RATGEBER

P-Konto umwandeln: So funktioniert’s

Wie Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto um- und zurückwandeln, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wie Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto um- und zurückwandeln, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto

Wie kann ich mein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen?

Fordern Sie Ihre Bank auf, Ihr bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Mehr erfahren Sie hier.

Kann ich mein Konto trotz Pfändung in ein P-Konto umwandeln?

Ja. Die Bank ist verpflichtet, ein bestehendes Girokonto innerhalb von vier Geschäftstagen nach Antragstellung in ein P-Konto umzuwandeln, auch wenn bereits eine Forderungspfändung vorliegt.

Kann man ein P-Konto in ein normales Konto umwandeln?

Die Rückumwandlung ist jederzeit möglich. Weil es sich beim P-Konto um eine Zusatzfunktion zum Girokonto handelt, kann diese auch gekündigt werden, sodass Ihr Konto wieder als Girokonto fortgeführt wird.

Wie lange dauert die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto?

Die Bank muss Ihrem Umwandlungsverlangen innerhalb von vier Geschäftstagen nachkommen.

Weiterführende Informationen zum Pfändungsschutzkonto:

Girokonto in P-Konto umwandeln: So funktioniert‘s

Kann man ein Geschäftskonto in ein P-Konto umwandeln? Nur wenn der Inhaber eine natürliche Person ist.
Kann man ein Geschäftskonto in ein P-Konto umwandeln? Nur wenn der Inhaber eine natürliche Person ist.

Um den Grundfreibetrag vor der Kontopfändung zu schützen, müssen Sie Ihr Girokonto oder Basiskonto in ein P-Konto umwandeln.

Dafür stellen Sie lediglich einen formlosen Umwandlungsantrag bei Ihrer Bank. Das kann schriftlich, persönlich und gegebenenfalls auch per Online-Banking geschehen.

  • Nur natürliche Personen (Menschen) können ein P-Konto führen, nicht aber Unternehmen oder Organisationen.  Deshalb kann das Geschäftskonto z. B. einer GmbH nicht als Pfändungsschutzkonto geführt werden, wohl aber das Geschäftskonto eines Freiberuflers.
  • Jede Person darf nur ein P-Konto besitzen, das als Einzelkonto geführt wird. Deshalb sollten Sie zuerst prüfen, ob Sie bereits ein Pfändungsschutzkonto haben. Wer diesbezüglich falsche Angaben macht, macht sich strafbar. Auch die Bank wird ebenfalls überprüfen, ob Sie bereits ein Pfändungsschutzkonto besitzen.
  • Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto haben, sollten Sie zuerst ein Einzelkonto eröffnen und dieses in ein P-Konto umwandeln lassen.
  • Die Umwandlung muss kostenfrei erfolgen. Für die Kontoführung darf die Bank jedoch Gebühren erheben. Es darf aber nicht teurer werden als vorher.
  • Das P-Konto darf nur als Guthabenkonto geführt werden, sodass weder eine Kontoüberziehung noch ein Dispokredit möglich sind. Auch Kreditkarten können Sie dann nicht mehr nutzen, es sei denn, es handelt sich um eine Prepaid-Karte.

Sie können Ihr Girokonto auch dann in ein P-Konto umwandeln, wenn es sich im Minus befindet. Sie sollten die Umwandlung veranlassen, bevor Ihr nächstes Einkommen (Gehalt. Rente oder Sozialleistungen) auf Ihrem Konto eingeht. Denn dann besteht für Ihre Bank ein Aufrechnungs- und Verrechnungsverbot.

Umwandlung in P-Konto bei bestehender Pfändung

Kann man ein gepfändetes Konto in ein P-Konto umwandeln. Ja, das ist ja gerade der Sinn dieses Schutzes.
Kann man ein gepfändetes Konto in ein P-Konto umwandeln. Ja, das ist ja gerade der Sinn dieses Schutzes.

Es kann passieren, dass Sie nicht sofort bzw. Direkt von der bevorstehenden Kontopfändung erfahren, weil Ihnen der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss etwas später zugestellt wird als der Bank.

Es ist aber möglich, dass Sie Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln trotz dieser Pfändung. Damit der Schutz auf dem P-Konto auch wirkt, müssen Sie die Umwandlung innerhalb von einem Monat seit Zustellung der Pfändung bei der Bank veranlassen. Bedenken Sie dabei auch, dass die Bank außerdem vier Arbeitstage Zeit, um das Pfändungsschutzkonto einzurichten.

Wenn Sie ein Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung beantragt haben, sollten Sie Ihr Konto für die Dauer der Wohlverhaltensphase in ein P-Konto umwandeln. Damit stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit auf Ihr pfändungsfreies Bankguthaben zugreifen können. Eine Freigabe des Insolvenzverwalters ist dafür nicht erforderlich.

P-Konto in normales Konto umwandeln

Wann kann ich mein P-Konto wieder umwandeln?
Wann kann ich mein P-Konto wieder umwandeln?

Sie können Ihr P-Konto jederzeit wieder umwandeln in ein normales Konto, indem Sie die Zusatzfunktion kündigen. Die Bank muss Ihrem Wunsch innerhalb von vier Geschäftstagen zum Monatsende nachkommen.

Früher haben sich die Banken mitunter geweigert, diese Rückumwandlung durchzuführen. Doch sie sind inzwischen gesetzlich dazu verpflichtet – selbst dann, wenn die Kontopfändung noch läuft.

Dann leben die ursprünglichen Vereinbarungen zum Girokonto wieder auf. Gleichzeitig entfällt der Pfändungsschutz für das bestehende Kontoguthaben.

Deshalb sollten Sie vor der Rückumwandlung Folgendes genau prüfen:

  1. Sind tatsächlich alle Kontopfändungen erledigt?
  2. Ist kein Insolvenzverfahren mehr anhängig?
  3. Droht eine Verrechnung wegen offener Forderungen seitens der Bank?

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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