderen Verbindlichkeiten, tritt auch hier nach einem gewissen Zeitraum eine Verjährung ein. Doch wann genau können Sie für Steuerschulden nicht mehr belangt werden?
Die Zahlungsverjährung tritt in aller Regel nach fünf Jahren ein. Diese greift, sofern das Finanzamt die Rückzahlungsforderung bereits festgesetzt hat. Es gibt allerdings Ereignisse, welche diese Verjährungsfrist unterbrechen bzw. von neuem beginnen lasen können. Das sind zum Beispiel:
- Zustellung einer Mahnung
- Antrag auf Stundung durch den Schuldner
- Vereinbarte Ratenzahlung
- Es wird ein Insolvenzverfahren durch den Schuldner angemeldet
Gut zu wissen: Handelt es sich um eine Steuerstraftat, welche zu Schulden beim Finanzamt geführt hat, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre.
Schulden beim Finanzamt: Droht ein Haftbefehl?
Viele Menschen befürchten, dass sie beim Finanzamt angehäufte Schulden ins Gefängnis bringen könnten. Das ist allerdings nicht der Fall. Können durch eine Pfändung die Steuerschulden nicht beglichen werden, droht kein Haftbefehl!
Das entbindet den Schuldner allerdings nicht von seiner Pflicht, die Verbindlichkeiten zurückzuzahlen. Ist dies nicht möglich, kann ggf. eine Ratenzahlung eine Option darstellen. Kommt auch diese nicht in Betracht, bleibt häufig nur noch der Weg in die Privatinsolvenz.