
FAQ: Darf Bürgergeld gepfändet werden?
Nein, laut § 42 Abs. 4 SGB II darf Bürgergeld nicht gepfändet werden. Um es vor einer Kontopfändung zu schützen, benötigen Sie jedoch ein P-Konto.
Nein, auch Nachzahlungen des Bürgergelds dürfen laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht gepfändet werden. Mehr dazu können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Nicht gepfändet werden dürfen u. a. das Mutterschaftsgeld, Wohngeld, Elterngeld und die Schwerstbeschädigtenzulage zur Grundrente. Mit einer P-Konto-Bescheinigung können Sie diese Leistungen bei einer Kontopfändung schützen lassen.
Video: Ist Bürgergeld sicher vor Pfändung?
Inhalt:
Kann Bürgergeld gepfändet werden?

Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die den Lebensunterhalt von Personen sichert. Im Rahmen des Bürgergelds werden unter anderem angemessene Wohn- und Heizkosten übernommen.
Außerdem erhalten Leistungsempfänger den sogenannten Regelsatz. Mit diesem Geld müssen sie Lebensmittel, Kleidung, Strom und andere Posten bezahlen.
Menschen, die Bürgergeld beziehen, haben ein großes Risiko, Schulden anzuhäufen. Vor diesem Hintergrund stellen sich viele Betroffene folgende Frage: Darf man das Bürgergeld pfänden?
Die Antwort darauf findet sich in § 42 Abs. 4 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II):
Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.
Das Gesetz gibt also vor, dass das Bürgergeld nicht pfändbar ist. Ein Gläubiger kann sich also beispielsweise nicht an das Jobcenter wenden, und dort die Pfändung der Leistungen beantragen.
Ist eine Nachzahlung vom Bürgergeld pfändbar?

Hat das Jobcenter Fehler bei der Berechnung Ihres Anspruchs gemacht, haben Sie deshalb zu geringe Leistungen erhalten und dies erfolgreich prüfen lassen, erhalten Sie eine Nachzahlung. Je nach Einzelfall kann diese eine erhebliche Summe sein – gerade für Leistungsempfänger kann dies eine große finanzielle Entlastung darstellen.
Aber wie verhält es sich, wenn gegen die betreffende Person eine Pfändung durchgesetzt wurde? Können Gläubiger in diesem Fall die Nachzahlung vom Bürgergeld pfänden lassen? Schließlich sorgt die Zahlung in vielen Fällen dafür, dass der Pfändungsfreibetrag überschritten wird.
Nein, auch hier gilt, dass das die Nachzahlung vom Bürgergeld nicht pfändbar ist. Das hat der Bundesgerichtshof 2018 festgelegt (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2018, Az.: VII ZB 21/17). Laut diesem Urteil ist die Nachzahlung nicht in dem Monat hinzuzurechnen, in dem die Leistung eingeht.
Vielmehr muss der Betrag auf die jeweiligen Leistungszeiträume angerechnet werden. Das sorgt in der Regel dafür, dass der Pfändungsfreibetrag nicht überschritten wird. Damit ist die Pfändung, auch wenn Bürgergeld nachgezahlt wird, nicht möglich.
Wichtig: Bei einer Kontopfändung ist das Bürgergeld nicht automatisch geschützt!

Auch wenn das Bürgergeld grundsätzlich nicht pfändbar ist, so ist es im Falle einer Kontopfändung nicht automatisch vor dem Zugriff durch den Gläubiger sicher.
Möchten Sie das Bürgergeld vor der Pfändung schützen, müssen Sie zunächst unbedingt ein P-Konto einrichten lassen. In einem nächsten Schritt benötigen Sie dann eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung. Diese erhalten Sie bei Ihrem Jobcenter. Sie erhält den Nachweis darüber, welche Leistungen Sie in welcher Höhe beziehen.
Diese Bescheinigung legen Sie anschließend bei Ihrer Bank vor. Diese erhöht dann Ihren Freibetrag, wodurch das Bürgergeld nicht pfändbar ist.
