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P-Konto Freibetrag einfach berechnen!

Für das Pfändungsschutzkonto gilt ein Freibetrag.
Für das Pfändungsschutzkonto gilt ein Freibetrag.

FAQ: P-Konto Freibetrag

Wie hoch ist der Freibetrag bei einem P-Konto?

Der Grundfreibetrag beträgt mindestens 1.560 Euro. Hier finden Sie eine Übersicht.

Was passiert mit zu viel Geld auf dem P-Konto?

Beträge über dem bewilligten Freibetrag werden zunächst auf ein Auskehrungskonto überwiesen. Weiter unten erfahren Sie mehr darüber, was mit Geld über dem Freibetrag passiert.

Wie kann ich den Freibetrag auf meinem P-Konto bei einer Kontopfändung einmalig erhöhen?

Im Falle einer einmaligen Nachzahlung, z. B. von Elterngeld, können Sie den Freibetrag einmalig erhöhen lassen, um das Geld vor einer Pfändung zu schützen.

Pfändungsschutz mit dem P-Konto

Wie viel Freibetrag bei einem P-Konto zugelassen wird, hängt von den Lebensumständen ab.
Wie viel Freibetrag bei einem P-Konto zugelassen wird, hängt von den Lebensumständen ab.

Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist dazu da, einen Schuldner vor existenziellen Schwierigkeiten zu bewahren. Das wird mithilfe des sogenannten Freibetrages umgesetzt. Ein Freibetrag darf nicht gepfändet werden. Bei einem P-Konto liegt der gesetzliche monatliche Freibetrag bei 1.500 Euro.

Jedes bestehende Girokonto kann von der Bank auf Antrag in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Banken sind sogar dazu verpflichtet. So darf die Bank den Freibetrag auch bei einer Kontopfändung nicht herausgeben. Beträge darüber sind allerdings auch bei einem P-Konto pfändbar, solange der Freibetrag nicht erhöht wird.

Kann ich bei meinem P-Konto den Freibetrag erhöhen?

In bestimmten Fällen kann der Freibetrag auf einem P-Konto erhöht werden, beispielsweise bei Kindern oder dem Bezug von Sozialleistungen. Hierzu brauchen Sie eine P-Konto-Bescheinigung für Ihre Bank. Wer Ihnen die Bescheinigung ausstellen kann, ist individuell verschieden: Je nach Anlass für die Erhöhung ist zum Beispiel das Jobcenter, Ihr Arbeitgeber oder die Familienkasse zuständig. Eine solche P-Konto-Bescheinigung reichen Sie nach Erhalt bei der Bank ein, bei der Sie das P-Konto führen. Eine Erhöhung des Freibetrages ist nur bei bestimmten Zahlungen und nur mit entsprechendem Nachweis möglich. 

Diese zusätzlichen Freibeträge sind laut ZPO in diesen Fällen möglich:

Nur mit Bescheinigung: Den Freibetrag vom P-Konto können Sie nur mit einem entsprechenden Nachweis erreichen.
Nur mit Bescheinigung: Den Freibetrag vom P-Konto können Sie nur mit einem entsprechenden Nachweis erreichen.
  • Der Schuldner zahlt gesetzlichen Unterhalt: In einem solchen Fall wird der Freibetrag pro unterhaltsberechtigter Person erhöht. Es gibt allerdings einen Unterschied zwischen der ersten und allen weiteren folgenden Personen: Für die erste Person wird der Grundfreibetrag um 561,43 Euro angehoben, für jede weitere dann nur noch um 312,78 Euro. Sollte der Schuldner für mehr als fünf Personen unterhaltspflichtig sein, muss die Erhöhung des Freibetrages beim Vollstreckungsgericht beantragt werden.
  • Wenn der Schuldner für Mitglieder seiner häuslichen Gemeinschaft, also zum Beispiel den Ehepartner, Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz entgegennimmt, kann der Freibetrag auf dem P-Konto dementsprechend erhöht werden.
  • Selbiges gilt, wenn der Schuldner die Leistungen selbst bezieht oder es sich um Leistungen für Kinder (Kindergeld) handelt. Insbesondere Leistungen, die für den Empfänger Mehraufwand aufgrund eines Körperschadens ausgleichen sollen, können auf diese Weise geschützt werden.
  • Bei einmaligen Sozialleistungen, zum Beispiel einer Elterngeld-Nachzahlung, können Sie den P-Konto-Freibetrag auch einmalig erhöhen. Falls dadurch der Grund-Freibetrag überschritten wird, sollte auch hier unbedingt der Freibetrag erhöht werden, um eine Pfändung der Nachzahlung zu verhindern.
  • Geld, das von der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ an eine werdende Mutter ausgezahlt wird, kann ebenfalls durch einen höheren Freibetrag geschützt werden. Die Stiftung stellt ergänzende Hilfsmittel für Frauen zur Verfügung, die sich an eine Beratungsstelle gewendet haben und für die Fortsetzung der Schwangerschaft finanzielle Unterstützung benötigen.
  • Darüber hinaus gelten noch einige weitere Leistungen, die nach landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften gewährt werden, als unpfändbar, zum Beispiel das Bayerische Landespflegegeld. 

Wie hoch ist der P-Konto-Freibetrag mit Kind?

Der P-Konto-Freibetrag wird bei Unterhaltspflicht des Schuldners entsprechend der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen erhöht: Um 561,43 Euro beim ersten Kind und um 312,78 Euro bei jedem weiteren Kind. Hier finden Sie eine Übersicht über den P-Konto-Freibetrag als Tabelle:  

Unterhaltspflichtige KinderMonatlicher Freibetrag
P-Konto Grundfreibetrag1.500,00 Euro
P-Konto Freibetrag mit 1 Kind2.061,43 Euro
P-Konto Freibetrag mit 2 Kindern2.374,21 Euro
P-Konto Freibetrag mit 3 Kindern2.686,99 Euro
P-Konto Freibetrag mit 4 Kindern2.999,77 Euro
P-Konto Freibetrag mit 5 oder mehr Kindern3.312,55 Euro

Der Freibetrag für Kinder und Ehegatten ist gleich. Je nachdem, ob der Freibetrag für den Ehepartner als erstes oder zweites eingerichtet wurde, beträgt er 561,43 bzw. 312,78 Euro.

Ich habe beim P-Konto den Freibetrag überschritten. Wie komme ich an mein Geld?

Beim P-Konto den Freibetrag überschritten: Wann ist Geld verfügbar?
Beim P-Konto den Freibetrag überschritten: Wann ist Geld verfügbar?

Grundsätzlich ist jede Summe über dem bewilligten Freibetrag eines P-Kontos pfändbar. Im Fall, dass (noch) keine Kontopfändung eingeleitet wurde, wird das Geld jedoch nicht automatisch an den Gläubiger ausgezahlt, sondern auf den nächsten Monat übertragen. Hierfür überweist die Bank den überschüssigen Betrag auf ein sogenanntes PSK-Auskehrungskonto, von dem aus das Geld im folgenden Monat wieder auf das P-Konto überwiesen wird. Es ist dann zum Einen für den Schuldner wieder verfügbar, kann aber dementsprechend auch wieder vom Gläubiger gepfändet werden. Erst im dritten Monat erfolgt die automatische Auszahlung der überschüssigen Summe.

Das Auskehrdungskonto kommt nicht nur zur Anwendung, wenn der Freibetrag des P-Kontos überschritten wird, sondern auch, wenn der Schuldner das verfügbare Geld zum Monatsende nicht aufgebraucht hat.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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