
FAQ: Pfändung von Pflegegeld
§ 54 des Ersten Sozialgesetzbuchs besagt, dass das Pflegegeld, welches an die zu pflegende Person ausgezahlt wird, unpfändbar ist. Laut Bundesgerichtshof ist Pflegegeld auch bei einer pflegenden Person nicht pfändbar. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Sie können das Pflegegeld auf einem P-Konto schützen. Dazu benötigen Sie eine P-Konto-Bescheinigung, die Sie bei Ihrer Bank einreichen müssen.
Nein, das Pflegegeld ist in der Regel auch nicht im Rahmen der Privatinsolvenz pfändbar.
Inhalt:
Gilt Pflegegeld als pfändbares Einkommen?

Pflegegeld erhalten Menschen, die einen Pflegegrad von mindestens 2 besitzen und die zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere Personen – und nicht von professionellen Pflegern – gepflegt werden. Die zu pflegende Person kann in diesem Zusammenhang selbst entscheiden, was sie mit der Leistung macht.
Es besteht zum einen die Möglichkeit, dass die Person das Geld behält. In vielen Fällen gibt sie es jedoch an die pflegende Person als Anerkennung ihrer Leistung weiter.
Was passiert nun, wenn eine überschuldete Person Pflegegeld erhält und Gläubiger die offene Summe eintreiben wollen? Darf man Pflegegeld pfänden?
Hier müssen wir zwei Fälle unterscheiden:
Pfändung bei der zu pflegenden Person
§ 54 Abs. 3 Nr. 3 des Ersten Sozialgesetzbuches (SGB I) besagt, dass die Pfändung von Pflegegeld bei der zu pflegenden Person nicht erlaubt ist:
Unpfändbar sind Ansprüche auf Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen.
Pfändung bei der pflegenden Person
Auch in diesem Fall besteht keine Pfändbarkeit. Das Pflegegeld stellt laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2022 kein Einkommen dar, sondern soll eine Anerkennung der Arbeit der pflegenden Person darstellen. Zudem soll das Pflegegeld die häusliche Pflege attraktiver machen. Die Möglichkeit einer Pfändung würde diesen Zwecken entgegenwirken.
Bei der Beantragung von Pflegegeld gilt, dass ein Anspruch auf Zahlung der Leistung ab dem Datum der Antragstellung besteht. In der Regel erfolgt die erste Auszahlung dann rückwirkend im folgenden Monat. Ist in puncto Pflegegeld eine Nachzahlung pfändbar? Hier gelten die gleichen Regeln wie für regulär ausgezahltes Pflegegeld. Es darf damit nicht gepfändet werden.
Pflegegeld: Für Pfändungsschutz auf dem P-Konto sorgen

Laut den wesentlichen gesetzlichen Vorgaben ist das Pflegegeld also nicht pfändbar. In diesem Zusammenhang ist jedoch folgender wichtiger Punkt zu beachten: Es besteht kein automatischer Pfändungsschutz für diese Leistung, wenn es zu einer Kontopfändung kommt. Hierbei wird nämlich nicht geprüft, welche Arten von Zahlungen auf Ihrem Konto eingehen. Vielmehr ist nur die Summe des Guthabens entscheidend.
Doch Sie können die Pfändung verhindern. Das Pflegegeld zu schützen funktioniert folgendermaßen: Sie müssen zunächst ein Pfändungsschutzkonto, das auch als P-Konto bekannt ist, einrichten lassen. Dazu reicht ein entsprechender Antrag bei Ihrer Bank.
Auf diesem P-Konto ist jeden Monat ein Grundfreibetrag von 1.590 Euro (Stand 07/2026) geschützt. Zusätzlich können Sie noch weitere Beträge, wie etwa das Pflegegeld, vor der Pfändung schützen. Dazu wird der Freibetrag um die entsprechende Summe erhöht.
Um dies zu erreichen, benötigen Sie eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung. Sie bekommen diese unter anderem bei einer Schuldnerberatungsstelle. Legen Sie die Bescheinigung dann bei Ihrer Bank vor, wird der Freibetrag erhöht. Das sorgt dafür, dass das Pflegegeld nicht mehr pfändbar ist.
Bevor es tatsächlich zur Kontopfändung kommt, werden Sie schriftlich über die bevorstehende Maßnahme informiert. Sowohl der Bank als Drittschuldner sowie Ihnen als Schuldner wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (kurz: PfÜB) zugestellt. Beachten Sie: Ihr Pflegegeld ist pfändbar ohne P-Konto. Aus diesem Grund sollten Sie schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des PfÜB, Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen.
Ist Pflegegeld pfändbar im Insolvenzverfahren?

Während der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz müssen Insolvenzschuldner den pfändbaren Teil ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder abtreten. Dieses Geld wird dann dazu verwendet, die Verfahrenskosten abzuzahlen und die Gläubiger zu befriedigen.
Ist hierbei auch das Pflegegeld pfändbar? Grundsätzlich gelten hier die gleichen Regeln wie bei der Pfändung durch Gläubiger. Das Pflegegeld ist also pfändungsfrei. Allerdings sollten Insolvenzschuldner dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder mitteilen, dass sie Pflegegeld – ob als zu pflegende oder pflegende Person – erhalten und wie hoch die Summe ist.
Als Insolvenzschuldner sollten Sie außerdem bereits ein P-Konto besitzen. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie das Pflegegeld mit einer P-Konto-Bescheinigung – wie oben beschrieben – schützen.