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P-Konto kündigen: Wann und wie ist das möglich?

Wann können Sie ein P-Konto auflösen lassen? Wir verraten es Ihnen!
Wann können Sie ein P-Konto auflösen lassen? Wir verraten es Ihnen!

FAQ: Kann man ein P-Konto kündigen?

Kann man ein P-Konto wieder in ein normales umwandeln?

Ja, Verbraucher haben ein Recht darauf, dass ein P-Konto auf Wunsch wieder in ein herkömmliches Konto umgewandelt wird. Mehr dazu erfahren Sie an dieser Stelle.

Wie schnell kann man ein P-Konto auflösen?

Kündigen Sie das P-Konto mit einer Frist von mindestens vier Geschäftstagen zum Monatsende. Die Bank muss die Umwandlung zum Anfang des nächsten Monats durchgeführt haben.

Wie kündige ich ein Pfändungsschutzkonto?

Bei vielen Banken ist es möglich, das P-Konto online im jeweiligen digitalen Kundenbereich zu kündigen. Ansonsten reicht auch ein formloses Schreiben an die Bank.

Ist es erlaubt, ein P-Konto zu kündigen?

Laut ZPO dürfen Sie Ihr P-Konto jederzeit kündigen. Die Frist beträgt vier Tage zum Monatsende.
Laut ZPO dürfen Sie Ihr P-Konto jederzeit kündigen. Die Frist beträgt vier Tage zum Monatsende.

Wenn eine Kontopfändung droht, drohte der Schuldner schnell tätig werden und sein herkömmliches Girokonto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Auf einem solchen P-Konto ist jeden Monat ein bestimmter Betrag davor geschützt, gepfändet zu werden.

Über den Freibetrag kann der Schuldner dann frei verfügen. Kommt es jedoch zur Kontopfändung, ohne dass ein P-Konto eingerichtet wurde, dann kann der Schuldner nicht mehr auf das Guthaben zugreifen.

Wie verhält es sich nun, wenn Schuldner den Pfändungsschutz nicht mehr benötigen? Können Sie ein P-Konto einfach kündigen? Ja, das ist möglich. Sie können jederzeit von Ihrer Bank verlangen, dass diese das Konto mit Pfändungsschutz wieder in ein herkömmliches Girokonto umwandelt. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 850k Abs. 5 der Zivilprozessordnung (ZPO).

Lassen Sie Ihr P-Konto auflösen, ist die Dauer, bis wann die Umwandlung stattgefunden haben muss, auch im Gesetz festgelegt. Es gilt laut § 850k Abs. 5 ZPO Folgendes:

Der Kontoinhaber kann mit einer Frist von mindestens vier Geschäftstagen zum Monatsende von dem Kreditinstitut verlangen, dass das dort geführte Pfändungsschutzkonto als Zahlungskonto ohne Pfändungsschutz geführt wird. 

Wann ist die Kündigung beim Pfändungsschutzkonto ratsam?

Sie sollten Ihr Pfändungsschutzkonto nur kündigen, wenn die Pfändung erledigt ist.
Sie sollten Ihr Pfändungsschutzkonto nur kündigen, wenn die Pfändung erledigt ist.

Sie sollten Ihr P-Konto nur dann kündigen, wenn die Kontopfändung auch tatsächlich erledigt ist. Das ist der Fall, wenn Sie die offene Summe abbezahlt haben.

Auch nach erfolgreichem Ende der Privatinsolvenz mit abschließender Restschuldbefreiung können Sie Ihr P-Konto auflösen: Dazu sollten jedoch die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Sie haben während der Wohlverhaltensphase keine neuen Schulden angehäuft.
  2. Es bestehen keine offenen Forderungen mehr, die trotz Restschuldbefreiung noch eingefordert werden können (z. B. Geldstrafen).

Beachten Sie: Wenn Sie Ihr P-Konto kündigen trotz laufender Pfändung, dann müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Konto gesperrt wird. Der Gläubiger erhält Zugriff auf Ihr Guthaben, welches dann nicht mehr geschützt ist.

Wie läuft die Kündigung beim P-Konto ab?

Kann ich ein P-Konto kündigen? Ja, das ist schriftlich oder häufig auch online möglich.
Kann ich ein P-Konto kündigen? Ja, das ist schriftlich oder häufig auch online möglich.

Ein P-Konto zu kündigen geht in der Regel recht einfach vonstatten. Viele Banken geben Ihnen die Möglichkeit, den Schritt im Rahmen des Online-Bankings schnell und einfach durchzuführen. Melden Sie sich dazu mit Ihren Daten an und folgen den Anweisungen.

Es besteht aber auch die Option, der Bank ein formloses Schreiben mit der Bitte um Kündigung des P-Kontos und die Rückwandlung in ein herkömmliches Girokonto zukommen zu lassen. Dieses sollten Sie per Einschreiben an die Bank versenden. So haben Sie einen Beleg darüber, dass die Kündigung die Bank tatsächlich erreicht hat. Nennen Sie außerdem die betreffende IBAN, damit die Bank weiß, um welches Konto es sich genau handelt.

Zusätzlich können Sie sich natürlich auch direkt mit Ihrer Bank in Verbindung setzen. Dort wird Ihnen dann erklärt, wie Sie vorgehen müssen.

Schreiben, um das P-Konto zu kündigen: Vorlage zum Download

Sie möchten Ihr P-Konto kündigen? Unser Muster zeigt Ihnen, wie das Schreiben an die Bank formuliert werden kann. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei um eine Vorlage handelt, die der Veranschaulichung dient. Sie sollten diese nicht ungeprüft übernehmen. Für Fehler übernehmen wir keine Haftung.

[Name Kontoinhaber]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

[Bank]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

[Ort, Datum]

Rückwandlung meines Pfändungsschutzkontos in ein Girokonto

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um die Rückwandlung meines Pfändungsschutzkontos mit der IBAN ______________________ in ein herkömmliches Girokonto gemäß § 850k Abs. 5 ZPO zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Mir ist bewusst, dass ich nicht mehr über das Konto verfügen kann, wenn eine Kontopfändung vorliegen sollte.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung über die Rückwandlung des Pfändungsschutzkontos inklusive Nennung des Datums, zu dem die Änderung in Kraft tritt, zu.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Hier herunterladen!

P-Konto kündigen: Vorlage zum kostenlosen Download im Word-Format (.doc)

P-Konto kündigen: Vorlage zum kostenlosen Download im PDF-Format (.pdf)

Sonderfall: P-Konto kündigen und neues eröffnen

P-Konto auflösen lassen: Das Restguthaben können Sie auf ein neues Konto übertragen.
P-Konto auflösen lassen: Das Restguthaben können Sie auf ein neues Konto übertragen.

Ein Sonderfall besteht, wenn Sie Ihr altes Pfändungsschutzkonto kündigen und danach ein neues bei einer anderen Bank eröffnen wollen. Grundsätzlich gilt nämlich, dass jede Person nur ein einziges P-Konto führen darf. So wird verhindert, dass ein einzelner Schuldner unerlaubterweise mehrmals vom Freibetrag profitiert. Auf Grund dieses Umstands ist ein besonderes Vorgehen vonnöten.

Nachdem Sie sich für eine neue Bank entschieden haben, müssen Sie dort zunächst ein herkömmliches Konto eröffnen lassen. Ist Ihre Kreditwürdigkeit schlecht bis mäßig, erhalten Sie unter Umständen nur ein sogenanntes Basiskonto.

Im Anschluss müssen Sie alle Einkünfte auf dieses neue Konto umleiten lassen. Sorgen Sie außerdem dafür, dass Sie alle Zahlungen, beispielsweise Miete, Stromrechnungen etc., nur noch vom neuen Konto aus tätigen.

Erst wenn diese Schritte erledigt sind, sollten Sie das alte P-Konto kündigen. Das Geld können Sie auszahlen lassen, insofern der Freibetrag dies zulässt, und auf das neue Konto überweisen. Nun können Sie abschließend das Konto bei der neuen Bank in ein P-Konto umwandeln lassen.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Auf schuldenanalyse-kostenlos.de befasst er sich u. a. mit den Bereichen Pfändung und Privatnsolvenz.

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